Hmm, danke Euch.
Bestätigt ja meine Meinung, dass ich die (bis auf 6J) fahren darf.
Frage mich aber immernoch, wie ich ihm das belegen kann. Er hat ja auch in seinem Rechner nachgeschaut, aber gerade was Du fahren darfst, müsste ich doch erst recht fahren dürfen?!
Habe nach einer Klausel in der StVZO gesucht, aber im §36 (Bereifung und Laufflächen) nur die Einschränkung bzgl. Höchstgeschwindigkeit gefunden, nix was eine Einschränkung vom TI zulässt. Auf welcher rechtlichen Basis dürfen dann also M+S mit weniger TI als die zul. Achslast/2 gefahren werden?
Gruß Marten