Omega angeblich zu Tief

  • #11

    Hab grad nachgelesen:


    §50 Abs. III StVZO


    Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.



    Wenn man es also draufanlegt, können sie dich darauf festnageln. Wobei nicht eindeutig festgehalten ist, wo die Spiegelkante nun anfängt. Bei den DE Scheinwerfern ist die Lichtaustrittskante ja um einiges höher als z.B. die Scheinwerferunterkante.


    Mein TüV hat die Höhe der DE Projektoren gemessen, daß war bei mir dank der 19Zöller 49 cm. Da hat er gesagt, daß liegt in der Toleranz.


    Meine Scheinwerferunterkante ist mit Sommerreifen 45,5 cm, mit Winterreifen 41.


    In meinem Schein steht:
    Tieferlegung ca. 80 mm, auf verminderte Bodenfreiheit ist zu achten.



    Gruß Esche

  • #12

    Lowmega


    Grundsätzlich bin ich da ganz Deiner Meinung, aber es soll ja leute geben die es gern noch tiefer hätten und dann selbst hand anlegen, z.b. mit der Flex.


    Nur die Beamten sollten schon wissen was Sie sagen und unter welchem § es steht wenn Sie es einem vorhalten :D

  • #13

    Also die 11 cm sind nur grober Anhalt und stehen niergens festgeschrieben, allerdings ist egal was eingetragen ist, wenn die Lichtaustrittskante unterhalb des Scheinwerfers unter 50 cm sind, ist das Fahrzeug still zu legen, so mein Prüfer. Die meisten Grünen messen allerdings an der Scheinwerferunterkante, was nicht immer richtig ist

  • #14

    @ lowmega: bitte zügele deine Zunge mal ein bisschen. Beleidigungen und Verallgemeinerungen sind sicherlich nicht immer von Vorteil !!! ;)


    Zu deiner Nachfrage, warum du dir das alles eintragen lässt und das bei der Kontrolle "eh nichts zählt" ist einfach zu sagen, dass deine, oder andere Karren nach der TÜV Begutachtung ja nicht verplompt werden, sondern dass man da durchaus weiter dran rumschrauben kann in der Hoffnung, dass ein "paar mm" mehr ja keinem auffallen.


    Sicherlich gibt es in meinem Berufsstand auch kleinkarierte Beamte, die alles penibel genau kontrollieren. Man kanns eben auch übertreiben...


    Trotzdem ab und zu mal Flagge zeigen, ist schon nicht verkehrt ;)


    Jeder, der sein Fahrzeug extrem verändert muss mit vermehrten Kontrollen rechnen, ist doch nur logisch...

  • #15

    wen hab ich den beleidigt???
    hab ich jemanden direkt angesprochen.... NEIN...


    also...


    es geht mir nicht um die polizisten, die in ordnung sind...
    und einfach nur ihren job machen....
    mit der Polizei hab ich bisher keine probleme gehabt...


    mir gehts nur um die, die meinen alles besser zu wissen,
    ohne den blassesten schimmer zu haben...
    und sich da ihre streifen oder was auch immer zu verdienen...
    einen behandeln wie nen schwerverbrecher...


    wenn der verdacht begründet wäre...
    ließ ich`s ja gelten....


    aber so kann ich das ganze nicht verstehen....


    ausserdem ist F*** da police ein song von NWA...
    und da gehts um die schikane der polizei in LA...


    also nichts für ungut...


    servas.

  • #16


    Gehörst du in Gießen zum Bestandteil der Ausbildung von der Polizei?
    So nach dem Motte, heute schließen wir unsere Woche Verkehrsrecht mit einer Woche Catera kontrollieren ab? :D


    Grüße
    Frank

  • #17

    Ist das Thema mit dem "Zu Tief" nun eigentlich geklärt hier ? ?( ?(


    Ich habe gerade mal die StVZO durchsucht (musste eh was suchen da drin)
    Und ich habe in richtung Bodenfreiheit rein GARNICHTS gefunden!
    Das einzige, was ich gefunden habe, sind Vorschläge vonwegen "Sollte..."


    Die Einzigen Richtlinien, die die Bodenfreiheit einschränken KÖNNTEN betreffen Mindesthöhen von Kennzeichen, Lichtaustrittkante, Blinker, Reflektoren etc...



    Wobei ich mir ein Gesetz, das die Bodenfreiheit genau Regelt schon wünsche... so entstehen erst garnicht solche Probleme mit Grün-Weiß.


    Ich hatte mit meinen 6cm Bodenfreiheit an der VA bisher keine Probleme

  • #18

    Zu Tief gibt es nicht solange der TÜV es einträgt ist doch alles im Butter oder ?! Aber wenn die Ordnungshüter es sagen dann hat man sowieso keine Chance denn sie sitzen am Längeren hebel. :hammer: Hatte das Problem auch schon mal .....
    Also wünsch dir noch was Grüße :beer:

  • #19

    also bei mir in der stadt habt die Polizei ein Kumpel von mir angehalten und sagten was von 8 cm :D und sind denn mit zoll stock umsein auto gelaufen und haben gesagt auf der einen seite ist er 7,5 cm also 0,5 cm zutief :D und mein kumpel hat auch gefragt wo das steht das ein auto max 8 cm tiefer sein darf da seine fahrwerk eingetragen ist,naja konnten die auch nichts sagen und er durfte weiter.


    naja sachen gibts

  • #20


    Fast richtig, es ist solange alles im Butter bis die Polizei die Eintragung anzweifelt und deine Karre still legt. Das ist ja das was quasi passiert wenn dir der Beamte erzählt dein Fahrzeug sei zu tief. WEnn er meint, dann dann bestellt er einen Abschlepper und nimmt dein Auto mit um es überprüfen zu lassen, ganz einfach ;)

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