Kühlergrill Eintragungspflichtig

  • #11



    Wenn eine ABE/ABG vorhanden ist, brauch nicht vom Prüfer abgenommen und von der Zulassungsstelle eingetragen werden.


    Ansonsten muss jedes Teil von einem Prüfer abgenommen werden.


    Deswegen gibt es bei Irmscher auch eine ABE dazu!!!


    mfG Stefan

  • #12

    ne habe ich nicht, aber meiner hat auch ne abe!


    user xx179 hat recht, so ist es solange es eine abe gibt wie bei nem mattig kühlergrill,fk etc muss man das nicht eintragen,


    solange aber nur ein matrealgutachten existiert muss man es eintragen,egal ob es nur ein kühlergrill ist oder ne komplette schürze!
    weil es wird auf diesem teil 10000 pro keine kba nummer draufstehen,also eintragungspflichtig,


    zu der unbedenklichkeitsbescheinigung zu irmscher oder steinmetz, also komischerweiße haben alle irmscher teile bei mir ne abe dabei gehabt! und ein unbedenklichkeitsbescheinigung ist was anderes wie ein matrealgutachten!!!


    ihr könnt doch nicht äpfel mit birnen vergleichen!

  • #13

    Dann lest euch das mal durch:



    Quelle

  • #17

    Hallo Leute, das so eine rege Diskussion wegen eines Kühlergrills entsteht , damit hatte ich nicht gerechnet. Eigentlich wollte ich nur wissen warum man einen Kühlergrill eintragen bzw. eine ABE bei sich führen muß. Wenn ich mir , als Beispiel , eine andere Dachantenne montiere brauche ich die doch auch nicht eintragen lassen , oder sind wir in unseren "Bananenstaat BRD" schon soweit? ?(

  • #18

    Mein Irmscher Kühlergrill hatte ne ABE bei und wurde letzte Woche von der DEKRA abgenommen und eingetragen. So brauch ich keine lestigen Zettel mitschleppen ;)

    Ist der Block auch Kalt gib ihm sechs ein halb :klopp:
    :hammer: :hammer: :hammer: :hammer: :hammer: :hammer:

  • #20

    Moin,



    also ich hab nen FK Grill drin. Auch direkt bei FK gekauft. Für nen Kühlergrill braucht man keine ABE oder eintragen lassen. Ist genau so wie oben beschrieben die Dachantenne oder nen Zubehörauspuff (orginal). Solange ein E-Prüfzeichen drauf ist, ist das OK. Weder der TÜV noch die Rennleitung hat sich für den Grill interessiert. Ist ja keine Veränderung der Bauart oder ändert das Abgasverhalten. Dann bräuchte man ja auch ne ABE wenn man statt der Hellaleuchten vorne die Depo's reinmacht.

    LG


    Thomas


    Die Zeit war schön, doch eins is blöd, das mit der Zeit die Zeit vergeht :D :D

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