Fotografieren & Drängeln auf der AB?

  • #41



    richtig, das ist ausreichend um an einem LKW vorbei zufahren !
    NUR, wenn ich dann aber beim überholen sehe, dass hinter mir einer schneller
    ist, dann versuch ich doch das Tempo wenigsten beizubehalten und
    nicht noch auf 120km/h runterzugehn, nur weil es da einer eiliger hat als ich.
    Und solange kann es ja mit 160 nich dauern , wenn der Hintermann noch soweit weg war (500m) da schaff ich es locker nen LKW zu überholen.

    Sprüche a'la "Schlagfertigkeit" ist das, was einem ca. eine Stunde später einfällt.

  • #42


    Das ist nur mit diesem Satz nicht getan. 160 ist nicht immer genug. Auf der AB kann man mit 160 km/h rasen, man kann mit 160 km/h aber auch den nachfolgenden Verkehr vehindern.


    Beides sollte man eben nicht tun.

  • #43

    Resident
    Mag sein aber manchen kann es einfach nicht schnell genug gehen und dann wird gedrängelt auf Teufel komm raus. Wenn sie dann noch unbedingt ihre 250 km/h fahren wollen ist ihnen natürlich 160 km/h viel zu langhsam. Und wie war das mit der Richtgeschwindigkeit? Also wenns mir dann zu blöd wird lass ich mich einfach ausrollen und fahre dann stur mit 130km/h weiter bis die rechte Spur frei ist.


    Astra_GT
    Es gibt aber Autos die können nur max. 160km/h fahren, deshalb haben sie das gleiche recht auf der linken Spur zu überholen und sind deswegen noch lange kein verkehrshinderniss. Wichtig ist doch nur das man schneller ist als den den mann überholt oder?!

    Fahre momentan ein BMW e39 530ia bj 02.2001mit folgender Ausstattung Bordcomputer, Navigation, Klimaautomatik, Tempomat, CD-Wechsler, ESP,
    Glasdach, Innen-/Aussenspiegel Aut. Abblendend, Regensensor,E.Sportsitze
    mit Sitzheizung & Memory, PDC, Xenon, M-Sportfahrwerk,
    M-Lederlenkrad, Exklusivpaket 235/40/18 265/35/18;

  • #44

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum ein Überholen eines LKWs der etwa 90 Kmh fährt eine Nötigung darstellen soll? Selbst wenn ich mit "nur" 120-130 Sachen an ihm vorbeifahre. Ist doch egal ob ich vorher eben noch 160 oder so gefahren bin, ich glaube nicht , dass es da eine Vorschrift gibt.
    Ob ich nun aber wegen eines wesentlich schneller fahrenden Wagens extra langsamer mache, das ist jedem selbst überlassen. ich persönlich würde mich üeber solche "Nachzügler" nicht aufregen.
    Wenn einer alerdings mit Lichthupe im Heck hängt ist das schon nerviger, aber deshalb fahre ich nicht langsamer (aber auch nicht schneller). man darf sich halt nicht aus der Ruhe bringen lassen. Bevor ich nicht vorbei bin, kommt der ja auch nicht vorbei. Wenn man dann von solch einem Drängler selbst überholt wird, dann langt es meist mal nach links, direkten Blickkontakt herzustellen und schön zu Grinsen. Das bringt die meisten vollends auf die Palme.
    Mit Handbremse anziehen ist das so eine Sache. ich wüdrde auf alle Fälle abraten. Kenne persönlich jemand, wo der Beifahrer im Suff die Handbremse gezogen hat und ich denke jeder weiss selbst was passiert, wenn bei Autobahntempo die Hinterräder blockieren. Also wenn die grade ein LKW überholt hätten, wären die wohl quer durch ihn durchgefahren.
    Gruss Bummi

  • #45


    :tongue: Wie geil ist das denn?! :tongue:

  • #46

    hi,


    es geht nicht um die Nötigung des zu überholenden LKW,
    sondern das der Kollege (Evil Bender) von seinem Überholmanöver
    von 160km/h auf 120km/h abbremst, weil ein nachfolgendes Fahrzeug
    mit , wie Evil sagt ca 250 sachen ankam und ihn mit Lichthupenzeichen
    dazu bewegen wollte doch den LKW nun endlich mal zu überholen !


