Probleme nach Gebrauchtwagenverkauf
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#22 Hi,
auch wenn es schwerfällt, aber lass dich nicht verrückt machen. Meiner Meinung nach bist du völlig im Recht. Du kannst doch nicht dafür verantwortlich sein, was der Käufer nach 2000km und 4 Wochen mit dem Auto macht, schon gar nicht als Privatverkäufer und Nichtfachmann.
Ich würde es auch riskieren, zu einem Anwalt zu gehen, weil ich glaube, dass der "Gegner" die Kosten übernehmen muss, da er im Unrecht ist. Es sollte aber ein Spezialist für Vertragsrecht sein. -
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#24 diese situation kommt mir bekannt vor hab vor 2 Jahren meinen Vectra bj.89 verkauft im Vertrag stand drin Bastlerfahrzeug ohne Garantie und gewähleistung!
Bei der Heimfahrt vom käufer hat die ZKD den geist aufgeben obwohl sie erst neu drin war.Da kamen auch zich schreiben vom Anwalt etc. und bei gericht wurde das verfahren dann eingestellt wegen zu geringen sachwert ( 750 € )Ich habe mir damals auch nen Anwalt genommen und der meinte auch das die Gegnerrische seite keine chance hat,in irgend einem gesetzstext steht es auch drin mit dem Thema muss mal googlen also mach dich net verückt!Der Anwalt schickt briefe weil er Geld bekommt!Von wem ist erstemal egal der bekommt seine Kohle .
Zum Thema anwalt leisten.Ich konnte mir damals auch keinen leisten und meine Rechtschutz hat noch nicht gegriffen.Du kannst auf das dir zuständige Amtsgericht gehen und einen beratungsschein anfordern,Da musst du aller,dings halt nen schrieb ausfüllen mit deinen Vermögenswerten und dann zahlt dir der Staat (unter vorbehalt)den Anwalt.
Bei manchen Anwälten kannst du das auch bei denen Ausfüllen das kannst aber am Telefon nachfragen. -
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#26 So habe mir mal gespannt das Thema durchgelesen...
Denken ist nicht wissen Leute und macht denjenigen verrückt der das Thema gestartet hat.Erstens war es Privat und wenn dan noch gekauft wie gesehen ......... Selber Schuld würde ich sagen und wer ne Garantie haben will soll sich zum Händler bemühen ...
Diesen Text gibt es nicht... kannst du aus dem Wortschatz streichen.
Wenn ein Fachmann vor dir steht kannst du es gerne machen, denn der/die kann beurteilen, ob das KFZ Straßen tauglich ist.
Ansonsten haftest du erstmal in erster Linie.
Bei bewusster Beschädigung eines Fahrzeuges (wissentlich verschwiegener oder versteckter Defekt) ist es Täuschung.Gekauft, wie gesehen", hat vor Gericht leider keine Gültigkeit mehr.
Stimme voll zu.
Hatte jetztn eine Zeitlang ruhe.
Aber jetzt habe ich ein Schreiben vom Anwalt bekommen das ich den Wagen bis zu 15.4 zurücknehmen soll und noch dazu die Kosten vom Anwalt tragen soll was mich auf einen Schlag fast 700€ kosten würde. das kann ich mir nicht leisten.
Der Brief ist am 11.04 beim Anwalt geschrieben worden und erst heute bei mir gewesen.
Habe leider keine Rechtsschutzversicherung und weis jetzt nicht was ich machen soll.ruß
verleinixAnwälte sind ANTRAGSTELLER, wenn du es möchtest schreibt dieser, völlig utopische Summen in ein solchen Brief.
Es ist auch üblich diese kurzen Zeitspannen in dem Brief zu schreiben. Damit will der Anwalt Druck ausüben.
Oftmals Zahlen viele, weil sie glauben keine Zeit zu habe um sich Rechtshilfe zu holen, oder Angst vor noch größeren Summen.
Dass ist ein Irrglaube.Du wirst merken das von diesen Briefen noch mehrere kommen. (Erfahrung)
Und die Kosten des gegnerischen Anwalts brauchst du nicht tragen. Das ist Sache des Antragstellers. (Ausnahme es geht
vor Gericht und du verlierst)
Jeder Mensch hat die Möglichkeit 14Tage von einem Kaufvertrag (JA, AUCH EBAY UND PRIVAT)
zurückzutreten. Wenn diese Zeit verstrichen ist, PECH. Außer es ist wieder dieser
"wissentlich verschwiegener oder versteckter Defekt" ein Mündlicher hinweis reicht dabei.Und was mir gerade in dem Kopf kommt, (Achtung: jetzt kommt Halbwissen)
ich habe noch nicht oft einem Besuch bei einem Gutachter gehabt, aber wenn dann war die Rechnung dafür NIE
kleiner als 1.500€ das dies die 130% Regel übersteigt ist wohl jedem klar. Wer soll dies Bezahlen?
ich meine es stehen 550€ als Gegenwert.Noch was... meint ihr nicht, dass der Antragsteller, die Kosten für das vermeintliche Gutachten auch haben will...?
Sorry aber das stinkt mal wieder.
Für was genau hat dir der Anwalt 700€ berechnet? Normalerweise wird dieser Wert ja an Hand des Streitwertes ermittelt,
ANWALTSGEBÜHREN: diese dürften bei diesem Streitwert "nur" 83.54€ betragen.
kannst du dir auch gerne mal selbst durchrechnen (Zivilrecht)
ANWALT KOSTEN RECHNER -
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#27 Neuigkeiten zumThema:
laut Anwaltist der Letzte Rückabwicklungstermin am 26.04.2011 Solltediesnicht geschehen dann soll Klage eingereicht werden.
Was soll ich jetzt machen,habe die 550€ nicht und kann mir keinen Anwalt leisten. Habe ja keine Rechtsschutzversicherung und bin kein ADAC Mitglied.
gruß
verleinix -
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#29 Ist es nicht sinnvoll, jetzt eine RS abzuschließen, wenn man weiß, dass die Kacke am dampfen ist.
Tja,jetzt wo ich eine Brauchen würde, wäre es gut. Aber 3 Monate Wartezeit ist mist, bis ich Sie nutzen kann.
Also was soll ich jetzt mchen den die 550€ Auto + 97€ Anwalt habe ich nicht gerade mal Über. Werde Heute mal Versuchen bei der Bank anzufragen. Habe aber wenig Hoffnung
das ich diese Summe bekommen.Bin total Fertig mit den Nerven.
Also wer mir Helfen könnte soll sich melden.Dankegruß
verleinix -
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