Ab 2012 soll es einige Änderungen geben.
Hier mal ein kleiner Bericht dazu: http://www.focus.de/auto/ratge…tig-probe_aid_680487.html
Ist doch ne tolle Sache, wenn nun beim Überziehen der Prüffrist die Prüforganisation einen Aufschlag verlangen wird.
Und hier das ganze noch vom Tüv-Süd: http://www.tuev-sued.de/tuev-s…g-kuenftig-mit-probefahrt
Was aber noch nirgends steht, aber wohl schon stark im Gespräch ist, ist der Wegfall von "geringen" Mängeln. Dies ist kürzlich bei einem Gespräch mit einem Prüfer durchgesickert. Dies würde bedeuten, daß z.B falsch eingestellte Nebelscheinwerfer nicht mehr als geringer Mangel ohne Nachprüfung auf dem Bericht aufgeführt werden, sondern daß dadurch eine (kostenpflichtige) Nachprüfung gemacht werden müsste. Mal sehen, obs soweit kommt.
Übrigens: Ein defektes Kontrollämpchen des ABS ist momentan schon ein erheblicher Mangel, bei dem die Plakette verweigert wird. Das selbe gilt natürlich auch für die anderen Kontrolleuchten der Sicherheitssysteme.
Das einzig positive an den Änderungen ist der Wegfall der sehr umstrittenen Rückdatierung.