Beiträge von RedBull

    Dann brauchst du noch Lochkreisversatzschrauben und dazu am besten auch noch ein Gutachten.
    Spurplatten fährst du bestimmt auch noch oder? Also noch ein Gutachten. Des Weiteren ist es je nach Prüfer mit der maximalen Spurverbreiterung auch so eine Sache. Im Normalfall darf man nur 2% verbreitern. Sind bei einer Spur von 1500mm dann 30mm Verbreiterung pro Achse. Manchen Prüfer stört das sehr den nächsten weniger.
    Die Traglast sollte am besten noch auf der Felge stehen und es macht sich auch gut, wenn du wenigstens ein Gutachten eines anderen Fahrzeugs mit hast. Bei 5x112 wird es ja sicher kein Gutachten für den Omega geben.
    Laut meinen Erfahrungen ist es mit unterschiedlichen Reifengrößen auf VA / HA auch schwierig. Meist sind diese im passenden Gutachten speziell aufgeführt und mit Auflagen ersehen. Kommt aber auch hier wieder auf den Prüfer an.
    Reifenfreigabe wird gerne gesehen. Man bekommt Sie bei den "NoName" Herstellern aber eher schlecht bzw. teilweise nur aussageschwache Freigaben. Dann ist auch noch die Traglast der Reifen beim Kauf zu beachten.


    Fazit: Wenn du keinen "netten" Prüfer an der Hand hast wird es ein schwieriges und nerviges Unterfangen. Ich habe eine ähnliche Kombi drauf und hatte den ganzen Papierkram schön sauber dabei und musste trotzdem von Prüfer zu Prüfer fahren bis ich über einen Kumpel dann einen "Netten" gefunden hatte. Die Prüfung dauerte fast 2 Stunden und ich war mit über 100 Euro dabei.



    LG Red Bull

    Was ist eigentlich Diesel? :D


    Für die Wenigfahrer gibs Benzin und für Vielfahrer LPG. Diesel ist meiner Meinung nach nur für Leute die nicht rechnen können bzw. Ihr "Traumauto" nicht mit Benzinmotor bekommen haben.


    Mittlerweile gibs die V6 LPG Umbauten doch schon für weit unter 2000€ oder man kauft gleich ein umgerüstetes Fahrzeug ^^.



    LG Red Bull

    Alternativ: Austauschmotor bei Ebay holen, die nötigsten Verschleißteile machen (oder ganz Hardcore auch nicht) und dann dein Motor raus und den anderen rein. Anschließend den defekten Motor bei Ebay rein und vllt. vorher noch gucken was er genau hat und dann bist mit etwas Glück bei wenigen hundert Euro. Hab ich auch schon mal durch. Bei guter Vorbereitung und genügend Hilfe und KnowHow schaffst das an nem WE.


    LG Red Bull

    Also 180-230Kg sind von 2 Mann wohl kaum zu schaffen. Wenn man noch die meist ungünstige Trageposition bedenkt.
    Mehr als 150Kg dürfte er nicht wiegen.



    Lieben Gruß
    Red Bull

    Also ich hab rundum 9,5x19 mit 235/35R19. Sieht richtig fett aus und ist von den Flanken her das Maximum was geht, also noch schmaler geht nicht. Im Gegensatz zu meinen 235er Winterreifen auf 7,5J sehen die Reifen auf den 19ern aus wie 255er oder so.


    Bei mir musste aber auch die HA Achslast auf 1230 runtergesetzt werden, da die Reifen nur 615kg dürfen und es sind schon welche mit XL (Extra Load). Waren aber nur 30kg Verlust wenn ich mich recht erinnere.



    Lieben Gruß
    Red Bull

    Ging ja heute heiß her die Diskusion!


    Ich lese es auch so, dass 3500kg + 750kg also 4250kg ok sind. DIe Begrenzung auf 3,5t Gesamtgewicht des Gespannes sind ja wirklich nur bei über 750kg zgG!


    Das Gutachten für 2,1t Anhängelast schwirrt hier irgendwo im Forum rum. Hat aber auch Auflagen (Anhängerart und Beladungshöhe) die nicht so schön sind und die Sache meiner Meinung nach ziemlich uninteressant machen.


    becks-man-nf: Der Teil im Fahrzeugschein mit *zgG des Zuges 3765kg* würde mich echt stören! Da es in extra "Sternchen" steht gehört es meiner Meinung nach nicht mehr zu dem Teil mit den 1700kg. Da bleiben dir ja nur noch 1450kg zgG für den Anhänger. Da kommen viele große Anhänger ja garnicht in Frage egal ob beladen oder nicht, da es sich ja wieder um das zulässige Gesamtgewicht dreht.


