Tagfahrleuchten (TFL) Frage Thread :)

  • #31

    Ich finde das TFL eine recht gute Sache! Ich finde es immer schön, wenn ich den Gegenverkehr sehen kann weil er Licht an hat!
    Wenn mir allerdings ein T2 VW Bus mit einer "Perlenkette" im Scheinwerfer entgegen kommt, muss ich doch immer wieder lachen :D Genau so wie die ganzen Golf 2+3 mit Angeleyes...aber wat solls^^
    Ich werde mir auch noch TFL zulegen da ich dann nicht mehr ewig mit Licht fahren muss ;) Habe mir nun in 4 Monaten den 2 Satz H1 durch gebraten weil meine Scheinwerfer immer an sind^^


    @MarkusOCT: Wie sieht es denn mit den Stripes aus, die im bunten AH im Paket verkauft werden? Muss ich mir da erst die Zulassung schicken lassen bevor ich die kaufe? Oder ist es möglich, das diese als TFL wirklich zugelassen sind? Bin mir da nicht wirklich sicher da man ja im Laden immer nur die "grossen" TFL bekommt.

  • #32

    Hi,
    dese LED Streifen zum Ankleben oder was auch immer haben keine Zulassung für irgendeine Art von Fahrzeugbeleuchtung.
    Egal ob da ne E Nr. drauf ist oder nicht.
    Die Teile die in diesen lustigen Paketen sind, kannst du auch vergessen, da dort nur das Modul eine Prüfung hat, mehr nicht.
    Schau dir mal die Lichausbaute von einem origianlen LED TFL an, da hast du eine Satte homogene Lichtausbeute und nicht jede LED einzeln.


    Wenn TFL, dann von Namhaften Herstellern wie z.b. Hella oder man nimmt halt original Teile andere Fahrzeughersteller (Porsche z.b. habne ein sehr schönes in die Stoßstange integriert)


    Du schraubst ja auch grad was von der lustigen Perlenkette :)
    Das sind dann die Experten, die sich diese "DevilEyes" SW kaufen und meinen sie hätten jetzt TFL, das ist aber nicht der Fall, da diese Leiste nur als Stand/Parklicht fungiert :D

  • #33

    Klasse, danke dir ;) Hatte mir schon gedacht, das die nicht zugelassen sind^^ Schade eigentlich aber was solls :D
    Wenn schon, dann auch legal!


    Ja die Perlenketten sind lustig...blenden aber meist wie sau da völlig unprofessionell iwie in den Scheinwerfer "gepappt"!
    Heftig war es bei uns in der Gegend, als Audi die dinger in Serie geworfen hat...da fuhr fast jeder 2 damit rum! Mittlerweile gehts zum Glück einigermassen.


    Naja, dann werd ich mal nach was kleinem, schmalem von Hella oder so ausschau halten.

  • #36


    die strips haben eine e zulassung ,also dürfen sie am kfz verbaut werden, mit 87 modul ,warum tüveintragung ,es gibt richtlinien wie und wie weit die tfl verbaut sein müssen/dürfen,und das stimmte bei mir nicht wegen tiefer legung


    es gibt aber auch strips die keine e zulassung haben ,(sind die meisten von ebay) diese leuchten erstens zu schwach und kannste komplett knicken als tfl.


    wenn jetzt andere eine andere meinung haben ist mir echt schnurz, ich hatte es so und fertig. brauche nichts zu erfinden

    Fedisch is Fedisch wenn ich sach Fedisch,Fedisch is net Fedisch wenn du sagst Fedisch


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    aber es war verdammt geil.

  • #37

    Sorry, aber ein E sagt rein gar nichts wenn Du nicht weißt für was die Zulassung gegeben wurde.


    Ist beispielsweise immer wieder Thema im Astraforum in Bezug auf Angel Eyes. Da gibt es zwei Versionen, beide mit e Zulassung, aber die einen haben keinen Anschluß für die elektrische Leuchtweitenregulierung, sind zwar auch zulässig aber nur an Reimporten die keine elektrische Leuchtweitenregulierung hatten, das steht aber nirgends bis der TÜV bei der HU den Leuten den Schock versetzt.


    Man darf auch keine NSW durch ein entsprechendes Vorschaltgerät zum Abbiegelicht umfunktioieren, trotz e-Zulassung des Steuergerätes und e-Zulasssung der NSW.


    Meinungen sind irrelevant es zählt nur die konkrete Zulassung.

  • #38

    Alleine die Tatsache, daß die Stripes kürzbar sind, belegt daß sie keine legale Zulassung besitzen können. Selbst eine Eintragung ist dann leider mehr als fragwürdig, da "lichttechnischen Einrichtungen" nicht verändert werden dürfen. Lasierte Rückleuchten haben auch ein E drauf, taugen aber nichts mehr für den öffentlichen Verkehr. Und selbst die werden teilweise eingetragen. Also bitte richtig oder gar nicht.

  • #39


    Was aber absolut nichts daran ändert, dass Sie nicht als Tagfahrlicht eingebaut dürfen wenn sie KEINE "RL"-Kennung haben!


    "...und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO2 Ausstoß mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat: Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH)


    Die Community des Opel Calibra

  • #40

    die strips hatten ein A kennung als standlichtfunktion,und keine rl als tfl kennung


    die stripes dürfen als standlicht benutzt werden oder als positionslicht, und wurden auch nicht direkt als tfl abgenommen sondern als stand7postionslicht mit dimmfunktion.
    habe mich am anfang des themas etwas falsch ausgedrückt,sie wurden nicht als tfl eingetragen sondern als zusatzbeleuchtung positionslicht/standlicht nur in verbindung mit ein r87 modul was bei anschalten des abblendlichts sich verdunkeln bzw dimmen


    leider kann ich die eintragung nicht zeigen da sie m ir ausgetragen wurde wegen der neuen stoßstange die ich eintragen lassen musste da vorne eine bodenfreiheit von unter 8cm ist


    ich muss die woche zum tüv wegen hauptuntersuchung und frage ob sie mir eine kopie machen können ,da ja sämtliche eintragungen gespeichert werden oder so in der art und diese dann sofort hochladen

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