2 x wildschaden in 5 tagen

  • #12

    jep... gutachten liegt vor mir.... hab jetzt mal nen paar daten die mir alles aus dem gesicht fallen lassen haben...


    schaden 4900 euro
    wiederbeschaffungs wert 2500 euro
    restwert 210 euro...


    also wirtschaftlicher total schaden!


    habe ich das jetzt richtig , das vom wiederbeschaffungswert der restwert abgezogen wirt und dieses dann ausgezahlt wirt wenn ich den omme selber wieder fertig mache??


    ich frage mich jetzt halt nu rwas mit gutachten nr eins ist da der gutachter sagte das ich aus dem ersten gutachten auch noch geld kriegen würde!


    wer ist da spezi auf dem gebiet und kann mi rda mal auskunft geben!?


    greetz sascha

  • #13

    Denke mal das du nur das 2 gutachten ausgezahlt bekommst da ja vorm 2 wildschaden ein so genannter vorschaden vorlag und dieser auch schon vom gutachter besichtigt war! Von den 2500 werden die 210 abgezogen und von den restlichen2290 nochmal die mehrwertssteuer von 19% macht also 1855,90€ die ausgezahlt werden! Die abgezogene mehrwertsteuer gibt es sobald du ne kopie eines neu zugelassenen autos vorweisen kannst! So war es bei mir vor jahren allerdings als hfl-schaden!

  • #14

    wenn ich das richtig sehe auf dem gutachten dann hat der prüfer vom 2 schaden den ersten schaden aussenvor gelassen...! ich glaue ich muss doch mal meiner versicherung auf die füsse treten denn de rgutachter sagte ja adas ich aus schaden 1 auch noch geld erhalten würde trotz das das auto nicht repariert worden ist...! ich meine 1000 euro haben odr nicht ist in der heutigen zeit ja ne menge holz... vorallem als zeitarbeiter :D

  • #15

    Hast du ne Rechtschutz? Evtl ADAC? Dann lass es über nen Anwalt laufen.


    Ich sehe es nämlich ein wenig anders: Schaden 1 wäre von der Versicherung ja ausbezahlt worden. Dies hat sich aber durch den normalen Ablauf ja verzögert.
    Dann kam Schaden 2. Ein Vorschaden hätte bei schnellerer Zahlung von Schaden 1 und umgehender Reparatur ja nicht mehr bestanden. Ausserdem wurden von dir ja in der Zwischenzeit (die ja nur 5Tage sind) weiterhin die vollen Beträge für die Teilkasko entrichtet. Von daher darf es meiner Meinung nach keine Abzüge geben.


    Zeit und Restwert können realistisch sein, und kann ich so nicht beurteilen.


    Ich hatte vor vielen Jahren mal einen ähnlichen Fall: Ich hatte einen Wildschaden ohne Feindkontakt. Naja, leider aus Reaktion doch nem Reh ausgewichen,und meinen Sierra damals nen kleinen Hang runter in den Acker gestellt. Zum Glück gab es damals einen Zeugen, der hinter mir fuhr. Die Versicherung machte damals auch auf schwierig, da es ja keinen Kontakt zum Reh gab. So zog sich das ganze auch über Wochen hin. Es handelte sich dabei auch um einen Totalschaden. Der Zeitwert wurde m.M nach damals auch deutlich zu tief angesetzt, da es sich um einen Umbau in Cosworth-Optik und sonstigem Schnickschnack handelte, der auch komplett eingetragen war.
    Ich hatte damals auch vor, den Schaden zu richten, da ich z.B die komplette Front noch als Ersatz hatte. Wie dem auch sei, das Auto war die ganze Zeit des Wartens über angemeldet und auch Teilkaskoversichert. Leider parkte ich damals an einem Waldrand. Eines Morgens weckte mich mein Vermieter, um mir mitzuteilen, daß durch den Schnee eine Tanne der Meinung war, ihre oberen 5Meter zu verlieren. Diese landeten genau zwischen meinen Autos, drehte sich und klatschte mir noch auf die Heckklappe. Naja, die war dann genauso wie die Scheibe Schrott. Nun, eine TK zahlt nicht, wenn ein Baum unter der Schneelast bricht. Den Waldbesitzer konnte ich damals auch nicht belangen. Also dachte ich, o.k wenigstens die Scheibe muss die TK zahlen. Da waren sie aber anderer Meinung, da durch den (noch nicht bezahlten/reparierten) Wildschaden ja eh ein Totalschaden bestünde. Was soll ich sagen, ich war jung und wohl auch zu gutmütig. Nen Anwalt wollte ich nicht nehmen, da dieser vermutlich mehr als die Scheibe gekostet hätte. Heute wärs mir egal: Ich würde die Zähne fletschen, wenns sein muss, und auf eine Bezahlung von beiden Schäden pochen. Immerhin haben sie auch die Beiträge kassiert.

