Problem mit Blauer Tacho Beleuchtung !!??

  • #31

    Soweit ich informiert bin, kannst Du Dir die Farbe selbst aussuchen (ich habe auch blau). Voraussetzung ist nur, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gestört wird und dass der Tacho sowohl tagsüber also auch in der Nacht einwandfrei abzulesen ist.

  • #32

    Hallo erst mal .


    Ich habe einen Tüv - Mann an der Hand , der mir gesagt hat !
    Blaue Tachobeleuchtung muß nicht eigetrageb werden .
    Er sagt , man könne sich auch einen Sport-Tacho von OMP einbauen , ohne einzutragen .
    Es müsse nur eine Tachoangleichung für die richtigkeit , durchgefürt werden.
    Fußraumbeleuchtung ist erlaubt .Alles was unterhalb von der Fensterschachtleiste ist, ist erlaubt.


    Ich fahre einen Ex Zivielstreife Omi 2 liter , da war nix eingetragen , wegen Strobo im Stoßfänger ,
    oder veränderter Heckdeckel , für Geschwindigkeitskontrolle . Looool
    Noch nicht mal das abnehmbare Blaulicht für das Dach .


    Mfg Micha

  • #33

    Hi !


    Ich denke du brauchst dir keine sorgen zu machen denn, der Gesetzgeber schreibt nur vor das die Instrumente wie Tacho etc. gut ablesbar sein müssen und dich auch im Strassenverkehr nicht behindern. Und ich denke mal das tun dein Tacho bei weitem.


    Ich würde mir da überhaupt keine sorgen machen !


    MFG DJ XXL

    MFG User-XXL




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  • #34

    Hallo Genussfahrer,
    ich glaube das Du einer Falschinformation aufgesessen bist, da alle Tacho`s eine gewisse Voreilung haben, also nicht Geeicht sind. Wenn dem so wäre, würden bei Verkehrskontrollen auch nicht die 3 (% oder kmh?) Tolleranz abgezogen werden.


    Gruß
    rekord_1

  • #35


    lt. Gesetz muss NUR die Geschwindigkeits-Einheit gut ablesbar sein. Alle anderen sachen (Wegstreckenzähler, DZM, Tank, Temp, etc.) sind freiwillige Sachen (Ob nun praktisch oder nicht, spielt hierbei ja keine Rolle)

  • #36

    Hi



    Die Geschwindigkeits-Einheit ist der Tacho ! :P ;)

    MFG User-XXL




    [marquee]Omega-Freak Polo & Pullover Dealer ![/marquee]

  • #37

    B. Fahrzeuge


    III. Bau- und Betriebsvorschriften


    §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler


    (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für [...]


    (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.



    Geschwindigkeitsmeßgerät... Als Tacho verstehe ich die gesamte Instrumentensammlung im Cockpit (Geschwindigkeit, DZM, Tank, Temp...)
    Und in dem Auszug aus dem Gesetz dort steht ja... es DARF ein Wegstreckenzähler mit benutzt werden

  • #38

    Moinsens!


    Wenn wir hier nun auch noch anfangen, darüber zu diskutieren, was denn wohl ein Tacho ist... wo kommen wir denn da noch hin...? X(
    Ein Tacho ist zweifelsfrei ein Geschwinidgkeitsmessgerät, sonst nichts. Eine Instrumentenansammlung im Cockpit ist halt eine Instrumentenansammlung... :P

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