Strafe wenn man mit Tagfahrlicht erwischt wird wenn nicht in StVO zugelassen
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#26 Das korrekte Vorgehen wäre:
(1) Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (regelmäßig, so kein Vorsatz nachgewiesen werden kann 50€, 3 Punkte (im Normalfall gegen Fahrer und Halter) + Bearbeitungsgebühr).
(2) Untersagen der Weiterfahrt, bis diese Lichttechnische Einrichtung demontiert ist (da sonst § 19 Abs. 2 StVZO einschlägig ist).
Sollte der Fahrzeugführer sich weigern dies durchzuführen oder sollte er anderer Meinung sein, was die Zulässigkeit der Beleuchtungseinrichtung angeht, Sicherstellung, Vorführung bei einem Sachverständigen (per Abschlepper), Lichttechnisches Gutachter erstellen lassen. Kosten der Aktion deutlich 4-Stellig.
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#27 Das korrekte Vorgehen wäre:
(1) Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (regelmäßig, so kein Vorsatz nachgewiesen werden kann 50€, 3 Punkte (im Normalfall gegen Fahrer und Halter) + Bearbeitungsgebühr).
(2) Untersagen der Weiterfahrt, bis diese Lichttechnische Einrichtung demontiert ist (da sonst § 19 Abs. 2 StVZO einschlägig ist).
Sollte der Fahrzeugführer sich weigern dies durchzuführen oder sollte er anderer Meinung sein, was die Zulässigkeit der Beleuchtungseinrichtung angeht, Sicherstellung, Vorführung bei einem Sachverständigen (per Abschlepper), Lichttechnisches Gutachter erstellen lassen. Kosten der Aktion deutlich 4-Stellig.
Ich finde, das die nachgerüsteten Taglichter beim Omega be...scheiden aussehen , insbesondere die, die aussehen als hätte man sie beim Audi abgebaut. Ich bin im Außendienst, fahre mehr als 25000 Km im Jahr und bevorzuge eine viel einfachere Methode am Tag besser gesehen zu werden. Standlicht und Nebelscheinwerfer einschalten und gut. Sieht, so finde ich, super aus, Probleme mit der Polizei hatte ich noch nicht einmal. Bin bei weitem auch nicht der einzige, der das so macht. Das die Xenonscheinwerfer ein Leben lang halten, glaube ich nicht. Insbesondere Mercedes scheint damit ein größeres Problem zu haben, jedenfalls fahren in meiner Gegend einige mit defekten Xenons rum.
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#28 Wieso kommen mir dann Audi's entgegen, die beides an haben? :gruebel:
Hi
melde mich mal wieder nach langer Abstinenz zu Wort.Die dürfen das nicht weil´s Audi´s oder so sind, sondern weil die Tfl´s gar nicht mitleuchten...
Klingt komisch, ist aber so
Also am leuchten sind se zwar, aber nicht auf voller Leistung. Sobald bei Zündung das Licht eingeschaltet wird, dimmen die Dinger ab. Und unterstützen so zu sagen das Abblendlicht mit.
Das hängt damit zusammen, weil die Tfl´s ja nicht nach unten leuchten wie das Abblendlicht sondern gerade heraus und sogar´n bissl nach oben. Vergleichbar mit einem kalten, relativ schwachen Fernlicht. Quasie eine beabsichtigte Blendung
Wir kennen alle diesen blöden Effekt wenn uns einer bei Nacht mit Xenon´s z.B. am Bahnübgang entgegenkommt. Tags über ist es halb so schlimm, aber bei Dämmerung siehste da gar nix mehr. So verhält es sich auch mit den Tfl´s nur, dass man zum blenden halt keinen Huckel braucht...So langsam bin ich aber ein bissl verunsichert, bzw. frage ich mich wat mit unserer Rennleitung los ist...
Bin jetzt schon zum vierten mal von einem, ich sag mal besserwissendem (hatte auch schon positivere begegnungen mit der Rennleitung) kontrolliert worden. War eigentlich nix wildes, nur dass er darauf bestanden hatte ne ABE für´s Tfl zusehen. Welche ich natürlich nicht habe. Und jetzt kommt das wirre da drane; Nach der E-Nummer hatte er schon vorher gefragt Nach kurzer Diskussion ließen se mich dann wieder von dannen ziehen, mit der Bemerkung; Er würde sich da nochmal schlau machen , und wenn er Recht behalten würde, gebe es bei der nächten Begegnung ne Anzeige...
Goil!Dann stehe ich ja jetzt auf der "schwarzen Liste" oder wat?Also jetzt meine Frage: Solange die Latüchten ne passende E-Nummer haben, ist eine ABE doch überflüssig. Oder sehe ich das falsch? Ob das Steuergerät ne E-Nummer hat, weiss ich momentan nicht. Wenn dann würde doch nur das eine Zertifizierung benötigen, oder?
lg Peder
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#29 Hi,
......
Also jetzt meine Frage: Solange die Latüchten ne passende E-Nummer haben, ist eine ABE doch überflüssig. Oder sehe ich das falsch? Ob das Steuergerät ne E-Nummer hat, weiss ich momentan nicht. Wenn dann würde doch nur das eine Zertifizierung benötigen, oder?
lg Peder
eine E Nr. heißt nicht sofort, das es ein Freifahrtschein ist.
Ih zitiere mal einen UserZitatAlso nochmal: Wer Teile an seinem Fahrzeug verändert, die vorgeschrieben, aber serienmäßig anders gestaltet sind, oder von denen eine Gefährdung ausgehen könnte, muss nachweisen können, dass das Fahrzeug mit diesen Anbauteilen noch zulässig ist. Und dieser Nachweis ist immer ein mitzuführendes oder vorzulegendes Papier-Dokument, aber niemals nur ein Prüfzeichen.
Zitat1. Das Prüfzeichen ist insoweit eine Genehmigung, dass das Teil verwendet werden darf.
2. Ob ein Teil eintragungsfrei ist oder nicht, hängt nicht vom Prüfzeichen ab.
3. Der Punkt ist: wer so ein Teil verwendet, muss nachweisen, dass 1. und 2. für ihn bzw. sein Anbauteil zutrefffen.
Und der Nachweis zu 3. ist eben das vom Teilehersteller mitzuliefernde Gutachten.
Quelle: OPF Antwort 103 und folgende
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