Matze, nur weil du hier so laut schrei(b)st, hast du noch lange nicht recht!
Zwischen Reparieren und Manipulieren besteht ein sehr großer Unterschied! Und genau auf das Manipulieren zielt der §22b des Strassenverkehrsgesetzes ab. Niemand wird für die Reparatur eines Wegstreckenzählers bestraft, wenn damit die eigentliche Funktion wieder hergestellt wird, denn dann würden sich alle Werkstätten strafbar machen, die defekte Tachos wechseln und den originalen km-Stand wieder einstellen! Du solltest dir mal deine geposteten Texte genau durchlesen, ich zweifle nämlich, daß du diese auch richtig verstanden hast!
Hier mal der Text des §22b StVG:
Zitat
§ 22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2011)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
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Und wenn du ein bißchen weiter geschaut hättest, wärst du auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.05.2006 gestoßen, wo genau diese Unterscheidung zwischen Manipulation und Reparatur deutlich dargelegt wird:
Zitat
Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
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Die Entscheidung ist hier komplett nachzulesen!
Also halte mal schön den Ball flach, dein Mist erscheint auch bei google !
@ To,
da der km-Zähler ein mechanischer ist, kannst du den vorsichtig öffnen und mal kucken ob nicht evtl. die Welle am Zähler rausgerutscht ist oder ein Zahnrädchen sich verklemmt hat. Vielleicht helfen diese Bilder hier.
Wenn du einen anderen Tacho kaufst, lass dir die km im Kaufvertrag bestätigen, damit du später einen Nachweis hast!
Eine Anpassung soll zwar möglich sein, aber ich rate dir ab, da du den km-Zähler komplett auseinander nehmen mußt und dann ein Menge Kleinteile verloren gehen können!
Bis dahin hast du aber immer noch die km-Anzeige im Bordcomputer!
Mfg greybeard