• #1

    was soll mann da nur von halten, bringe meinen dicken zum FOH weil fahrerseite tür vorne tür hinten kaputt, und schweller vorne ein gedrückt 3200 euro schaden 2 türen und schweleer ersetzten. hole ihn nun heute wieder ab haben die zwei rostige türen neu lakiert und ein gebaut den dchweller aus gebeult und wenn mann jetzt die tür auf macht und auf den schweller guckt sieht mann ein kartoffel feld muss mann sich dass gefallen lassen???? was meint ihr zum anwalt?? ?( ?(

  • #4

    1. 3200 viel zu hoch angesetzt
    2.nicht bezahlen
    3.für die nächste zeit wo die den fehler beheben einen kostenlosen leihwagen nehmen(steht dir zu)

    Fedisch is Fedisch wenn ich sach Fedisch,Fedisch is net Fedisch wenn du sagst Fedisch


    Falsche Freunde...
    besuchen dich im Knast
    & sagen: Was du getan hast war falsch!


    Wahre Freunde...
    Sitzen direkt neben dir
    & Lachen: Wir haben verkackt,
    aber es war verdammt geil.

  • #6

    Ich hät den garnicht mit genommen! Hät den stehen lassen bis das richtig wär! Und solange nen Leihwagen verlangt!
    Gruß Daniel

  • #7

    wenn mann dann aber verliert oder es zum vergleich kommt könnte ich pech haben und den leihwagen selber bezahlen müssen und da habe ich kein bock drauf also alles über den anwalt und morgen früh in rüsselsheim anrufen dat gibt mekker :D

  • #8

    Also ich würde erstma versuchen, mich mit dem FOH zu einigen.
    Keine Ahnung was die sich dabei gedacht haben, aber sowas geht ja ma garnicht,


    Anwalt bzw. Gericht würde ich nur als allerletzte Möglichkeit nehmen, denn wie schon gesagt, das kann ganz schön in die Hose gehn.
    Wobei die Chancen für dich eigentlich recht gut stehn.

  • #9

    Kleiner Hinweis zwecks Anwalt:


    Den Anwalt einschalten, bringt meines Erachtens nichts, zumindest noch nicht. Das Problem ist ist, dass Du dem Händler erst einmal die Chance der Nachbesserung geben musst. Den Aspekt der arglistigen Täuschung könnte man durch den Anwalt klären lassen, aber da würde ich dann eher mit der Polizei wegen Betrugs reden. Die Anwaltskosten bekommst Du in dem Fall nicht zwingend wieder, da sich hier immer die Frage stellt, ob ein Anwalt zwingend notwendig ist bzw. ob die Klage evtl. nach ZPO oder so zu führen ist. So genau kenne ich mich da nicht aus, aber ich hatte selbst einmal einen Fall, in dem mir durch einen Anwalt eine Kostenrechnung geschickt wurde, die ich übernehmen sollte. Da die Gegenseite aber auf Grund der Rechtslage keinen zwingenden Grund hatte, die Anwaltskosten einzuklagen, blieb sie darauf sitzen. Es sei denn, Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Dann kannst Du da mal nachfragen.
    Ich würde Dir raten, Dich umgehend mit dem FOH in Verbindung zu setzen. Bestehe auf einer korrekten Ausbesserung. Mit einer entsprechenden Prüfung durch einen Gutachter, etc. kannst Du ja trotzdem drohen. Aber wie gesagt. Erst einmal auf Nachbesserung bestehen und entsprechende Korrektur der Rechnung. Wobei ich ehrlich sagen muss, dass sich mir die Kosten nicht als zu hoch darstellen.


    Nachdem mir damals einer meine Türe hinten rechts eingedellt hat, wurde auch der Austausch nur dieser Tür (inkl. Lackierung, etc.) mit ca. 1.200,00 Euro kalkuliert. Zwei Türen nebst Schweller und allen Nebenarbeiten kann also meines Erachtens durchaus in Richtung 3.600 Euro gehen.


    Gib mal Bescheid, wie es damit weiter geht.

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