Hallo Champagner-D!
Deine Info ist nicht ganz richtig. Das tönen der vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe ist bis zu einer helligkeitsstufe von 7-15% sehr wohl erlaubt. Das hat mir der TÜVler bestätigt und der sollte es doch eigentlich wissen. Gerade bei uns in Schleswig-Holstein haben wir Probleme mit egal welchen Eintragungen.
Gruß
Wolfgang (Rekord_1)
Schon wieder Scheibentönung
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#32 [quote]Original von Rekord_1
Das tönen der vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe ist bis zu einer helligkeitsstufe von 7-15% sehr wohl erlaubt. Das hat mir der TÜVler bestätigt und der sollte es doch eigentlich wissen.Dabei vergißt du leider nur, daß die Serientönung der Hersteller (Colourverglasung) diesen Rahmen bereits voll ausschöpft und somit keinen Spielraum mehr für andere Folien oder Beschichtungen mehr läßt!
Und es gibt heutzutage kein Auto mehr, was nicht Colourverglasung hat..
Snap:
Tut mir leid mit dem Urteil, aber es ist halt so, wie schon gesagt hab.
Also Kopf hoch und nach vorne schauen!
Gruß Esche
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#33 ZitatOriginal von Rekord_1
Gerade bei uns in Schleswig-Holstein haben wir Probleme mit egal welchen Eintragungen.
Wolfgang (Rekord_1)Ich muss da mal widersprechen....hab hier in Schleswig-Holstein schon die unglaublichsten Dinge eingetragen bekommen. Gibt hier eine ganz bestimmte TÜV-Station...da kommen selbst Leute aus M-V nur wegen den Eintragungen nach S-H..
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#35 Hi Snap!
Von mir auch volles Beileid,
500 Steine... Und was ist mit Punkten???
Wäre der Riss nicht gewesen wärst rausgekommen aus der Sache, also kein Grund den Kopf auf das nächste mal hängen zu lassen!
Achte halt nächstes mal mehr auf dem Zustand Deines Autos und dann dürfteste doch keene Probleme weiter haben, oder??!:(Gruß Golden
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#36 Ich kenn den Wagen! Bei den Scheiben ist wirklich nicht zu viel "Farbe" drann. Und wenn die Grünen da meckern, müssten alle die gleiche Meinung haben. Beim Treffen in Luckau standen 5 Grüne beim üblichen Einlass-check an meinem Wagen, 4 sagten, lass ihn fahren bei den gelben Stoßdämpfern kann mal was schleifen und einer macht Streß weil er es eben anders sah.
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#37 ZitatOriginal von tanner0875
Na du hast Ahnung, wie???
Was hat es denn wohl mit "Verfahrensfehler" zu tun, wenn ein Beamter z.B. keine Mütze trägt oder die Krawatte ´nen Klecks hat? Sorry, aber das ist mit das dü**ste, was ich seit langerm gehört habe... :vogel:
Woher weißt du eigentlich, wie eine "vollständige" Dienstkleidung auszusehen hat und in welchen Fällen von der "Vollständigkeit" abgesehen werden kann/darf??.......unvollständige dienstkleidung /uniform ist nur bei sog "gefahr im verzug " zulässig, ansonsten haben die beamten eine korrekte dienstkleidung zu tragen und sich vorzustellen bzw auszuweisen. ( auf verlangen sowieso.)
....wie ein polizist mit mütze aussieht weiss man ja wohl!Noch was: woher nimmst du dir das Recht zu behaupten, die (in dem Fall genannten) Beamten hätten nach "Gutdünken" gehandelt, bzw. würden sich die Gesetze demnach auslegen??
....weil ich am eigenen leib erfahren durfte, wie willkür und unwissen gepaart in gestalt eines gesetzeshüters mir einen haufen schwierigkeiten eingebracht haben, ohne dass irgendweine rechtliche grundlage bestand. das war eines der sogenannten schwarzen schafe.
es gibt überhaupt keinen zweifel an der notwendigkeit eines kontrollorgans wie der polizei, nur leider gibt es bestimmte bereiche, in denen die vorgehensweisen oft fragwürdig sind, gerade bei unklaren gesetzeslagen....ich sag nur wieder cleane türen ( alle).
da werden schonmal vorschnell autos stillgelegt und punkte angestrebt.man sollte sich in jedem fall einen rechtsbeistand nehmen und wenn sich verfahrensfehler etc herausstellen, kann man das ganze anfechten.
ich muss meine arbeit verdammtnochmal auch ordentlich machen und kann nicht in bermudas zur arbeit. wenn in einem beruf regeln zu befolgen sind, muss man sich dran halten.
