Kühlergrill Eintragungspflichtig
-
-
-
#22 Ich glaub das führt hier zu nix!!!
Jeder hat ne andere Meinung und einige keine Ahnung und beharren aber auf ihrer Meinung.
Caravan3.024V: Auf den Depoleuchten sind E-Prüfzeichen drauf, deswegen ist auch keine ABE nötig.
Sonst gilt für jedes Teil was am Auto angebaut werden soll, es muss entweder eine ABE vorliegen (dann abnahme/eintragungsfrei)
oder ein Materialgutachten (dann abnahmepflichtig)
oder E-Prüfzeichen drauf (dann abnahme/eintragungsfrei)Es liegt natürlich immer am Prüfer einige sagen sowas braucht nicht abgenommen werden, andere lassen einen wegen solcher Anbauten durch die HU fallen.
Ich hab meinen Irmscher Grill letzte Woche auch mit in die Papiere eintragen lassen obwohl ich ne ABE hatte aber ich mag den Zettelkram im Handschufach nicht.
mfG Stefan
-
-
-
#24 Aus erster Hand weis ich das ein Kühlergrill NICHT eintragungsfrei ist!
Bei meinem Vater kam der Kühlergrill mit auf die Mängelliste der Polizei, als er (mit seinem in Niedersachsen zugelassenen Ascona C in Brandenburg) angehalten wurde! Er mußte also seinen Irmscher - Grill eintragen lassen! (Da er keine ABE hatte!)
Ich wurde bei meinen TüV - Besuchen auch immer nach Papieren für den Kühlergrill gefragt!
Nur weil manch ein Prüfer mal etwas nicht überprüft, heist das nicht das es dadurch automatisch legal / unwichtig ist! -
-
#25 Danke erstmal für Eure raschen Antworten. Will mir das Teil nicht holen, war nur überrascht das man einen Kühlergrill eintragen muß.
Der mit Wabenmuster gefällt mir persönlich nicht, eher schon dieser hier:
http://www.carparts-online.de/…ll-ohne-Emblem::6915.html
Den habe ich Montiert.Also das Kühlergrills eingetragen werden müssen, ist mir Persönlich komplett Neu! Hatte auch nie ärger mit der Polizei oder Tüv deswegen.
Und meiner Nachfrage damals bei GTÜ nach, müssen Kühlergrills nicht eingetragen werden wenn sie aus Kunstoff sind und keine scharfen kanten besitzen. Wie es sich jedoch mit Kühlergrills aus Metall verhält kann ich nicht sagen.anbei, dieses gelaber über grills macht mich hungirg. ich hau mir jetzt n steak auf den Heißen Grill
-
-
-
#27 Hi,
ein Kühlergrill muss eingetragen werden. Oder es ist eine ABE dabei, die man mitführen muss.
Denn so ein GFK Grill z.B. hat ein ganz anderes Splitterverhalten, wie ein Originalteil.
Bedeutet, wenn dir jemand vors Auto läuft und es steckt ein Stück Grill in ihm, bist du immer Schuld, da deine Betriebserlaubniss erloschen ist.Bei einer Kontrolle sagt aber meistens keiner was, denn sowas fällt fast nie auf.
Der TÜV sagt auch meistens nicht´s. (meistens wissen die das selber nicht)
Aber wenn bei einem Unfall dein gegnerischer Anwalt Ahnung hat, hast du pech.Gruß Catera
-
#28 hmmm,
wenn ich das also richtig verstehe, muss alles was nicht original ist eingetragen werden.aber wenn ich z.b. scheibenwischer von marke billig anbaue, muss ich die ja auch nicht eintragen lassen. wenn ich dann jemanden überfahre und dem steckt n stücke scheibenwischer im kopp, könnte dem sein anwalt ja auch sagen mit original währe das nicht passiert.
so verstehe ich das jetzt grade.
-
-
-
#30 Ein Scheibenwischer hat kein E, keine Wellenlinie und keine KBA-Nummer.
Zu den Kühlergrills: Wieso eintragen? Wenn sie wie das Original aus ABS sind, ist es ein Ersatzteil. Bei GFK sieht das ganze wieder anders aus, da sich hier das Splitterverhalten ändert.
Wenn ihr euch ne Stoßstange, nen Kotflügel oder sonstwas aus dem Zubehör kauft, rennt ihr dann auch zum eintragen? Vermutlich nicht.
Oder denkt ihr, die Teile dieses Anbieters haben alle ein E oder eine ähnliche Kennzeichnung? http://shop.ebay.de/mgr-mobile_de/m.html?_trksid=p4340.l2562 (Händler ist nur als erstes Beispiel bei der Suche rausgekommen, daher ohne Wertung)
Was ist den bei den genannten Teilen von Irmscher/Steinmetz dabei? Handelt es sich hier wirklich um eine ABE oder um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wie sie auch bei Scheinwerferblenden und Seitenschwellern meist dabei ist?Ich persönlich würde mir bei einem Grill keine Gedanken machen, wobei ich gerne alles legal habe. Aus dem wilden Alter bin ich raus.
Aber vielleicht hat ja einer zeitnah nen Tüv-Termin. Dann könnte das vielleicht abschliesend geklärt werden.Das oben Geschriebene ist meine persönliche Meinung und hat keinen Rechtsanspruch!!
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!