Probleme nach Gebrauchtwagenverkauf

  • #32


    Eben, mache es, braucht dqa nichtmal selber fürs zu gericht, das machen die meisten anwälte für dich, aber hab mal die storry nem bekannten erzählt der anwalt ist, der sagt das du das nciht zahlen bruachst, weil du privat person bist,und er ja auch schon 2000km gefahren ist, wer weiß was er da schon alles mti gemacht aht, wie er gefahren ist, was er evtl dran gebastelt hat.



    grüße

  • #33

    Frag doch mal in deiner Familie nach ob da jemand in der Direkten Verwandschaft ( Geschwister, Eltern - glaube Oma und Opa zählen da auch noch) eine Rechtsschutz hat und wenn ja dann mal eben durchlesen oder da anrufen ob du da auch mit abgedeckt bist. Einige Rechtsschutzversicherungen haben dies drin, das die Direkte Verwandschaft mit abgedeckt ist! Dann hättest du schon mal die Rechtsschutz ohne Kosten, vorausgesetzt die sind bei einer solchen Gesellschaft. (Glaube die Deurag hatte sowas und die Concordia - "aber nicht sicher weiß" ?( )
    Aber ich wünsche dir noch viel Glück

  • #34

    Wo ist denn das Problem?


    Lass den Anwalt doch Klagen. Dazu muss er erstmal ein Gericht finden, dass die Klage auch zuläßt. Und dann muss er (bzw. sein Mandant) den Gerichtskostenvorschuß zahlen. Termin zur Verhandlung gibt es in 3 Monaten. Frühestens. Und da gehst Du dann hin. Notfalls ohne Anwalt. Kann man nämlich vor dem Amtsgericht. Da sitzt dann ein Richter, der den Kläger fragt, was er für 550,-€ erwartet. Und Ihm dann empfehlen wird, die Klage zurückzuziehen.
    Und gekostet hat Dich die Sache nichts. Außer Zeit und Nerven.


    Glaub mir, genau so wird das laufen.


    Nur tu Dir selber den Gefallen: Ohne eigenen Anwalt keine Kommunikation mit dem gegnerischen Anwalt. Nicht postalisch und auch nicht telefonisch. Die drehen Dir das Wort im Mund herum. Dann lieber tot stellen und auf das Termin beim Amtsgericht warten. Wenn es denn überhaupt einen gibt.


    Ich würde das ganz entspannt sehen und mich zurück lehnen.


    Frohe ostern,


    Michael

  • #35

    laß ihn mal machen,, wer omega fahren will sollte sich als erstes mal mit dem beschäftigen was kaputt gehen kann und welche kosten auf ihn zukommen !! denn mir scheint das der käufer sich mit dem mv6 übernommen hat


    aber das du hellseher sein mußt und das mit dem ölkühler gewußt hast ist schon ne geile nummer :thumbup:


    ruhe ausstrahlen und am ende gehst du mit nem lächeln aus der sache

    ;) wenn dat nicht drückt dann taugt dat nicht ;)







    omega b v6 vorFacer caravan (x25xe / x30xe)
    kleiner fundus x20xev


    kompressorumbau
    umbau von ATM auf schalter

  • #36

    2000km schon mit gefahren, Kumpel vom Käufer hat das repariert. :wacko: :( Und da die den schon repariert haben, können die Dir doch gar nicht mehr nachweisen, dass der Schaden von Dir verschwiegen worden ist, bzw schon vorher da war..
    Da hätten sie vorher ein Gutachten machen und Dir dann die Chance das auf eigene Faust zu reparieren geben müssen.


    Ich seh das ähnlich locker wie Senimichel. Der muss erstmal ein Gericht/Richter finden der das verhandelt. :sleeping:
    Das Geschreibsel vom Anwalt ist nichts mehr als Säbelrasseln. :P

  • #38

    Richtig so. Ich denke nicht, dass es überhaupt so weit kommt.


    Das habe ich mir mal eben gleich ausgedruckt 8)

    :P ROADRUNNER :P

    :ok: Was ich denke, habe ich bereits ausgesprochen... wer sich daran stört, soll zu Mutti gehen und flennen. :omg:

  • #39

    Ich würde mir an deinr Stelle da gar keinen Kopf machen. Wenn sich jemand einen Omega weit jenseits der 200000km kauft muss er mit Alterserscheinungen rechnen. Dazu zählt für mich Wasser verlust usw. Und das die Ölkühler undicht werden ist beim Omega auch eine völlig normale Krankheit. Auch das ist Verschleiß und kein versteckter Mangel. So lange es einen Kaufvertrag zwischen zei Privatpersonen gibt, in dem die vielleicht noch gekauft wie gesehen oder sowas ähnliches drin steht. Brauchst du da gar nichts machen. Nicht mal auf das Schreiben würde ich groß reagieren. Vorallem weil der Schaden erst nach einer gewissen zeit nach dem Kauf eingetreten ist.

  • #40

    jetzt mal im ernst,genau wegen solchen Typen habe ich vor ein paar Jahren aufgehört Autos zu verkaufen,den letzten Wagen den


    ich verkauft habe war ein Ascona C mit 2 Jahren Tüv,den hatte ich für damals 1000,- Mark VB Inseriert,da kam so ein Vollidiot


    und meinte"isch geb disch 300 da für" unfassbar wie hohl manche Leute sind.Was glaubt der denn


    was man für 550,- Euro für ein Auto bekommt,für das Geld bekommt man ja noch nicht mal nen anständigen Fiesta,


    geschweige denn nen MV6,so Typen hätten am liebsten für das Geld nen neu Lackierten General überholten Wagen mit 2 Jahren


    Tüv,lachhaft!!!


    An so nem Auto und bei dem alter geht immer mal was kaputt und um das zu Wissen muß man keine Ahnung von Autos haben,


    nur ein wenig Intelligenz!!!


    Zeig mir mal einen Händler der dir auf ein Auto für den Preis ne Garantie gibt,im Leben nicht,darum stehen auch solche Autos in


    der Preisklasse bei keinem Händler mehr aufm Hof es sei denn für den Export.


    Der soll dir erstmal Beweisen das du diesen Mangel vorsätzlich verschwiegen hast,du hast die Reparatur so gut du konntest


    ausgeführt und warst im Glauben das alles ok sei,er kann dir niemals das Gegenteil beweisen.


    Glaub mir jeder Richter wird das genauso sehen,aber es wird keine Verhandlung geben,alles nur heiße Luft,jeder einigermaßen


    intelligente Anwalt weiß das er diesen Prozess nicht gewinnen Kann,du bist kein KFZ Fachman oder gewerblicher Händler,und


    du hast die Reparatur so gemacht wie du es als Laie als richtig empfunden hast,wenn das Ding nach 2000 Km auseinander fliegt


    ist das Pech,nicht mehr und nicht weniger.


    Mach dir keine Sorgen und laß es drauf ankommen,mit der Geschichte kommt der vor keinem Gericht der Welt durch,100%tig!!!


    So,schönen Abend noch und viel Glück,




    Gruß,Skywalker :ok: .

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