Unglaubliches aus der Bucht

  • #2

    Was ein Dummfug.


    obendrrein ist es dann hinterher wohl auch noch nicht einmal Airbrush denn das sieht vom Motiv nach einer Wassertransferfolie aus die ich schon mal gesehen habe.

    ***********Vegetarisches Essen schmeckt am besten wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt******************

  • #4

    soweit ich weiss darf man sie lackieren lassen wenn sie nicht zu dunkel werden...dieses kann man dann soweit ich weis tüv'en lassen..


    dazu brauch man noch rückstrahler an ner gewissen position..


    was nicht erlaubt ist selbst zu lacken mit der dose..

  • #5

    hm, wenn es zu Gesamtkonzept einfach passt ist es wohl cool soetwas zu haben. Es rundet das ganze ,wie man so schön sagt, etwas mehr ab!

  • #6


    Schön wärs.
    Leider ist das ein Irrglaube, der immer wieder durch Foren geistert.
    Wenn du Leuchten, egal ob vorne, Seite, Hinten oder auch Blinker veränderst nennt sich das " Veränderung lichttechnischer Einrichtungen".
    Das erste Problem an der Sache ist, daß die Funzeln (was anderes sind sie dann nicht mehr) immer noch ihr altes E-Zeichen tragen, welches dann ja nicht mehr gültig ist.
    Du müsstest also eine Leuchte selbst entwickeln um dies zu umgehen oder eine Leuchte modifizieren, welche kein E-Kennzeichen besitzt (US-Markt, China o.ä). Dann brauchst du noch ein lichttechnisches Gutachten dafür.
    Hierzu darfst du dich gerne an eine der zwei Stellen wenden, die in Deutschland diese Gutachten erstellen können, wenden. Ich denke aber, die werden dir als Kosten eine Zahl nennen, die deutlich über deiner Standgasdrehzahl liegt.


    LTIK Lichttechnisches Institut der
    Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
    Kaiserstraße 12
    76128 Karlsruhe
    Tel.: (07 21) 6 08 25 51
    Fax: (07 21) 66 19 01


    TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
    Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
    12681 Berlin
    Tel.: (0 30) 64 19 72 32
    Fax: (0 30) 64 19 72 33
    Internet: http://www.TUV.com


    Natürlich wird aich auch ein Prüfer finden wenn man lange genug sucht, der einem geänderte Leuchten einträgt. Allerdings sind diese Eintragungen das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.


    Zur E-Kennung gehört übrigens immer die komplette Leuchte. Das bedeutet, daß strenggenommen nichtmal das Gehäuse bearbeitet werden darf, auch wenn es keinen Einfluss auf die Leuchtwirkung hat.


    So, das war nun der moralische Teil, letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er durch so eine Bastelei die ABE des Autos und im schlimmsten Fall auch den Versicherungsschutz teilweise verlieren will, wenn ein Zusammenhang zu der Bastelei hergestellt werden kann.

  • #7

    Ok kann sein..dann war meine info eben falsch..


    Aufjedenfall kommt bei mir ned so n fusch an die olle omme fasching4 sie dunklen serien leuchten die e schon dran sind sehn auch super aus.


    Hatte das mal beim kadeddilack getestet mit so nem spray..sah gut aus..bis mich, damal noch grün/weiss gesehn hat :whistling:


    gab ne mengelkarte..habs grad mit lösung entfernt dann wars ok.

  • #8

    Fuzzy stimmt deine aussage ,das jede veränderung der Beleuchtung die Betreibserlaubnis erlöscht



    am besten finde ich den satz aus der Bucht , es liegt am ermessen des Tüv Prüfers und es gibt immer Dumme die das glauben einen heiden gle dausgeben


    sollte das jemand hier lesen ,die dose tönungsspray kostet keine 13 euro reicht locker für die rückleuchten und blinker und und und , in dünnen schichetn auftragen trocknen lassen denn beim trocknen dunkeln sie nach, wenn die tönung erreicht ist klarlack drauf , ud schon habt ihr die super tollen lasierte rückleuchten wie bei ebay :D

    Fedisch is Fedisch wenn ich sach Fedisch,Fedisch is net Fedisch wenn du sagst Fedisch


    Falsche Freunde...
    besuchen dich im Knast
    & sagen: Was du getan hast war falsch!


    Wahre Freunde...
    Sitzen direkt neben dir
    & Lachen: Wir haben verkackt,
    aber es war verdammt geil.

  • #10

    Hab ich bei meinen mit Xenons seit 7 Jahren eingetragen."mit dunkel eingefärbten Hauptscheinwerfern außer Reflektoren".
    War damals aber eine Einzelabnahme,da ich noch andere nicht Omega-Sachen eingetragen haben mußte.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!