Kilometerzähler defekt,wer kann mir helfen bitte?
- Omega4.2
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#12 Strafbar ist es erst wenn man das Fahrzeug verkauft und nicht den org. Tachostand angibt
Falsch! Absoluter Schwachsinn! Du solltest dich mal informieren statt hier zu desinformieren!ZitatNach bisherigem Recht war die Veränderung des Tachometers nur dann als Betrug § 263 StGB strafbar, wenn damit ein Käufer über den tatsächlichen Kilometerstand eines KFz getäuscht werden sollte, etwa um einen höheren Kaufpreis zu erzielen.
Die Veränderung des Kilometerstandes selbst war nicht strafbar. Demgemäß hatten sich in den letzten Jahren Gewerbetreibende darauf spezialisiert, gegen entsprechende Bezahlung den Stand des Wegstreckenzähler (Tachometer) wunschgemäß zu verändern.
Dem wurde nun durch die Einführung des § 22 b Straßenverkehrsgesetz (Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern) ein Riegel vorgeschoben.
Strafbar macht sich nunmehr, wer Tachometer manipuliert. Dies gilt sowohl für elektronische als auch mechanische Tachometer. Darüber hinaus ist auch die Vorbereitung einer solchen Tachomanipulation durch Herstellen, Verkauf oder Überlassen entsprechender Computerprogramme strafbar.
Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Quelle: http://www.kanzlei-breidenbach…ipulation-jetzt-strafbar/
Grundlage: http://dejure.org/gesetze/StGB/268.html
So. Wenn man dann noch tipps dazu gibt, kann man unter anderem zur Beihilfe einer Straftat verantwortlich gemacht werden- weil woher willst du wissen, wer in einem öffentlichen forum das ANDERS nutzt?! Noch Fragen? Ich denke nicht.
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#14 Bei soviel Fehlern im Schreibstil würde ich sagen, trink oder rauch was anderes. lol
Das war ganz normal sachlich dargelegt. Dir gefällt nur nicht mein "Falsch! Absoluter Schwachsinn!"
Dem ist aber so. Fakt. Was gesagt werden muss, muss gesagt werden.So verbreiten sich Unwahrheiten. Das muss nicht sein. Manche googlen danach! Finden das. Glauben das. Scheisse, oder?!
Und ausserdem , mein Post davor bzgl Tipps geben bezog sich auf Mc Chris15 , der das wissen wollte mit seinem Satz:
Zitatwie willsten das machen???
also lehn dich zurück , Junge!
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#15 Oh man in jedem Forum das selbe mit dem Verhalten der user man man man .Also bitte etwas mehr voreinander. Naja ich lass meinen so ist ja nur der Tageskilometer der nicht geht der andere läuft ja mit. Und man kanns mir auch gerne per PN schreiben wie das geht. Habs mal bei meiner Simme versucht das die Tachopese kaputt gegangen war. Aber nun ja die Akkuschrauber Methode ist doof da war die zweite welle auch kaputt.
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#16 Matze, nur weil du hier so laut schrei(b)st, hast du noch lange nicht recht!
Zwischen Reparieren und Manipulieren besteht ein sehr großer Unterschied! Und genau auf das Manipulieren zielt der §22b des Strassenverkehrsgesetzes ab. Niemand wird für die Reparatur eines Wegstreckenzählers bestraft, wenn damit die eigentliche Funktion wieder hergestellt wird, denn dann würden sich alle Werkstätten strafbar machen, die defekte Tachos wechseln und den originalen km-Stand wieder einstellen! Du solltest dir mal deine geposteten Texte genau durchlesen, ich zweifle nämlich, daß du diese auch richtig verstanden hast!
Hier mal der Text des §22b StVG:Zitat§ 22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2011)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
Und wenn du ein bißchen weiter geschaut hättest, wärst du auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.05.2006 gestoßen, wo genau diese Unterscheidung zwischen Manipulation und Reparatur deutlich dargelegt wird:
ZitatZweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
Die Entscheidung ist hier komplett nachzulesen!
Also halte mal schön den Ball flach, dein Mist erscheint auch bei google !@ To,
da der km-Zähler ein mechanischer ist, kannst du den vorsichtig öffnen und mal kucken ob nicht evtl. die Welle am Zähler rausgerutscht ist oder ein Zahnrädchen sich verklemmt hat. Vielleicht helfen diese Bilder hier.
Wenn du einen anderen Tacho kaufst, lass dir die km im Kaufvertrag bestätigen, damit du später einen Nachweis hast!
Eine Anpassung soll zwar möglich sein, aber ich rate dir ab, da du den km-Zähler komplett auseinander nehmen mußt und dann ein Menge Kleinteile verloren gehen können!
Bis dahin hast du aber immer noch die km-Anzeige im Bordcomputer!Mfg greybeard
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#17 Dann lese auch was ich schrieb genauer! Es ging darum, dass man hier nicht öffentlich eine Anleitung vorfinden wird. Weil genau das eben von ANDEREN zu ANDEREN Zwecken genutzt werden kann.
Darum gings! Nur darum! Denn dann tritt das in Kraft, was ich gepostet habe.
Ich zitiere für dich auch gern nochmal:ZitatIch denke nicht, dass er dir erklären wird, wie genau man den Tachostand angleicht. Das ist u.U. strafbar, da andere sowas dann evtl. für andere Spielereien nutzen würden. Also eine Anleitung dazu , wie es geht, wäre tödlich hier.
Siehst du das
Zitatu.U. strafbar
? Und auch das
Zitatda andere sowas dann evtl. für andere Spielereien nutzen würden
darin?
Falls ja, ist ja alles schön.
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