Schon wieder Scheibentönung

  • #21

    Klar, man kriegt sein Auto wieder, weil der Beamte keine Mütze getragen hat.. :vogel: :hammer:




    Wenn begründete Zweifel bestehen, kann das Fahrzeug sichergestellt werden, um es durch einen amtlichen Sachverständigen auf Verkehrssicherheit überprüfen zu lassen.


    Sollte sich dabei herausstellen, das dieses verkehrssicher ist, so hat die Verwaltungsbehörde die entstandenen Kosten zu tragen und der Halter hat ein Anrecht auf Nutzungsausfallentschädigung.


    So zumindest in der Theorie...


    Aber meistens finden die immer irgendwas am Fahrzeug, was nicht verkehrssicher ist, und wenns nicht die Scheiben sind, dann irgendwas anderes..


    Und dauern tut sowas immer lange


    Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück!


    Gruß Esche

  • #22

    wer lesen kann ist klar im Vorteil....also:


    ...ich habe nie behauptet, daß du dein sichergestelltes fahrzeug wiederbekommst, weil der beamte keine mütze getragen hat, SONDERN solche verfahrensfehler können vor gericht deine glaubwürdigkeit gegenüber den Beamten in einem vbesseren Licht erscheinen lassen und so dazu beitragen, daß die kosten nicht von dir azu tragen sind.....Es gibt nunmal Vorschriften, an die sich auch die Schnittlauchfraktion zu halten hat. Und eine vollständige uniform gehört zu einem ordnungsgemäßen Einsatz nunmal dazu. Sonst könnten die ja direkt mit Bermuda-Shorts aufkreuzen.......War einfach nur ein beispiel, auf was für kleinigkeiten man in Sachen verfahrensfehler achten kann, die oft nur Anwälte wissen.


    Der Tip mit dem Anwalt war nämlich das wichtige in meinem beitrag. :isklar:

  • #27

    Heute war Gerichtstermin!!!


    Zur Debatte standen quasi 4 Anklagepunkte:
    1. Die getönten Scheiben -> der Prüfer ist zwar der Meinung das es derzeit keine Beschichtung gibt die auf die vorderen Scheiben aufgetragen werden darf aber da es ja ein anderer Prüfer genehmigt hat ist es halt genehmigt. Der Richter hat dem zu gestimmt!


    2. die nur einseitig funktionierende Handbremse -> der Prüfer sagt das man das im Alltag nicht merkt und das man mir das nicht anlassten kann. Der Richter hat dem zu gestimmt!



    3. die getönten Rückleuchten -> auch wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin hätte ich mir darüber Gedanken machen müssen als ich deswegen das erste mal angehalten wurde


    4. die gerissene Frontscheibe -> obwohl bei der Stilllegung bereits eine neue Scheibe bestellt war und die nur aufgrund von Lieferschwierigkeiten noch nicht eingebaut war hätte ich so nicht rumfahren dürfen da das ein erheblicher Mängel ist. Ich habe also Vorsätzlich gehandelt.


    Und damit wars passiert: Vorsatz, wegen einer gerissenen Frontscheibe darf ich jetzt ca. 500€ abdrücken. Die genaue Summe bekommen ich per Post.
    Der Richter hat aber auf Grund der 2 gestrichenen Anklagepunkte mein Bußgeld um 75€ reduziert. Vielen Dank!


    MFG


    PS: der Polizist empfahl mir alle Scheiben auszutauschen da ich so immer wieder Ärger bekommen werde was ich mir allerdings nicht leisten kann da das ja Theoretisch schon ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre

  • #28

    ist schon immer wieder n highlight wie die günen ihre kohle machen. 500 äbbel wegen nem riss. aber gut wir wissen das alle...hab grad 25€ wegen 3 min im PARKverbot (nicht Halteverbot) stehen bezahlt! weil ich mittwoch nachts um kurz nach 24:00uhr die fußgänger behindert hab!! auf nem 2,80 (nachgemessen) breiten fußweg, auf dem ich zur hälfte mit einem vorderrad stand!
    wollt nur ne minderung auf 15 euro, weil ich ja eingesehen hab das ich dort nicht 3MIN PARKEN darf, denn ohne behinderung anderer hätts nur 15 gekostet.(ohne behinderung des polizisten wohl auch :D) aber keine chance 25 oder anwalt, also hab ich mal wieder gelatzt

    -------------------------------SIGNATUR--------------------------------

    2 Mal editiert, zuletzt von hs.saul ()

  • #29


    Na du hast Ahnung, wie???
    Was hat es denn wohl mit "Verfahrensfehler" zu tun, wenn ein Beamter z.B. keine Mütze trägt oder die Krawatte ´nen Klecks hat? Sorry, aber das ist mit das dü**ste, was ich seit langerm gehört habe... :vogel:
    Woher weißt du eigentlich, wie eine "vollständige" Dienstkleidung auszusehen hat und in welchen Fällen von der "Vollständigkeit" abgesehen werden kann/darf??


    Noch was: woher nimmst du dir das Recht zu behaupten, die (in dem Fall genannten) Beamten hätten nach "Gutdünken" gehandelt, bzw. würden sich die Gesetze demnach auslegen??


    Mag ja sein, dass du nicht gut auf Gesetzeshüter zu sprechen bist, aber dann verallgemeiner doch bitte nicht deine Meinung darüber. Keine Frage, dass es in diesem Beruf auch schwarze Schafe geben mag (wie es sie überall gibt!), aber in der Regel gehen die Beamten ihrer Arbeit nach, und zwar in der kompletten Bandbreite. Und dazu gehört nunmal auch die Überprüfung der Einhaltung z.B. der StvZO. In dem genannten Fall haben die Beamten dem Gesetz nach korrekt gehandelt. Es bestanden Zweifel an der Richtigkeit der Eintragung und es lag zumindest der Verdacht des Erlöschens der BE vor.


    Wenn du auch schlecht auf die Polizei zu sprechen bist - solltest du mal einen Unfall haben oder es wird bei dir eingebrochen: auch du wärst einer derjenigen, der am lautesten nach Polizei schreit und die dann nicht schnell genug da sein kann...


    In diesem Sinne,


    Gruß!!

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