Beiträge von RedBull

    Hab sone Geschichte auch schon durch. Schreiben bekommen -> im Inet schlau gemacht -> modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben -> weitere Zahlungsaufforderungen bekommen -> im Inet gelesen, dass die Kanzlei dicht gemacht hat wegen Betrügereien und Geschäftsführer sich ins Auslang abgesetzt haben -> Schreiben von der neuen Kanzlei bekommen die den Fall übernommen hat. Das ganze ging über einen Zeitraum von 5 Jahren und da ich beim Erhalt des Schreibens der neuen Kanzlei wegen was anderem eh zum Anwalt musste habe ich das gleich "mitmachen" lassen. Anwalt meinte das mein Schreiben an die Kanzlei eh Top war. Er hat dann trotzdem noch ein Schreiben fertig gemacht und meinte auch die Sache sei mittlerweile verjährt. Auf sein Schreiben kam dann ein "dann werden wir mal nicht so sein und vergessen die Sache mal" Schreiben und seit an ist Ruhe.


    Echt lässtig diese Betrüger, aber auf keine Fall zahlen! Es gibt auf dem Gebiet viele unerfahreren Anwälte die einem raten die "paar Euros" zu zahlen, weil wenns zum Prozess kommt wirds teuer etc., aber das ist Schwachsinn.


    Die vorletzte Möglichkeit solcher Betrüger ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Diesem muss man widersprechen und dann bleibt nur noch die Klage. Diese wird aber nicht eingereicht durch die Kanzlei, weil es viel mehr lohnt die ganzen eingeschüchterten Bürger abzuzocken.



    LG Red Bull

    Geht auf ohne den Riemenspanner abzubauen. Das macht sich meiner Meinung nach nicht so gut wenn der Motor eingebaut ist. Des Weiteren hatte ich das schon mehrmals, dass die Gewinde der Riemenspannerschrauben ziemlich fertig waren.


    Wenn man zu Zweit schraubt macht man einfach die Rolle vom Riemenspanner ab und anschließend die Mutter wieder drauf. Dann muss der eine etwas an der Zahnriemenabdeckung umherfummel und der andere drückt dann den Riemenspanner runter. Dann noch bischen fummeln und die Abdeckung ist ab. Mit etwas Vorsicht macht man auch nichts kaputt.



    LG Red Bull

    Wenn man silikatfreien und silikathaltigen Frostschutz mischt kann es sein, dass die Kühlflüssigkeit anfängt zu klumpen bzw. dickflüssig zu werden. Dadurch vermindert sich die Fließfähigkeit und die Kühlleistung nimmt ab.


    Zum Thema "der Kreislauf war komplett leer": Wie habt ihr das zweifelsfrei festgestellt? Nur weil aus dem Kühlerablasshahn nix mehr raus kam war der Kreislauf mit Sicherheit nicht vollständig entleert. Irgendwo bleibt immer etwas hängen. Wer schon mal nen Motor ausgebaut hat und sich bei Umhertragen noch Kühlflüssigekeit auf die Schuhe gekippt hat weiß was ich meine.



    LG Red Bull

    Es ist doch immer wieder "schön" wie viel falsches Halbwissen hier verbreitet wird. Auf Wiki stehts ganz genau:


    "Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. [...] Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 Abs. 1 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht eine Fahrerlaubnis für das gezogene Fahrzeug (§33 (2) 1 StVZO). Der Fahrer des ziehenden Kraftfahrzeugs benötigt aber die Fahrerlaubnis, die sich aus den Gewichten der Fahrzeuge ergibt (siehe § 6 FeV), mindestens wohl Klasse BE (beachte Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG)." Quelle: Wikipedia


    Beim Schleppen eines Omegas braucht man also BE und B. Beim Schleppen eines LKWs dann CE und C.


    "Für das Schleppen (in Deutschland) ist eine sogenannte „Schleppgenehmigung“ zwingend erforderlich. Diese wird in der Regel von den Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt. An Abschleppunternehmen werden jährlich gültige Pauschalgenehmigungen ausgestellt, die meistens nur für ein Bundesland gültig sind. Privatpersonen oder andere die einen Schleppvorgang ausführen wollen, erhalten eine Einzelgenehmigung. In dieser sind in der Regel der genaue Tag, die Uhrzeit und die Strecke vermerkt, in welcher der Schleppvorgang durchgeführt werden darf. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird im Regelfall (BKat-OWi) mit 25 € verwarnt und kann im Schadensfall zum Verlust des Kaskoschutzes führen bzw. zu Regress im Haftpflicht-Versicherungsfall." Quelle: Wikipedia


    Wie schon oben gesagt: Nimm nen Anhänger! Dafür sind die da und nen Fahrer mit BE, sowie geeignetes Auto brauchst du in jedem Fall.



    LG Red Bull

    Ich musste den X30XE Omega meiner Mutter mittlerweile 2 mal abschleppen und der hat auch AT. Einmal 10km und das andere Mal 30km. Auf N stellen, langsam fahren so um die 30km/h maximal und dann geht das schon. Ist jedenfalls nix kaputt gegangen oder hat irgendwie nen Schaden davon getragen.


    In deinem Fall würdest du schleppen (nicht ABschleppen) wollen. Ist genehmigungspflichtig, der Fahrer des "Zugfahrzeugs" braucht BE und der andere Fahrer B. Unsere Polizei sagt dazu nix, aber rein rechtlich dürftest du es nicht. Mit dem Zustand des Autos ist das sone Sache. Wenn nix passiert schreit kein Hahn nach, aber lass das mal wenn sehen der Langeweile hat oder gar einen Unfall.


    Mein Tipp: Auf den Trailer und ab dafür. Kostet bei uns für 4 Stunden 18Euro und du musst dir keine Sorgen machen.



    LG Red Bull

    Dann sollte die Werkstatt mal einen BWLer einstellen. Das kann sich doch auf Dauer nicht rechnen. ^^
    Ich lese mir son Kram meist genau durch und das stand selbst bei Sachen die über Versicherungen liefen mit drin. Dann läuft das wohl echt unter Glück gehabt.


    LG Red Bull

    In deiner Abtrittserklärung wird aber garantiert auch gestanden haben, dass du alle Kosten trägst falls der Unfallverursacher nicht zahlt. Hast du dir in deiner Freude über die "kostenlose" Reparatur vermutlich nicht durchgelesen, aber der Satz ist Standart.


    LG Red Bull