    E10-Nein danke! Mein Auto ist kein Alkoholiker!

    Einmal editiert, zuletzt von Fuzzy ()

  • #16

    HAAAAAAAAAALT :D
    Steht in deinem Gutachten drin, das die Wiederbeschaffung durch privat erfolgen wird, da die Händler vergleichbare Modelle kaum noch verkaufen werden?? DANN wird nämlich KEIN Mwst abgezogen!


    Zitat aus meinem Gutachten:
    Beurteilung Totalschaden
    Wiederbeschaffungswert EUR 1.600,00
    Privatmarkt = Steuerneutral

    Zitat Ende^^


    So stands bei mir drin und es wurde keine Mwst. raus gezogen!
    Und nein, aus dem 1 Gutachten wirst Du keine Zahlung erhalten da es mit dem 2 Gutachten aufgehoben wurde.


    Fuzzy, der Vorschaden bestand ja an fast der selben Stelle ;) Laut meinem Versicherungsfutzi (war eben hier wg. neuem Auto Versicherung fertig machen und so, hab ihn mal gefragt), MUSS die Versicherung nicht 2 Schäden zahlen...können sie, müssen sie aber nicht.

  • #17

    es werden keine mwst abgezogen, du bekommst den vollen preis - restwert


    und ich würde sagen dafür bekommste den omme wieder hin und hast geld über


    finde den preis auch gut,muss ich sagen


    vom ersten schaden bekommst du nichts mehr ,es sei es wurde beim ersten schaden etwas beschädigt was beim zweiten schaden nicht beschädigt wurde, zb erster schaden windschutzscheibe kaputt, würdest du diese bezahlt bekommen ,wenn sie beim 2ten schden ganz geblieben wär.

    Fedisch is Fedisch wenn ich sach Fedisch,Fedisch is net Fedisch wenn du sagst Fedisch


    Falsche Freunde...
    besuchen dich im Knast
    & sagen: Was du getan hast war falsch!


    Wahre Freunde...
    Sitzen direkt neben dir
    & Lachen: Wir haben verkackt,
    aber es war verdammt geil.

  • #18

    Du bekommst den vollen Preis -Restwert wenn Du ihn Repariert hast sagst du der Versicherung bescheid und die schicken dann nen Gutachter oder verlangen ein Bild der Reparatur und dann bekommst du auch den Restwert ausbezahlt.
    Hatte das selbst erst vor 6 Wochen.Dazu sind die verpflichtet!!!


    Gruss Torsten

    Über Rüsselsheim lacht die Sonne,über Wolfsburg die ganze Welt
    OhMannEinGeilesAuto

  • #19

    sorry das ich die letzten tage nicht so viel hier war hab gerade ne menge um die ohren! hier hat sich auch ne menge getan habe ch gesehen!


    hierzu erst mal ein grosses danke!


    ich muss noch mal mit dem gutachter telefonieren und fragen ob er bei schaden 2 den ersten schaden berücksichtit hat! weil wenn dem so ist hab ich ja recht drauf beide schäden bezahlt zu kriegen oder? gucken ob ich morgen mein versicherungsfutzie an die strippe kriege und dem mal auf die füsse treten wat da jetzt sache ist! so ganz echt kommt mir dat da nicht alle vor! letztes telefonat hab ich gesagt das ichd as auto wieder fertig habe und gerne bilder schicken will! fotos sagte sie braucht sie aber nicht :(


    wie sieht das ganze denn jetzt aus wenn ich wieder nen reh davor kriege?? der omme ist ja jetzt totalschaden geschätzt...

  • #20

    Totalschaden bedeutet ja lediglich, daß eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist. Wenn du ihn wieder richtest, darf Reh Nr 3 kommen. :D
    Daß selbst ein extremer Totalschaden repariert werden kann zeigt dir dieser Clip:

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