Probleme nach Gebrauchtwagenverkauf

  • #11

    Na dann werde ich wohl NIE ein Auto Verkaufen des Älter ist als 3 Tage denn wenn dan was ist werde ich wohl immer Zahlen müssen..............


    Erstens war es Privat und wenn dan noch gekauft wie gesehen ......... Selber Schuld würde ich sagen und wer ne Garantie haben will soll sich zum Händler bemühen ...
    Ich würde es Darauf ankommen lassen und Abwarten......
    Währe ja noch schöner nach nen Monat noch irgendwelche REPERATUREN zu ersetzen ......
    Sorry aber wer nen Altes Auto ( leider sind sie das ja inzwischen ) kauft muss damit rechnen das was Defekt geht oder ???????


    Das ist dann übrigens auch der Grund weshalb ich NIE ein Auto von nen Freund , Beckannten oder Familienmitglied kaufen würde denn es bleibt immer ein Fader Beigeschmack wenn mal was sein sollte........

    Einmal Franke......Immer Franke
    ich betreibe im Norden nur Entwicklungshilfe

  • #12



    Und ich würde auch keinem der Genannten aus dem selben Grund ein Auto verkaufen.

  • #13

    Mit einem Vermerk "Bastlerfahrzeug" im Kaufvertrag und " unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung", kann Dir kein Anwalt ans Bein pinkeln. Denn den Passus:" Gekauft, wie gesehen", hat vor Gericht leider keine Gültigkeit mehr.
    Und wenn du einen solchen Kaufvertrag unterschreibst und du mit dem Fahrzeug heim fährst und dir geht der Motor kaputt, ist das Pechsache. Ich würde alles ganz entspannt auf mich zu kommen lassen.

  • #14

    Hatte jetztn eine Zeitlang ruhe.
    Aber jetzt habe ich ein Schreiben vom Anwalt bekommen das ich den Wagen bis zu 15.4 zurücknehmen soll und noch dazu die Kosten vom Anwalt tragen soll was mich auf einen Schlag fast 700€ kosten würde. das kann ich mir nicht leisten.
    Der Brief ist am 11.04 beim Anwalt geschrieben worden und erst heute bei mir gewesen.
    Habe leider keine Rechtsschutzversicherung und weis jetzt nicht was ich machen soll.


    ruß
    verleinix

    Jetzt geht sie so wie es sein soll. Die gebe ich nichtmehr her. ;)

  • #15

    ...Uff, das ist natürlich jetzt keine erfreuliche Nachricht :( Meine erste Frage, die mir praktisch auf der Zunge lag -> Rechtsschutz?


    Mist. Es ist natürlich jetzt auch gefährlich dir da einen genauen Rat zu geben, bin ja leider kein Jurist :(...


    Auf jeden Fall würde ich erstmal dem Anwalt einen Brief zukommen lassen, dass du um "Bedenkzeit" bittest. Diese muss er dir meines Erachtens nach einräumen - natürlich muss die auch einen angemessen Zeitrahmen haben. 14 Tage - 3 Wochen sollten da zumindest für dich schon einmal rauszuholen sein. Hast du in deinem Bekanntenkreis keinen Juristen den du da um Rat bitten kannst?


    Die ärgerlichste Lösung wäre natürlich, du nimmst den Wagen zurück....


    Für was genau hat dir der Anwalt 700€ berechnet? Normalerweise wird dieser Wert ja an Hand des Streitwertes ermittelt, dieser kann bei einem Gebrauchtwagen niemals so hoch sein, oder? Was hatte das Fahrzeug laut Tabelle noch wert?


    Aus eigener Erfahrung: Einen Rechtsstreit den ich mal geführt habe (25.000€ Streitwert) wurde mit ca. 950€ Anwaltskosten in Rechnung gestellt (bei einem normalen Satz) .. 700€ klingt mir definitiv zu hoch!!

  • #17

    Die 700€ setzen sich aus den 550€ für den Omega und 96,39€ für den Anwalt. Das sind 646,39€ habe sie nur aufgerundet.


    gruß
    verleinix

    Jetzt geht sie so wie es sein soll. Die gebe ich nichtmehr her. ;)

  • #18

    @ Omegab2010: Die Sache mit der Ankunft des Briefes lieber wieder vergessen. Ein Anwalt ist nicht einmal verpflichtet ein solches Schreiben zu schicken, sondern könnten theoretisch gleich weitere Maßnahmen einleiten und das ganze vor Gericht bringen.
    Derzeit ist es halt eine außergrichtliche Lösung.


    verleinix: D.h., du würdest ein kaputtes Auto zurückbekommen + 96€ Anwaltskosten?

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