Probleme nach Gebrauchtwagenverkauf

  • #22

    Hi,


    auch wenn es schwerfällt, aber lass dich nicht verrückt machen. Meiner Meinung nach bist du völlig im Recht. Du kannst doch nicht dafür verantwortlich sein, was der Käufer nach 2000km und 4 Wochen mit dem Auto macht, schon gar nicht als Privatverkäufer und Nichtfachmann.
    Ich würde es auch riskieren, zu einem Anwalt zu gehen, weil ich glaube, dass der "Gegner" die Kosten übernehmen muss, da er im Unrecht ist. Es sollte aber ein Spezialist für Vertragsrecht sein.

    Grüße vom Mika aus Südhessen, der Heimat des Omega!


    Historie: 3x Käfer 34 bis 85PS, Audi 80LS, Rekord 1,9, BMW 2002ti, VW Polo 1,3 + Derby 1,3, Kadett D 1,6SR + GTE, 2x Kadett E Car. Club 2,0i, Omega A Car. 2,6 CD, Omega A Car. 24V, 2x Omega B2 Car. 2,2 Elegance + Sport m.LPG, BMW 525iA Touring, Senator B 4,0 (fettgedruckt = aktuell)

  • #24

    diese situation kommt mir bekannt vor :) hab vor 2 Jahren meinen Vectra bj.89 verkauft im Vertrag stand drin Bastlerfahrzeug ohne Garantie und gewähleistung!
    Bei der Heimfahrt vom käufer hat die ZKD den geist aufgeben obwohl sie erst neu drin war.Da kamen auch zich schreiben vom Anwalt etc. und bei gericht wurde das verfahren dann eingestellt wegen zu geringen sachwert ( 750 € )


    Ich habe mir damals auch nen Anwalt genommen und der meinte auch das die Gegnerrische seite keine chance hat,in irgend einem gesetzstext steht es auch drin mit dem Thema muss mal googlen :) also mach dich net verückt!Der Anwalt schickt briefe weil er Geld bekommt!Von wem ist erstemal egal der bekommt seine Kohle .


    Zum Thema anwalt leisten.Ich konnte mir damals auch keinen leisten und meine Rechtschutz hat noch nicht gegriffen.Du kannst auf das dir zuständige Amtsgericht gehen und einen beratungsschein anfordern,Da musst du aller,dings halt nen schrieb ausfüllen mit deinen Vermögenswerten und dann zahlt dir der Staat (unter vorbehalt)den Anwalt.
    Bei manchen Anwälten kannst du das auch bei denen Ausfüllen das kannst aber am Telefon nachfragen.

  • #25

    Mal ne Zwischenfrage...bist Du ADAC Mitglied? Die haben konstenfreie telef. Rechtsberatung für sowas und empfehlen dir nen Anwalt in deiner Umgebung, wenns sein muss! In einigen Fällen zahlen die den auch.

  • #26

    So habe mir mal gespannt das Thema durchgelesen...
    Denken ist nicht wissen Leute und macht denjenigen verrückt der das Thema gestartet hat.

    Diesen Text gibt es nicht... kannst du aus dem Wortschatz streichen.
    Wenn ein Fachmann vor dir steht kannst du es gerne machen, denn der/die kann beurteilen, ob das KFZ Straßen tauglich ist.
    Ansonsten haftest du erstmal in erster Linie.
    Bei bewusster Beschädigung eines Fahrzeuges (wissentlich verschwiegener oder versteckter Defekt) ist es Täuschung.

    Stimme voll zu.

    Anwälte sind ANTRAGSTELLER, wenn du es möchtest schreibt dieser, völlig utopische Summen in ein solchen Brief.
    Es ist auch üblich diese kurzen Zeitspannen in dem Brief zu schreiben. Damit will der Anwalt Druck ausüben.
    Oftmals Zahlen viele, weil sie glauben keine Zeit zu habe um sich Rechtshilfe zu holen, oder Angst vor noch größeren Summen.
    Dass ist ein Irrglaube.


    Du wirst merken das von diesen Briefen noch mehrere kommen. (Erfahrung)
    Und die Kosten des gegnerischen Anwalts brauchst du nicht tragen. Das ist Sache des Antragstellers. (Ausnahme es geht
    vor Gericht und du verlierst)
    Jeder Mensch hat die Möglichkeit 14Tage von einem Kaufvertrag (JA, AUCH EBAY UND PRIVAT)
    zurückzutreten. Wenn diese Zeit verstrichen ist, PECH. Außer es ist wieder dieser
    "wissentlich verschwiegener oder versteckter Defekt" ein Mündlicher hinweis reicht dabei.


    Und was mir gerade in dem Kopf kommt, (Achtung: jetzt kommt Halbwissen)
    ich habe noch nicht oft einem Besuch bei einem Gutachter gehabt, aber wenn dann war die Rechnung dafür NIE
    kleiner als 1.500€ das dies die 130% Regel übersteigt ist wohl jedem klar. Wer soll dies Bezahlen?
    ich meine es stehen 550€ als Gegenwert. ?(


    Noch was... meint ihr nicht, dass der Antragsteller, die Kosten für das vermeintliche Gutachten auch haben will...?


    Sorry aber das stinkt mal wieder.


    ANWALTSGEBÜHREN: diese dürften bei diesem Streitwert "nur" 83.54€ betragen.
    kannst du dir auch gerne mal selbst durchrechnen (Zivilrecht)
    ANWALT KOSTEN RECHNER

    :P ROADRUNNER :P

    :ok: Was ich denke, habe ich bereits ausgesprochen... wer sich daran stört, soll zu Mutti gehen und flennen. :omg:

  • #27

    Neuigkeiten zumThema:


    laut Anwaltist der Letzte Rückabwicklungstermin am 26.04.2011 Solltediesnicht geschehen dann soll Klage eingereicht werden.


    Was soll ich jetzt machen,habe die 550€ nicht und kann mir keinen Anwalt leisten. Habe ja keine Rechtsschutzversicherung und bin kein ADAC Mitglied.


    gruß
    verleinix

    Jetzt geht sie so wie es sein soll. Die gebe ich nichtmehr her. ;)

  • #29


    Tja,jetzt wo ich eine Brauchen würde, wäre es gut. Aber 3 Monate Wartezeit ist mist, bis ich Sie nutzen kann.


    Also was soll ich jetzt mchen den die 550€ Auto + 97€ Anwalt habe ich nicht gerade mal Über. Werde Heute mal Versuchen bei der Bank anzufragen. Habe aber wenig Hoffnung
    das ich diese Summe bekommen.


    Bin total Fertig mit den Nerven.
    Also wer mir Helfen könnte soll sich melden.Danke


    gruß
    verleinix

    Jetzt geht sie so wie es sein soll. Die gebe ich nichtmehr her. ;)

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