Die könntest du jetzt unter allen aufteilen, die der Meinung waren, daß beide Schäden gezahlt werden müssen.
Ich erinnere dich an meinen post:
Alles anzeigenIch sehe es nämlich ein wenig anders: Schaden 1 wäre von der Versicherung ja ausbezahlt worden. Dies hat sich aber durch den normalen Ablauf ja verzögert.
Dann kam Schaden 2. Ein Vorschaden hätte bei schnellerer Zahlung von Schaden 1 und umgehender Reparatur ja nicht mehr bestanden. Ausserdem wurden von dir ja in der Zwischenzeit (die ja nur 5Tage sind) weiterhin die vollen Beträge für die Teilkasko entrichtet. Von daher darf es meiner Meinung nach keine Abzüge geben.