Fotografieren & Drängeln auf der AB?

  • #31



    nö lol, die berliner können einfach kein Auto, dit war schon immer so,
    wenn da mal die Ampeln ausfallen, steht die ganye Stadt :P

    Sprüche a'la "Schlagfertigkeit" ist das, was einem ca. eine Stunde später einfällt.

  • #32

    Haltet euch doch einfach an die Gesetze, ist das so schwer?
    Ich meine das nicht böse, ich fahre selbst zügig und schnell,aber nur dort wo es gestattet ist, dass gebe ich selbst zu. ;)
    Aber dann mit Kopf und Verstand, den anderes Verhalten ist nicht akzeptabel.
    Wenn man damit noch jemanden Nötigt nur weil dieser auch misswidrig gefahren ist , handelt man nicht in Selbstjustiz. X(
    Dafür habe ich kein Verständnis.





    Auffahren:
    Auffahren auf gleiche Höhe und sich wieder zurückfallen lassen, ist also in der Regel kein Überholen. Wer aber zum Zwecke des Überholens auf den linken Fahrstreifen fährt, obwohl er diesen wegen der geringen Sichtweite beim Auftauchen von Gegenverkehr nicht mehr rechtzeitig räumen kann, ist wegen vollendeten, verbotenen Überholens (§ 5 Abs. 2 Satz 1 StVO, eventuell sogar wegen § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB ahnd- bzw. strafbar (BayObLG 67 132).


    Kein Überholen:
    Kein Überholen ist, wenn sich ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer seinem Vordermann zu schnell genähert hat, und, um ein Auffahren zu verhindern, unter gleichzeitigem Bremsen rechts oder links neben das vorausfahrende Fahrzeug fährt, bis er seine Geschwindigkeit auf diejenige des vorderen Fahrzeugs ermäßig hat (Mühlhaus DAR 68 169ff).


    Lichtzeichen:
    (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.



    ( Quelle : StVG, StVO )
    Ich übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt.


    Gruß pursuit.

  • #33

    mann mann :hammer: :hammer:


    Ihr macht sachen... aber das gibt schon interessante Einblicke in das Denken von so manch einem...
    Zum Thema "Papi's Sohn mit seinem Audi..." --> Neidisch?! Ist doch voll egal, watt für ne Karre da schnell angefahren kommt. Hatte bis vor kurzem noch nen XR2i (Fiesta mit 130 PS) und war öfter mal bissl schneller.. :O :O
    Und weil ich weiß wie ärgerlich das ist, ständig ausgebremst zu werden, nehme ich bei "langsamer Fahrt" halt Rücksicht auf die Schnelleren. Ganz einfach. Einmal mehr in den Spiegel geschaut und gut ist. Da kommt eine solche Situation gar nicht erst zu Stande. Und selbst mit der "kleinen alten Oma" komme ich an nem LKW vorbei, ohne dabei ein Hindernis zu sein.
    Wobei mich eine Frage bezüglich des "zügig beendens von Überholvorgängen" schon beschäftigt... Wie sieht das denn die Rennleitung,wenn ich bei erlaubten 120 eben auf der linken Spur Brummis überhole und dabei mit 160 geblitzdingst werde???Das interessiert die doch kein Stück, dass ich "eben schneller vorbei sein wollte", oder?!


    Gruß


    Chris

  • #34

    nö lol, die berliner können einfach kein Auto, dit war schon immer so,
    wenn da mal die Ampeln ausfallen, steht die ganye Stadt :P[/quote]


    aja wenn also in spandau eine ampel aus ist steht in treptow allet still ?( :hammer:

  • #35


    aja wenn also in spandau eine ampel aus ist steht in treptow allet still ?( :hammer:[/quote]


    Hi


    Darum Ignoriere ich die Ampeln wo es nur geht um kein Stau zu Verursachen :tongue:


    Gruss auch ein Berliner

  • #36


    Hi Ommi1991, es steht nicht im Gesetz das du einen Überholvorgang zügig beenden sollst. Wenn du jemanden bei einer Mindestgeschwindigkeit von 120km/h mit 160km/h überholst handelst du rechtswirdig, da du die Höchstgeschindigkeit des vorgegebenen Zeichen (274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren.) überschritten hast.




    Ich habe dir mal den ganzen Absatz der StVO rein geschrieben. ;)


    §5 Überholen


    (1) Es ist links zu überholen.


    (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.


    (3) Das Überholen ist unzulässig:


    bei unklarer Verkehrslage oder


    wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.


    (3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.


    (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.


    (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.


    (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.


    (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.


    (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.


    (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.



    ( Quelle : StVG, StVO )
    Ich übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt.


    Gruß pursuit. :)

  • #37

    Ihr habt nerven!


    Nordlicht: Du hast vollkommen recht!


    Ey, mir passiert so ne Scheiße wie der Threadstarter abzieht auch ständig. Dabei muss man schon blinken und lichthupen manchmal, weil einige Blasen nie in den Rückspiegel oder Seitenspiegel gucken, wenn da was blinkt sind die eher gewarnt, weil das fällt auf!


    Sorry, aber wer sich so aufführt ist defintiv ein Neider, denn mir passiert das wie gesagt ständig (und ein MV6 ist noch lahm im vergleich zu nem "richtigen" Audi) , aber nur von Leuten mit nem C20NE, X20XE oder vergleichbaren Motorisierungen anderer Marken, also die, die eben nicht so schnell können.


    Wenn ich nen RICHTIGES Auto hätte (welches ich mir aber wohl, wenn überhaupt, in 10 Jahren besitzen werde), würde ich wohl nur noch mit Lichthupe und Blinker fahren, denn sonst müsste ich immer den mindestabstand extrem unterschreiten und das ist unnötig gefährlich.


    Die meisten Fahrer aktzeptieren es einfach, wenn man an ihnen vorbeirauscht (ggf. mit Lichtanzeige vor dem Überholen), warum können das einige nicht?


    Sich mit da so aufzuspielen ist echt minderwertig.

  • #38


    aja wenn also in spandau eine ampel aus ist steht in treptow allet still ?( :hammer:[/quote]



    Jo sense , genau so ist das !! ;)

    Sprüche a'la "Schlagfertigkeit" ist das, was einem ca. eine Stunde später einfällt.

  • #39



    :] Was wirklich minderwertig ist brauch ich ja wohl nicht mehr zu erklären - Top!

  • #40


    Da ist auch meine Meinung.


    Denn in luftauflösen kann man sich schließlich nicht!


    Und bloß weil der hinter mir faxen macht werde ich mich bestimmt nicht verrückt machen lassen!


    Denn wenn ich z.B. mit 160km/h überhole ist das ja wohl schnell genug oder!


    Er mus halt warten bis ich dann die Möglichkeit habe rüber zufahren.
    Und wenn es halt 2km dauert hat er halt Pech so einfach ist das!

    Fahre momentan ein BMW e39 530ia bj 02.2001mit folgender Ausstattung Bordcomputer, Navigation, Klimaautomatik, Tempomat, CD-Wechsler, ESP,
    Glasdach, Innen-/Aussenspiegel Aut. Abblendend, Regensensor,E.Sportsitze
    mit Sitzheizung & Memory, PDC, Xenon, M-Sportfahrwerk,
    M-Lederlenkrad, Exklusivpaket 235/40/18 265/35/18;

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