1 beamter, der die regeln bricht zieht die arbeit seiner 1000 korrekten kollegen in den dreck und sorgt für die aufrechterhaltung des klischees vom " dummen bullen" die keine ahnung haben und den jugendlichen nur die tour vermasseln wollen.im großen und ganzen bin ich sogar sehr zufrieden mit unserer polizei, habe aber wie gesagt auch schon sehr negative erfahrungen gemacht, in denen beamtenwillkür eine große rolle spielte. deswegen verallgemeinere ich das nicht.
.....ansonsten ist es einfach nur ein job, polizist zu sein. hohe verantwortung, zugegeben, aber die wird bezahlt. ich rette leben, und werde dafür auch bezahlt. aber ich tue das weil ichs kann, zweitrangig des geldes wegen. es gibt auch polizisten die so sind, kenne sogar welche ( von berufswegen her, wenn die mal ermitteln.....) aber auch in meinem beruf gibts welche, die nur kommen damit am ende des monats was auf dem konto passiert. und solche leute machen die arbeit der anderen kaputt.
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#38 Hi benno!
Wenn du schlechte Erfahrungen mit einem von uns gemacht hast (oder sogar mehrfach) ist das natürlich unangenehm. Aber trotzdem möchte ich die von dir genannte Willkür ungern so stehen lassen. Eigentlich dürfte es sich heutzutage kein Beamter leisten, Willkür walten zu lassen, weil er sich somit in arge Schwierigkeiten bringen kann / wird. Vorausgesetzt natürlich, er handelt tatsächlich nicht gesetzeskonform und das Ganze kommt dann raus. In einem solchen Fall kann er sich warm anziehen...
Dass sich niemand freut, wenn er angehalten wird und es gibt was auszusetzen, ist auch klar. Allerdings erlebe ich es auch recht häufig, dass sich die Leute nach Abschluss der Maßnahmen bei mir bedanken...! Setzt natürlich korrektes und freundliches Einschreiten voraus.
Zum Thema Verfahrensfehlern:
Es steht natürlich jedermann frei, sich einen Rechtsbeistand / Anwalt zu nehmen - keine Frage! Aber die Themen Verfahrensfehler und korrekte Dienstkleidung sind zwei grundlegend verschiedene Paar Schuhe. Wenn also der Beamte keine Mütze trägt, ist das kein Verfahrensfehler. Diese könnten z.B. folgende sein: bei Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Meßprotokolle, vergessene oder vertauschte Daten usw...Zudem kommt noch, dass in vielen Bundesländern die Polizeigesetze (intern) unterschiedlich ausgelegt sind. Bedeutet also, die Beamten in Bayern haben teilweise andere Rechtsgrundlagen, als z.B. die in Schleswig-Holstein. Bezieht sich aber lediglich aufs Polizeigesetz (Bundesweite Gesetze, wie die StvO oder StvzO sind natürlich einheitlich!). Demnach weiß ich auch nicht, ob die Beamten in Bayern verpflichtet sind, z.B. Dienstmützen bei Verlassen des Streifenwagens zu tragen oder nicht.
Wir hier in NRW haben so eine Verpflichtung nicht.Was machst du denn beruflich und wo kommst du her? Rettungssanitäter?
Gruß!
PS.: Ich will dich nicht anpflaumen oder so... Man kann ja über alles vernünftig diskutieren. Mir gefiel einfach deine Aussage nicht...
