Die Polizei hat da nix auszulegen. Entweder hat man rechts überholt oder nicht. Ob mit oder ohne Gefährdung ist da wieder ´ne andere Sache. Wobei viele Betroffene womöglich keine Gefährung gesehen haben wollen, es aber vielleicht nur vom Zufall oder Glück eines Einzelnen abhängt, dass nix schlimmeres passiert ist.
Ein Staatsanwalt bekommt sowas ja eher als letzte, bzw. vorletzte Instanz auf den Tisch. Vorher kommt erstmal die Bußgeldstelle. Wenn man gegen den Bescheid Widerspruch einlegt, kommt erstmal ein weiterer Bescheid. Leht man diesen auch ab, kommt irgendwann mal der Staatsanwalt ins Spiel und es gibt einen Gerichtstermin. Und in diesem Fall liegt die Entscheidung dann in der Hand des Richters. Man braucht dann aber schon viel Geschick oder einen guten Anwalt, um da raus zu kommen...