    Ich versteh nich wo Evils Problem is?
    Anhand seiner Erzählung, hat die ganze Sache 5 minuten gedauert,
    aber er war doppelt so schnell, als ein LKW normal fahren darf.
    Es dauert also max. 30 sekunden diesen LKW hinter sich zulassen.


    Das ist mir persönlich noch nich klar, aber gut.
    2 Stühle (k)eine Meinung :P

    Sprüche a'la "Schlagfertigkeit" ist das, was einem ca. eine Stunde später einfällt.

  • #47

    Wenn man bei einer Entfernung von 500m die Lichthupe betätigt, ist das nur ein aufmerksam machen und keine Nötigung, sondern durchaus erlaubt.
    Das wäre der Fall, wenn man den Mindestabstand dabei unterschreitet. X(
    Man kann seine Bildung auch, von Autosendungen, aus dem Fernsehen haben. Das geht aber nur, wenn man nicht irgendwelche RASER belehren und ausbremsen muß und damit seine Zeit verplämpert. :] ?(

  • #48

    Hi Leutz, nur mal so am Rande, die Handbremse zu ziehen kann gefährlich werden, etwas zuviel gezogen und Ihr macht im schlimmsten Fall eine 180 Grad Drehung. War ein beliebtes Spiel vor ca. 25 Jahren um schnell zu Wenden, ob es heute noch so gut funktioniert kann ich nicht sagen aber gefährlich ist es auf jeden Fall.


    Gruß, Hermann

    Wenn du die Spur nicht wechselst, hast du keine Chance zum Überholen. (Chin. Sprichwort)


    Eins meiner anderen Hobbys: > PGO Buggy < fahren

  • #49

    UiUiUi...


    Moinsens Gemeinde!
    Da habt ihr ja wieder was zum diskutieren gefunden...
    Ich hab hier nicht jeden Beitrag gelesen, das war mir schon nach einer Seite zu anstrengend... :P
    pursuit: Du haust hier ´zig Gesetzestexte rein, die du wahrscheinlich irgendwo im Netz gefunden hast, wobei die zu 90% hier in diesem Beitrag gar nix zu suchen haben... Man sollte nicht mit irgendwelchen Zitaten protzen, wenn man den Hintergrund nicht versteht / erkennt...
    Du haust hier z.B. den §315b StGB rein. Das ist ein Straftatbestand, in dem Beispiel des Themenstarters ist aber keinerlei Straftatbestand erkennbar. Da ist überhaupt kein Vergehen erkennbar, nicht mal ´ne kleine Ordnungswidrigkeit.


    Man kann jetzt natürlich viel da rein interpretieren, sollte man aber nicht. Demzufolge, was da zu lesen ist, hat sich Evil-Bender keine Vorwurf machen zu lassen. OK, da steht nun "nach hinten genug Platz", ist Auslegungssache. Wenn ich nun auf die linke Fahrspur wechsel, ohne den Hintermann auszubremsen oder in andere gefährliche Situationen bringe, ist alles im Lack!


    Wenn man mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn fährt, muss man damit rechnen, dass man diese Geschwindigkeit nicht lange halten kann und früher oder später auch mal andere Autos auf der Fahrspur fahren wollen. Wenn lange genug Zeit zum abbremsen ist, ist alles ok. Wenn ich aber dicht auffahre, um dann stark bremsen zu müssen, muss man sich den Vorwurf des Drängelns, evtl. Nötigung (wenn Lichthupe o.ä. benutzt wird) gefallen lassen.


    Hin oder her diskutiert, in diesem Beispiel ist nix zu holen.
    Ach so, die Klamotte mit dem fotografieren. Hier kam irgendwo das Stichwort "Recht am eigenen Bild". Das trifft hier nicht zu, solange die Bilder nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Jeder kann knipsen, wie er will, auch Autos und Kennzeichen. Die sind ja eh´ für jedermann öffentlich erkennbar. Mit dem Gesicht z.B. sieht es schon wieder anders aus. Es darf nicht jeder ganz konkret hingehen und meine Visage fotografieren, wenn ich das nicht will.
    In Beisiel von der Autobahn wird aber wohl kaum das Gesicht zu erkennen gewesen sein...

  • #50


    Absolut richtig! Praktiziere ich selber, wie gesagt, gibt viele Blasen die nicht richtig in den Spiegel gucken...

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