Vectra B 17" auf Omega a

  • #42

    Also heißt das... Vorne kann ich die 87er fahren ? Wär geil da die reifen wie neu sind...


    glaub die werte stimmen garnicht die ich gesagt habe 1050 und 1170, sind nur die prüfwerte vom fahrwerk die ich da gelesen hab.


    Muss mal in meinen schein reinschauen

  • #44

    also die 1170kg hat jeder omega a auf der heckachse, auf der front unterscheidet mal die 6zyl modelle mit 1050kg und die 4zyl modelle mit 950 oder 980 kg traggewicht,
    habe auf meinem reifen mit einem tragindex von 91!!! und der reservereifen von 1992 hat auch den tragindex 91!auch im fahrzeugschein steht 91, also denke ich nicht das du 87 fahren darfst!
    aber da musst du mal beim prüfer nachfragen wie das genauer aussieht.

  • #45

    Man hab mir gedacht die limo hat hinten einiges weniger als der caravan..


    naja mal termin ausmachen und fragen. da steht ich brauch folgendes:


    Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau


    wollen die mich verarschen ? denken die ich kann nicht reifen wechseln ? :thumbup:

  • #46

    Tja, auch da kann man einiges falsch machen. ;)
    Erster Klassiker: Kugelbundschrauben (original) bei Zubehörfelgen (zu 98% Kegelbund) verwenden.
    Zweiter Klassiker: Zu kurze Schrauben verwenden.

  • #47

    Ja mir schon klar hab doch eh die schrauben gekauft die in der abe drinstehen.


    Kann doch nur ein scherz sein, werd das dem typen mal klarmachen :D


    *edit* So nun ist es soweit, muss hinten andere reifen drauf wegen trageindex.


    Nun hab ich in der abe das gelesen:


    A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
    verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
    Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig


    Versteh ich das richtig dass ich jz alle 4 reifen tauschen muss wegen den rundumbereifung ?


    hab jetzt gerade noch gelesen für mich gilt noch V17


    Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
    Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
    achsweise.


    also doch nur achsweise ?


    lg

  • #48

    Hallo zusammen...


    Für dich ist folgendes bindend: Zusammensetzung aus A04 und V17! Heißt auf deutsch:
    Reifenmarkenbindung gibt es seit 2007 nicht mehr! Wichtig ist definitiv Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex!
    A04 ist eine Empfehlung des Aluräderhersteller, da diese ABE auf Tests mit Rundumbereifung beruhen.
    Reifenmarke und Profiltyp müssen achsweise stimmen. Rundumbereifung eines Herstellers und Profiltypes ist nur dann bindend, wenn du Mischbereifung fahren möchtest, z.B. vorn 225/45 R17 und hinten 245/40 R17!



    Bei Opel war bis vor kurzen folgendes: Opel ließ in die Befestigungsbohrungen der Serien-Alus Stahlbuchsen eingießen. Damit sollte erreicht werden, das die selben Radschrauben für Serienalu- und Stahlräder verwendet werden konnten. Aus diesem Grund sind beim Umrüsten der Serienalus auf Zubehöralus definitiv immer andere Schrauben zu verwenden, auch dann, wenn die Zubehörräder mit Kugelbundschrauben (was gar nicht so selten ist, meine z.B.) befestigt werden.



    MfG
    Rico (netter BORBET-Mitarbeiter)

    Opel Omega B 2,5 V6 Limosine; 03/1997; 241000 km // ATM 124000 km


    Das Geradeausfahren in Kurven, führt zum Verlassen der Strasse...

    Einmal editiert, zuletzt von Knigge ()

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