Hi Lotte,
krass, was du da beschrieben hast. Es ist durchaus nicht "normal" bei einer Verkehrskontrolle mit der Waffe gegen die Scheibe zu klopfen. Legitim ist es jedoch, diese Waffe zum Eigenschutz aus dem Holster zu ziehen, solange man damit nicht auf Personen ziehlt. Ich frage mich, wie das an diesem Abend abgelaufen ist. So wie ich das verstanden habe, standest du in deinem Fahrzeug, bereit weiter zufahren. Und da haben dich die Beamten stoppen wollen.
Hast du durch die Waffe angst bekommen, oder keine Lust auf Kontrolle ? Also, wenn es Straftäter gewesen wären, die dir dort begegnet wären, dann wärst du garantiert nicht weit gekommen... die hätten drauf los geballert. Scheinbar bist du davon ausgegangen, dass es Beamte sind, sonst hättest du wohl kaum das Licht ausgeschaltet.... Nur die Polizei kann dich so ermitteln (Zevis abfrage)
Und wenn du im Rückspiegel eine weit entfernte StroboLampe gesehen hast, dann kannst du auch von ausgehen, das es die Polizei ist, denn diese Teile, die du angeblich überall kaufen kannst, haben zu hoher wahrscheinlichkeit diese Helligkeitsstufe nicht gehabt. Die gibt es nämlich im Handel nicht. Somit wäre die für dich nicht sichtbar gewesen.
"Zum Thema vorstellen: Dienstkleidung wird selten von ner Zivilstreife gefahren, deswegen heisst sie Zivil und Dienstausweise werden auch erst nach Herstellung der eigensicherungslage gezeigt, sonst hat man im Notfall die Hände voll mit Marke und Ausweis.
Die Anmerkung mit "Überprüfungswürdigen Kandidaten" kann ich so nicht stehen lassen. Sicherlich werden alte Herren mit Hut im Omega nicht oft angehalten, aber bei bei anderen Verkehrsteilnehmern besteht Chancengleichheit zu einem Golf II o.ä.
Mich täten aus Eigeninteresse mal die Näheren Infos zum falschen Ablauf der Überprüfung interessiern. Würd mich freuen, wenn du die mal schilderst.
grüße Maik