    @snub2000: Die Anhängerlänge hat aber wiederum nix mit dem zgG zu tun und somit nix mit dem benötigten Führerschein *klugscheiß*. Ich hab bei Ebay schon 6m lange Anhänger gesehen mit nur einer Achse und vielleicht ner Tonne zgG. Das geht hintern Omega auch mit B



    Lieben Gruß
    Red Bull

    Schraub doch einfach das Gehäuse ab und dann kannst den Deckel anschließend entfernen. EIner hält dann das Gehäuse fest und der andere würgt den Deckel ab. Musste ich ja auch einmal so machen. Anschließend das Gehäuse mit neuer oder gut eingeölter alter Dichtung wieder anschrauben (25Nm). Und dann wie gehabt Ölwechsel abschließen.



    Lieben Gruß
    Red Bull

    Wenn klugscheißen, dann bitte richtig! Abschleppen stellt eine Ausnahme da. Das ist auch mit B erlaubt. Da spielt es nur eine Rollen, dass das abgeschleppte Fahrzeug auch wirklich liegengeblieben ist usw.. Die Gewichte spielen beim Abschleppen keine Rolle.
    Anders ist es beim Schleppen. Da spielen die Gewichte wieder eine Rolle. Im Normalfall benötigt der Zugfahrzeugführer beim Schleppen BE.


    Zu dem 3-achsigen Anhänger: Die nennen sich Drehschemelanhänger. Bekommt man in allen möglichen Varianten, auch als Autotransportanhänger mit einer Achse vorne und einer hinten und Unterfahrschutz an den Seiten wie bei LKWs. Kosten aber nicht wenig und sind meist schwerer. Das Rückwärtsfahrverhalten ist bei diesen Anhänger entgegengesetzt den normalen.
    Wichtig ist bei diesen Anhängern: Darf mit Führerscheinklasse 3 NICHT gefahren werden, wenn Achsabstand über 1m. Darf man erst nach Umschreibung auf neuen Führerschein und somit BE fahren. Wird aber vermutlich keinen Ärger mit der Polizie geben.


    Hab letztens nen Rover mit großem Anhänger gesehen... im McDrive... :D Ich dachte der bleibt stecken, aber kam gut durch. Manche Leute sind echt schmerzfrei.



    Lieben Gruß
    Red Bull

    Man muss hier ganz genau zwischen zulässigen Gesamtgewicht und tatsächlichem Gewicht unterscheiden. Wenn wir mal kurz als Beispiel den Fahrzeugschein von becks-man-nf nehmen ergeben sich folgende Werte:


    zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug: 2315kg
    Leermasse Zugfahrzeug: 1730kg
    Anhängerlast mit Bremse: 1650kg


    daraus ergeben sich folgende maximale Daten für den Anhänger der mit B gefahren werden darf:


    zulässiges Gesamtgewicht Anhänger: 1185kg [3500kg - 2315kg]
    tatsächliches Gewicht Anhänger: 1185kg (Leermasse Anhänger + Ladung) [kleiner Amhängelast Zugfahrzeug und kleiner zGG Anhänger]


    Wichtig: Wenn in den Papieren des Anhängers ein zulässiges Gesamtgewicht von über 1185kg steht darf man ihn, in unserem Beispiel, nicht mit B fahren. Es ist völlig egal ob der Anhänger beladen ist oder leer.


    Wird man erwischt endet die Sache vor Gericht. Höchststrafe sind 1 Jahr Freiheitsentzug! Wenn man auf dumm macht und Glück hat kommt man mit 400€ Geldstrafe davon.


    Der Führerschein kostet im Schnitt 500€ inkl. aller Kosten und Gebühren und kann im Crashkurs innerhalb von 2 Tagen gemacht werden. Es ist keine Theorie notwendig. Man hat 10 Fahrstunden und lernt mit dem Anhänger rückwärst links abzubiegen, sowie das ordnungsgemäße Verbinden und Trennen des Gespanns.



    Lieben Gruß
    Red Bull