Großes Problem!!!

  • #21

    mann, mann, mann,


    Jungs und Mädels :-), was soll das?


    Er hat Euch um Rat gefragt!! Und dann sowas.....


    Das er Scheisse gebaut hat, weiss er glaub ich selber. Warum müsst Ihr da noch mal kräftig nachtreten?


    Selbst mit 30 Sachen drüber, hätten die Ihm die Fahrkarte gelocht.


    Wie stand es doch schon in der Bibel? Wer von uns ohne Schuld ist, der werfe den 1. Stein...........


    Meine Meinung dazu ist; Nimm´s hin wie´s kommt.
    Kannst Dich ja erstmal vom Rechtsanwalt Deines Vertrauens beraten lassen. Meine doch mal irgendwo gelesen zu haben, das die beruflichen Fahrten unter bestimmten Umständen weiter erlaubt sind.
    Hab aber keine Ahnung wo und ob das überhaupt noch gilt.


    Und wech
    Carsten

    Ich halt´s mit dem Fulda-Spruch:


    Er ist schwarz, er ist breit, an dem stark basteln wir noch :)

  • #22


    Hi.


    Klar. Haste ja recht. Ich meinte auch nur die Bereiche, in denen normal 50km/h gilt. :ok:


    Richtige :engel: gibt es glaube ich nicht. Schliesse mich selbst da nicht aus. ;)


    SG
    Stephan

  • #23


    Ich noch nicht! Wenn ich schonmal die 70 erreichen sollte, bremse ich wieder schnell runter! ich fahre eigentlich in der Stadt meist nur max. 10 zu schnell und außerhalb, also auf Landstraßen, fahre ich max. 20 schneller als erlaubt!

    V6 CRuiSeR
    Jetzt immer Freitags Abends in Bochum bei D&W anzutreffen 8)

  • #24


    Na fast zumindest... Innerorts ist der Lappen ab 31 drüber futsch, außerorts ab 41.


    Eine Lasermessung anzufechten, hat genausoviel Sinn, wie den Blitz eines Starenkastens - gleich Null! Die Dinger sind immer geeicht, vor Ablauf des Eichdatums verschwinden die automatisch beim Eichamt.
    Ob es dunkel ist oder taghell spielt auch keine Rolle, selbst auf Entfernung unproblematisch. Die neueren Geräte haben eine Visiereinrichtung, die 6-fach vergrößert. Da erkennste schon das Nummernschild auf `nen Kilometer Entfernung... Und grundsätzlich braucht man nur zwischen die Scheinwerfer zu zielen - reicht schon aus, da der Laserstrahl auch eine Streuung hat. Soll heißen, wenn er mit (watt weiß ich) 1 mm Durchmesser aus dem Gerät kommt, hat er auf 100 m schon einen Durchmesser von 1 cm, auf 200 m 2 cm usw...
    Ist also nicht wirklich schwierig, da korrekte Messumgen durchzuführen.
    Anfechten kann man da lediglich was, wenn z.B. das zu führende Messprotokoll fehlerhaft ausgefüllt wurde. Sprich: die haben sich verrechnet / lückenhaftes Protokoll oder so.


    Stell dich lieber auf Laufen ein.
    Übrigens macht die Bußgeldstelle schon Ausnahmen. Wenn jemand auf seinen Lappen beruflich angewiesen ist, können die auf ein Fahrverbot verzichten und dafür die Geldbuße entsprechend erhöhen. Hängt aber nicht zuletzt von dem zuständigen Mitarbeiter ab...


    Gruß!

  • #25

    Das ist richtig, erst mit über 100 durch die Stadt und wenn man dann erwischt wird, heulen.
    Trags wie ein Mann und steh zu deiner eigenen Dummheit.


    Und was das wichtigste ist: Laß es dir eine Lehre sein!!!

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Henning123 ()

  • #27



    Lies erstma den gesamten Text bevor du hier was schreibst...

  • #29

    Ich werde Februar und März laufen. Bezahle insgesamt 200€ und bekomme 4Punkte.


    Mit meiner Chefin ist auch alles geklärt. Also meinen Job behalte ich. :)


    Ist ja nich so das mir das öfter passiert...Ist halt eine Blöde Sache gewesen...

  • #30

    Na dann Glückwunsch das die Sache so glimpflich abgelaufen ist
    2 Monate Fussgänger isk ok die 200 Euro sowieso und die 4 Punkte kann man mit leben

    Ich habe zwar keinen Omega mehr aber ich schau trotzdem immer wieder mal rein :tongue: :tongue: :tongue:

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