Sicherheitsgurt nicht angelegt???

  • #1

    Hi Freakz,


    hab eine Schriftliche Verwarnung bekommen in dem steht:


    "Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt
    nicht angelegt."


    und es soll am 11.06.2006 passiert sein.


    um klar zu stellen, ich wurde garnicht angehalten!
    ich weis auch garnicht mehr was ich an diesem Tag gemacht habe.
    normal ist mein gurt "immer" angelegt!!!


    wie kommen nun die netten beamten auf so eine idee,
    das ich es nicht angelegt haben soll?


    und wenn, warum wurde ich deswegen nicht angehalten?


    wollte jetzt ne Stellungnahme schreiben, weis aber nicht wie ich es beginnen soll ?(


    wie würdet Ihr sowas schreiben wenn euch mal
    sowas zutreffen würde???


    danke schonmal im voraus


    MfG...Özer

  • #3

    hi,


    na das ist ja krass........


    Wenn mich so ein schreiben erreichen würde, ich würde wohl auch erstmal schlucken und dann lachen 8).


    Aber um deine frage zu beantworten,


    Ich würde höflich darauf Hinweisen, das ich mir der Gefahr und auch
    im Falle einer Verkehrskontrolle über die darauf folgende Strafe im klaren bin
    und daher mit Sicherheit sagen kann das ich immer angeschnallt bin.


    Und zu der Sache mit dem Beweis, wenn sie den hätten (Foto, oder ähnl.)
    dann hättest du sicherlich ne Rechnung drin gehabt über 35 euro oder so :P




    gruß

    Sprüche a'la "Schlagfertigkeit" ist das, was einem ca. eine Stunde später einfällt.

  • #4

    Hi,


    ne ne ne,


    es ist ja mit ein verwarnungsgeld in höhe von 30,-EUR


    aber warum sollte ich denn zahlen ?(
    wofür ich nicht angehalten wurde,
    und woher wollen die wissen das ich es tatsächlich
    gewesen bin?


    ich kann mich wirklich nicht an diesen Tag errinern.


    ich schreibe es gleich genau so wie es ist,
    das ich den sicherheitsgurt immer anlege,
    weil mir es schon bewusst ist was passieren kann,
    und das ich mich an diesen Tag garnicht zurück errinern kann
    ob ich an dem Tag wirklich dort entlang gefahren bin.


    sehe es nicht ein das ich es zahlen muss.


    MfG...Özer

  • #6

    In Mannheim kommt es auch vor, dass die Polizei in zivilen Fahrzeugen am Strassenrand steht und blitzt.


    Bei diesen Mobilen Geräten verfügen einige über die möglichkeit, manuell auszulösen. Dies kann auch gemacht werden wenn man nicht zu schnell istz sondern wenn etwas anderes nicht passt.


    Eine Bekannte musste zahlen, weil ein Foto geschossen wurde auf dem man eindeutig sehen konnte, dass das Kind auf der Rückbank nicht angeschnallt saß, sondern mittig zwischen den Vordersitzen stand.


    Anderes szenari:
    Du wurdest geblitzt und der Übertritt ist nicht ausreichend für ein aufwandsdeckendes Bußgeldverfahren (unter/bis 5€) und ein findiger Auswerter hat entdeckt, dass Du nicht angeschnallt warst und stellt dies nun zur Zahlung an.


    Das Problem ist folgendes:
    Wenn Du es bei 30€ belassen willst, dann zahle es so. Willst Du den Beweis (den Sie sicherlich haben) musst Du mit min. 10-18€ zusätzlichen Gebühren für die Zusendung der Beweisbilder rechnen.
    Ist Deine Sache ob Du nun mehr oder weniger bezahlen möchtest, aber ich wage zu bezweifeln, dass man Dir einen Bußgeldbescheid bzw. ein Verwarngeld zukommen lässt, wenn es dafür keinen Beweis gibt.


    Good-Luck!

  • #7

    Ja, ist ja wirklich sehr verdächtig...


    Aber ich bin auch der Meinung, dass Du zunächst einmal genau nachdenken solltest, ob Du da wirklich zu unrecht belangt wirst. Ich schließe mich meinem "Vorredner" an und gebe eben auch zu bedenken, ob es sinnvoll ist, am Ende mehr als nötig zu löhnen.


    Wenn der Fall aber der ist, dass Du Dir sicher bist und eventuell auch noch jemanden hättest, der das von Deiner Seite aus bezeugen kann, dann würde ich da schon mal genauer nachfragen.


    Bin auf jeden Fall gespannt, wie das Ganze ausgeht.

  • #8

    Also ich wars definitiv nicht gewesen,
    und ausser mir fährt auch letzte zeit kaum
    jemand anderer den Omi.


    normal arbeite ich um diese Uhrzeit, meine woche beginnt immer sonntag dann bis donnerstag (Nachtschicht)


    aber leider bin ich seit ca. 3 Monaten wegen Bandscheibenvorfall Krankgeschrieben so dass ich es durch die Arbeit nicht beweisen kann.


    auch wenn Sie ein foto geschossen haben, werde ich trotzdem
    widerspruch einlegen, weil ich mich immer angurte!!!


    danke für eure meinungen dazu.


    MfG...Özer

  • #9

    Hallo,
    lasse Dir das Bild über Deinen Rechtsanwalt zeigen (sofern Rechtsschutzversicherung) . Wir hatten ähnlichen Fall und der hatte sich zuletzt in Rauch aufgelöst.


    Lieben Gruß und viel erfolg


    Michael

  • #10

    willkür bei den netten leuten,die ihr gehalt aus unseren steuergeldern beziehen,kenne ich.
    ich hatte etwas ähnliches:
    ich fuhr in einer kolonne von 3 fahrzeugen an LETZTER stelle auf einer autobahn die dann in eine bundesstraße überging.an genau dieser stelle stand ein VW-bus und wie sollte es anders sein....LASERMEßGERÄT.
    nach ca. 2km dann die große ansammlung von bundeseigenem fahrzeugen.ich sage nochmal:ich war der hintere der kolonne.
    wer wurde herausgewunken????na klar...ICH.
    ist ja auch logisch das hinterher fahrende zu schnell war. ?(
    dann kam die post mit einem bußgeld über 106€.ich habe natürlich einspruch eingelegt und geschrieben,das es wohl unmöglich sein kann,das der hintere zu schnell gewesen sein soll.ich hatte meine frau und meine eltern mit an bord und als zeugen angegeben.
    die von der bußgeldstelle hatten 2 beamte UND den beamten der mich aufgeklärt hat das ich zu schnell war als zeugen angegeben.
    nach kurzem telefonat mit einem anwalt sagte der das ich lieber zahlen sollte,weil es noch teurer werden kann.
    die aussagen der beamte habe mehr gewicht vor einem richter.
    achso.zu dem thema beweis haben sie die laserkanone angegeben.
    nicht mal ein foto.nur das scheiß meßgerät.
    ich zahle gerne steuern,damit solche vorfälle weiterhin passieren.
    jupp

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