Tag zusammen.
Da wir ja aus den verschiedensten Branchen kommen möchte ich hier mein Anliegen einmal schildern. Im BWforum habe ich mich auch schon geäussert.
Ich habe ein schreiben uur Reservisten Rückgewinnung erhalten und bin am überpegen ob ich nicht zurück gehe da es ja schon einige positive Aspekte dazu gibt.
MEin Nachteil ist, ....ich bin einschlägig vorbestraft und frage mich ob sich der aufwand los die geforderten unterlagen zu erbringen oder ob ich direkt mit dieser Begründung ablehnen soll. Ich habe mich beim Karriereberater gemeldet aber er konnte mir nichts dazu sagen ausser das er für mich nicht zuständig ist....
KEnnt sich da jemand von euch aus