Ob du gewinnst oder verlierst hängt hauptsächlich davon ab vor welchem Richter der Fall landet! Hat er Ahnung wird er die haltlosen Anschuldigungen zurückweisen. Hat er aber wenig Ahnung und ist der Meinung das Inet ist Böse, dann hast du schon verloren. Die wenigsten Fälle landen davon vor Gericht. Es werden ab und an nur wenige Verhandlungen zu Showzwecken geführt um die Bevölkerung einzuschüchtern. Die MI zieht das auch nur durch, wenn die sich 100% Sicher sind und das liegt meist an speziellen Konstellationen. Nicht um sonst wird es Firmen wie der Logistep AG von deutscher Seite immer schwerer gemacht. Die ach so geheimen Methoden der Suche die angeblich so sehr gerichtsverwertbar sind, sind es in den meisten Fällen nicht.
Hast du minderjährige Kinder im Haushalt? Dann ist der Fall eh schon für dich gewonnen. Sollte es zur Verhandlung kommen kann der Anwalt über die Schiene ne Menge drehen.
Nutzt du eine Flatrate? Dann darf dein Provider deine Verbindungsdaten garnicht speichern, da sie nicht abrechnungsrelevant sind. Da er es wohl doch macht gleich nen netten Brief aufgesetzt. Gibt da viele Vorlagen im Netz. An die VDS Daten dürfen die auch nicht da dir wohl kaum gewerbsmäßiger Umfang unterstellt werden kann.
Die Anwaltskosten richten sich nach Streitwert. Mein Anwalt hatte dafür die Kosten genommen, die ich zahlen sollte. War bis 500€ Streitwert und dann sollte es 50€ kosten. Meine Rechtschutz hat das abgedeckt. Die 5001€ anzusetzen ist einfach falsch. Du musste nämlich erst nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung 5001€ zahlen, wenn du nochmal eine Urheberrechtsverletzung bei dieser Firma machst.
Das Unterschreiben der Unterlassungserklärung ist in soweit wichtig, weil sonst könnte die Kanzlei sagen es besteht die Gefahr das du noch eine Urheberrechtsverletzung gegen die begehst und dann könnten die dich vorsorglich schon mal verklagen. Da bei der Klage dann erleichterte Spielregeln für die Kanzlei gelten wird sie das eher tun. Diese Unterlassungserklärung sagt nur aus, dass du "schwörst" nie nie wieder eine Urheberrechtsverletzung gegen diese eine Firma auszuüben und falls doch zahlst du die 5001€. Da meist viel unnötiger Müll in der Unterlassungserklärung steht sollte man diese modifizieren und auf das wesentliche beschränken.
Man braucht um alles durchzustehen aber ein dickes Fell, da die teilweise ziemlich miese Methoden an den Tag legen. Je nach Kanzlei und Geldnot.
Das Geschäft ist ebend zu reizvoll. Wenn die 10.000 Abmahnungen raussenden und 1/3 voll bezahlt, 1/3 die Hälfte und der Rest nix, dann haben die soviel Geld gemacht, dass sie das anschließend gleich nochmal machen. Die IPs werden bei dubiosen Firmen gekauft, die Vertretung der Rechte wird sich von den Rechteverwertern geholt nach dem Motto: "Wenns Geld gibt teilen wir, sonst habt ihr keine Kosten" und der Rest ist sowieso das täglich Brot von Kanzleien.
LG Red Bull
Tja, mit 20Mio. Euros kann man sich schon mal gut ins Auslang absetzen. Ich könnte kotzen bei solchen Abzockermethoden!