Probleme nach Gebrauchtwagenverkauf

  • #41

    So ich hab meinen Anwalt mal angeschrieben :) da ich grad großkunde bin kam auch promt eine Antwort:


    Gebrauchtwagenkauf von Privat


    Ein privater Verkäufer kann seine Haftung für Sachmängel nahezu ganz ausschließen, da er regelmäßig ebenso wie der Käufer nicht die notwendige Erfahrung und das technische Know-how besitzt, Mängel zu erkennen, zu beseitigen und das Risiko der Sachmängelhaftung gering zu halten. Der Ausschluss der Gewährleistung geschieht häufig über die verwendeten Vertragsformulare, die als AGB zu werten sind.


    Daneben kann die Haftung aber auch durch individuelle schriftliche oder mündliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.


    Sowohl beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler, als auch von Privat müssen verschiedene Besonderheiten zu Ausschluss / Beschränkung der Gewährleistung beachtet werden.


    Die Gewährleistung kann beim Gebrauchtwagenkauf von Privat, also von einem Verbraucher, ausgeschlossen sein. In diesem Fall hat der Käufer bei Mängeln am Fahrzeug regelmäßig keine Rechte. Er kann weder Minderung verlangen noch vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass die Gewährleistung beim Privatverkauf eines Autos nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Der Käufer kann sich dann auf die gesetzlichen Gewährleistungsregeln berufen, also z.B. innerhalb von zwei Jahren seit Kauf vom Kaufvertrag zurücktreten.


    So also wenn drinst steht gekauft wie gesehn oder ohne gewährleistung oder sonst irgend was bist aus em schneider :D also lehn dich zurück und genieß die Sonne :D


    ach mein Post stellt keine Rechtsberatung dar,sondern ist nur leihenhaft wissens :P

  • #42

    Es gibt neues.
    Habe mir jezt auch mal einen Anwalt genommen und der hat einen Brief geschrieben in dem er mir Recht gibt. Und jetzt warten wir mal ab was passiert.
    Halte euch aber auf dem laufendem was weiter passiert.


    gruß
    verlenix

    Jetzt geht sie so wie es sein soll. Die gebe ich nichtmehr her. ;)

  • #44

    Neuerungen in der Sache,
    die Gegner wollen vors Gericht gehen. Das Wren für mich mal eben nur Anwaltskosten von 230€ + 550€ + Kosten für den Anderen Anwalt,macht wens blöd läuft fast 1000€ aus.


    Haben denen jetzt über den Anwalt geschrieben das wir ein Angebot von 250€ machen und die Sache vom Tisch ist. Natürlich will ich den Wagen bei dem Preis auch haben.
    Denn er ist jetzt zerlegt und den nehme ich nicht für 550€ zurück, das hat mein Anwalt auch gesagt.
    Genauso wie die Anderen einen Termin bei Gerich haben aber er wurde jetzt schon 3 mal verschoben.


    Sollte sie auf das Angebot eingehen werde ich euch wieder informieren.


    gruß
    verleinix

    Jetzt geht sie so wie es sein soll. Die gebe ich nichtmehr her. ;)

  • #45

    hmm..dein Anwalr scheint ja ne rechte Pfeife zu sein :omg: Und zerlegt ham se den omega auch noch :omg: was sollt du dann da bitte zurück nehmen??


    Ich kann mir doch kein Auto kaufen , es zerlegen und dann ins autohaus gehen und sagen den will ich net oO

  • #46

    ich seh das genauso wie snake,auto kaufen zerlegen und anschließend wieder zurück geben,dann musst du noch sehen wie du ihn da wegbekommst.Da legst du ja drauf. Niemals!!! Soll er doch klagen der bekommt niemals recht.

    Über Rüsselsheim lacht die Sonne,über Wolfsburg die ganze Welt
    OhMannEinGeilesAuto

  • #47

    ganz leicht, wenn du ein auto als privat verkaufst, musst du das teil nicht zurücknehmen egal was kommt und du gibst als privatperson keine garantie, das ist nummer 1,
    das 2, die kaare ist auseinadergebaut, ja super, wer weiß von wo welche teile etc sind, du musstest nicht mal das auto zurücknehmen selbst wenn er nicht auseinadergeschraubt wäre,


    DU BIST PRIVATMANN, du musst keine garantien,umtausschrecht etc geben


    steht bei jeder eblöd aktion drinne!!!


    so jetzt gehe ich ein auto kaufen, trappe es zu tode und gebe es dem verkäufer wieder zurück, klar der würde mir das ding um die ohren hauen!
    und wenn mir jemand den wagen zurückbringen würde und dann anwalt etc einschalten wollen würde es nur 2 mal klatschen, 1 mal meine faust gegen sein gesicht, und 2 mal dem sein kopf auf den boden!ne das war ein spaß, aber würde mit mir sowas nicht machen lassen!

  • #48

    Wie snake schon geschrieben hat:


    So leicht ist es leider nicht. Auch als privater Verkäufer gilt erstmal sie Sachmängelhaftung mit der Dauer eines Jahres. (6Monate +6Monate mit Beweislastumkehr) Aber als privater Veräufer hat man die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschliesen. Bei arglistiger Täuschung (Mangel wurde z.B bewusst verschwiegen) geht dies aber nicht. Du hast recht, daß bei ebay-Auktionen ein entsprechender Satz meistens druntersteht. Würde er nicht drunter stehen, würde die Sachmängelhaftung greifen. Streng genommen gilt dies übrigens auch auf jedem Flohmarkt und hier im Teilemarkt.


    Worauf ich aber in diesem Fall pochen würde: Bei einem Mangel hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder auch Rücknahme. Da das Fahrzeug vom Käufer (oder einem von ihm Beauftragten) schon zerlegt wurde, hat er meiner Meinung nach seine Chancen verspielt. Da hätte der Anwalt evtl ansetzen sollen. Aber ein guter Anwalt ist heutzutage leider selten zu finden. Und wenn du erstmal in eine Pfeife investiert hast, rechnet sich der Gang zum nächsten meist nicht mehr... (Eigene Erfahrungen)

  • #49

    Ich an seiner stelle würde es auf den Gerichtstermin anlegen zumal es wohl kein gericht gibt das wegen 500 € irgend was unternehmen wird.


    Und am TE seiner stelle würde ich mir mal überlegen ne Rechtsschutzversicherung abzuschliessen,da man die heutzutage ja wirklich sehr oft braucht :D

  • #50

    Wir haben der gegenseite ein Angebot gemacht und die wollen 400€ haben und die Sache wäre aus der Welt. Aber ich will nichts mehr zahlen für den Wagen und den
    Gegnerischen Anwalt schon gleich garnicht. Was soll ich jetzt machen.
    Die anderen sagen das ich Arglistig Getäuscht hätte und den Mangel verschwiedgen habe, was aber nicht stimmt. Als ich das Leztemal unter die Ansaugbrücke geschaut habe,
    das war kurz nach dem ich den Omega gekaufthabe, und dann habe ich nichtmehr druntergeschaut. Was ja auch nicht geht wenn die Brücke und alles drauf ist.


    gruß
    verleinix

    Jetzt geht sie so wie es sein soll. Die gebe ich nichtmehr her. ;)

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