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#39 ....ich weiss schon...."schnittlauchfraktion".
also, meine schlechten erfahrungen rühren quasi aus meiner sturm und drang zeit, als wir gerade anfingen unsere erfahrungen in sachen autos/mopeds und umgebung zu sammeln. damals hat man eh gedacht, was kostet die welt.
und da ich in einem kaff gelernt hab, hatte es die polizei echt nicht leicht mit uns, gebe ich zu. aber alle jugendlichen über einen kamm zu scheren und versuchen mit irgendwelchen fiesen mitteln fertig zu machen ist echt nicht ok.hatte ja auch konsequenzen für den einen beamten, der sich da besonders hervorgetan hat ( dienstaufsichtsverfahren und strafversetzung.....weitere konsequenzen bestimmt noch, die weiss ich aber nicht genau und spekulieren will ich nicht. weiss nur, daß er strafversetzt wurde)
es waren so dinge wie :
- mein damaliger (fast) schwager erhielt post, daß er angeblich 4x (am selben tag!)nicht angeschnallt gesehen worden ist, mit dem dazugehörigen bussgeldbescheid. auto stand nachweisslich in der werkstatt.- ich wurde mit einem frisch getüvten auto angehalten, profil vorn links angeblich nicht ausreichend, 3 punkte . lassen mich losfahren, komme gerade 20m weit, als die caravelle mich überholt, und rate mal: profil vorne rechts nicht ausreichend. 3 punkte und bussgeld. die haben sich nichtmal die mühe gemacht die zeiten irgendwie zu manipulieren.
dazu der spruch: euch werden wir schon zeigen wie das hier abläuft!-morgends vor der frühschicht in der lehre auf dem weg zum krankenhaus, ich immer spät dran, weil die frau so schön warm war.... naja, jedenfalls kontrolle, nur ich, ca 30minuten lang, haben die mich warten lassen, und das eine woche lang jeden tag! also 5 tage hintereinander. nie was zum beanstanden gefunden, ausser 1x die belehrung, so müde wie ich aussehen würde dürfte ich nicht fahren......
-bei meiner damaligen flamme in die strasse eingebogen, (einbahnstrasse) und bis zum ende durchgefahren, gewendet und sie bei sich abgesetzt. nach ca 10 minuten wieder zu ihr, wieder ganz durch und gewendet, vor ihrer tür angehalten ( hatte meine jacke vergessen ). blaulicht hinter mir, und anzeige wegen unnötigen hin&herfahrens bzw übermässiger strassenbenutzung.......
- und ansonsten jedesmal wenn die mich oder meinen kumpel und meinen fast-schwager gesehen haben, haben die sich die zeit genommen uns ausgiebig zu kontrollieren.
waren immer dieselben beamten, immer ohne vorstellen, sehr grob usw. wir wurden immer gedutzt und auf fragen bekam man fast immer blöde antworten und drohungen.zitat" ...ich zeig dir gleich wie ich heisse"...begleitet von beschimpfungen wie penner und sack....
naja. ging ca 1/2 jahr so, wurde immer schlimmer, dazu die punktebescheide und bussgelder, da haben unsere eltern eingeschaltet und das ganze ging vor eine art schiedsgericht ( es lag ein konkreter fall vor, bei dem ich den verstoss anzweifelte und endlich mal zeugen hatte., anngeblich ohne helm gefahren, dabei stand das motorrad und lief garnicht ( keine zündspule und kein tank montiert....)
....jedenfalls wurde es erst besser, als dieser besagte beamte versetzt wurde und ich bin dann auchumgezogen, und hier ( in greifswald) wird man nur behelliogt, wenn man auch was verbrochen hat. in worten heisst das, ich bin in den letzten 8 jahren nur 2 mal angehalten worden. einmal, weil ich im handschuhfach gekramt hab, während der fahrt, dachten die ich bin voll.......waren ganz freundlich, als die merkten, daß ich 0.0 hatte.
zweitesmal bin ich übern markt gefahren, ist verboten. hat er mich dann ganz freundlich drauf hingewiesen. deswegen sag ich ja gibt solche und solche......
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#40 ZitatOriginal von Snap
4. die gerissene Frontscheibe -> obwohl bei der Stilllegung bereits eine neue Scheibe bestellt war und die nur aufgrund von Lieferschwierigkeiten noch nicht eingebaut war hätte ich so nicht rumfahren dürfen da das ein erheblicher Mängel ist. Ich habe also Vorsätzlich gehandelt.sagmal woher wußten die denn das die scheibe schon sooo lange gerissen war? also wenn ich nen riss inner scheibe hab und angehalten werde würd ich doch sagen das die heute erst gerissen ist oder sowas? oder hattest sowas in der art gesagt? hab jetzt kein bogg nochmal das ganze hier zu lesen
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