Kommt ihr in Parkhäuser mit der omme?

  • #31

    hmmm,also ich habe grade irgendwo im net gelesen das der omega b facer mit aussenspiegel um die 2040mm ist, aber da du jetzt nachgemessen hast wird deine aussage genauer sein!
    ich sagte ja es ist echt knapp mit ner omi auf der linken spur zu fahren, aber bis jetzt bin ich immer durchgekommen ohne meine aussenspielgen zu verlieren, wegen dem grund wie du sagtest das die bissle breiter sind wie 2m,


    laut rechtslage dürften wir ja dann auch nicht auf den meisten parkülätzen parken, da unsere hintern immer bissle raustehen! daran erkennt man den omega vom weiten, am rausstehendem hintern :D :D :D

  • #32


    Quelle Radarforum: http://www.radarforum.de/forum…sion/index.php/t5862.html


    Und weils so schön ist ein Bericht zu den 2m im Baustellenbereich: http://www.zdf.de/ZDFmediathek…fzettel-fuer-breite-Autos

  • #33

    @ fuzzy, du ich habe grade das video gesehen, man man man, also kurz gesagt der omi ist beim parken zu lang oder zu breit und für baustellen auch zu breit, sorry aber die gesetzt sind doch blödsinn! selbst wenn ein kleiner golf schon über 2m breit ist! ein golf!!!


    es gibt zu dumme richtlinien,
    sollen wir jetzt wegen dem mit der omi nicht mehr rumfahren und nirgends parken???
    bestimmt nicht, was können wir daqfür das der omi so groß ausgefallen ist???

  • #35

    Also ein Facelift hat Lt Brief eine Breite über alles von 1776mm.
    Nach meiner auffassungsgabe heißt "über alles" incl. Aussenspiegel.
    Was die 2m in Baustellen angeht, ist es gefühlt in der Tat eng, aber Messtechnisch völlig i.O. und mit ein wenig Erfahrung auch nicht mehr furchteinflössend.
    Vorrausgesetzt die haben beim Fahrbahnmakierung nicht ein Bier zuviel getrunken ^^


    Zu dem Link, Autobild....
    Demnach könnte man es so auslegen, das ich täglich ein Fahrzeug innerhalb der Stvzo bewege, was keine Betriebserlaubnis mehr hat, da die maße im Fahrzeugbrief nicht mit denen tatsächlichen übereinstimmt.
    Wenn ich mein Fahrzeug tieferlege ändert sich die Höhe und muß demnach eine Änderung im Fahrzeugbrief eintragen lassen.
    Das ist doch wieder pure abzocke

  • #36

    Nicht wirklich. Der Omega B hat eine Breite inkl Spiegel von 2041mm. Da diese aber Anbauteile (und dazu noch beweglich) sind, stehen sie nicht im Schein. Oder steht die Länge einer Antenne auch mit drin? ;)

  • #37

    Habe gerade noch mal in der Stvzo §32 nachgeschaut...
    Demnach gehören tatsächlich u.a. die Spiegel nicht mit in die Fahrzeugbreite.
    Das ist doch wieder typisch Deutschland... immer schön ein schlupfloch zum abkassieren offen halten.
    Fuzzy
    Die Dachreling beim Caravan wird aber mitgemessen, daher verstehe ich die Logik nicht. Das eine fließt in die Fahrzeugabmessung ein, das andere nicht...


    Als Ottonormal Verbraucher verlasse ich mich auf die Angaben in den Fahrzeugpapieren, und renne nicht ums Auto und messe alles nach. Stellt sich mir ein wenig die Frage, warum die Abmessungen überhaupt im Fahrzeugbrief stehen wenn sie nicht der realität entsprechen müssen.

  • #38

    Stimmt, die Reling ist aber auch fest mit dem Fahrzeug verbunden und nicht beweglich. Daher auch die Höhenänderung bei einer Tieferlegung. Ähnlich war es auch mit Anhängerkupplungen. Starre AHK--> Fahrzeuglänge ändern, abnehmbare AHK ---> keine Änderung nötig. Neuere starre AHKs müssen i.d.R aber nicht mehr eingetragen werden.

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