Die STVZO ist ja mal total bescheuert

  • #1

    Wer es noch nich weiss,Sparen mit der StVO


    Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein ****** träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
    Drängeln?? Lichthupe??


    Aber halt : Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden !


    Seit dem 1.8.2006 gilt nähmlich die neue Dränglervorschrift :


    250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.


    Fazit : Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. Gültiger StVO nähmlich im Moment
    :
    50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen !



    Noch mehr sparen ?


    Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment :


    50 Euro - 2 Punkte.
    Wieder ein Punkt gespart !


    Niemand bedrängt, nichtaufgeregt, Nervengeschont, schnellvorangekommen und insgesamt
    noch 200 Euro,
    2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gesparrt.


    Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten !


    Kauf Dir ein Blaulicht ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Deinen
    Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.


    Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro.
    Steht so im § 38 StVO geschrieben.Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt -
    also möglichst preiswert und sofort in grösseren Mengen im Versandhandel (Conrad,
    Westfalia, etc.) kaufen.


    Also 230 Euro gesparrt und - K E I N E - Punkte !!!


    So kann clever Autofahrn aussehn, wenn man sich im Gesetz auskennt.


    Ergibt null Sinn irgendwie meiner Meinung nach!
    Aber lustig ist es alle mal.

  • #2

    Hallo OmegaC20NE


    In Prinzip hast Du fast recht..... aber das Thema mit dem Blaulicht würde ich absolut lassen!!!
    Du schreibst;
    Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro.


    Steht so im § 38 StVO geschrieben.Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt -


    also möglichst preiswert und sofort in grösseren Mengen im Versandhandel (Conrad,


    Westfalia, etc.) kaufen.


    Wenn Du bei solch einer Handlung erwischt wirst, steht dieser Sachverhalt im zusammenhang in Tateinheit des §132 STGB Amstanmaßung denn dort ist beschrieben....
    § 132 Amtsanmaßung



    Wer
    unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder
    eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes
    vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
    oder mit Geldstrafe bestraft.
    Bei Gesetzen muss man in Deutschland richtig hinsehen, auf erster Sicht denkt mann super aber es gibt andre Paragraphen die genau diese Lücken schliesst.
    Dank meines Berufes durfte ich sämtliche Gesetze rund ums BGB,StgB, GG, OWIG auswendig lernen.....
    wenn jemand frage hat, her damit ;) :P


    Gruss Micha

  • #3

    und wenn du vom linken streifen rüber auf den rechten fährst und dort bleibst und schneller als der träumer fährst kostet es dir garnichts ,denn das ist kein überholvorgang weil du nicht wieder auf die linke spur eingeschärt hast

    Fedisch is Fedisch wenn ich sach Fedisch,Fedisch is net Fedisch wenn du sagst Fedisch


    Falsche Freunde...
    besuchen dich im Knast
    & sagen: Was du getan hast war falsch!


    Wahre Freunde...
    Sitzen direkt neben dir
    & Lachen: Wir haben verkackt,
    aber es war verdammt geil.

  • #5


    Das ist leider falsch. Auch wenn du auf der rechten Spur bleibst ist es ein Überholvorgang. Überholen -> ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren. Auf welcher Spur du dich davor oder danach befindest ist total irrelevant.


    MFG Alex

  • #6

    @ omega micha mv6,
    also ich weiß die regeln doch ganz genau auch nicht,aber wo ich das in nem anderen forum gelesen habe dachte ich ich kopiere mal den auszug raus,
    aber wie es ganz genau mit den blaulicht ist kp,
    laut user onkelbasti kostet das echt nur nen 20,


    da wo ich es rauskopiert habe stehen noch andere dumme sachen,wie z.b. standlicht ist verboten da es nur zum stehen gedacht ist, aber im dunkeln in verbindung mit nebler erlaubt,
    ob dies stimmt kann ich leider nicht sagen,aber so komische stvzo teile gibt es halt, wie mit dem blaulicht!

  • #7

    Das mit dem Blaulicht stimmt zum Teil. Amtsanmaßung liegt nur vor wenn man Blaulicht UND Sirene verwendet. Eins von beidem ist aber ok. Man darf auch nicht vergessen die 20Euro Verwarnung beziehen sich nur auf das reine mit Blaulicht fahren. Dazu kommt vermutlich noch ein "härterer" Fahrstil und damit im Zusammenhang stehende gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Das widerum dürfte sehr schnell sehr teuer werden und wird bei 3 Monten zu Fuß gehen keinesfalls bleiben.


    Fazit: Blaulicht aufs Dach und sinnig fahren, dann dürfte man nicht viel zu erwarten haben.



    LG Red Bull

  • #8

    Hallo OmegaC20NE


    Ja ja die guten Gesetze.... dort steht es so und wo anders wieder anders.....


    Du schreibst; wie z.b. standlicht ist verboten da es nur zum stehen gedacht ist, aber im dunkeln in verbindung mit nebler erlaubt


    Ich denke es kommt auch auf die Auslegungssache der Beamten drauf an und in welchem Bundesland das ist... in Berlin zahlst du für diese Handlung mit dem Standlicht und Nebler 10€ Strafe.


    In Bayern habe ich schon erlebt, das mann wenn die Musik im Auto zu laut ist 10€ Strafe zahlt. Die Handlung ist bei uns in Berlin egal.....



    Gruss Micha

  • #9

    hmm ja gut stimmt auch wieder,weil ich weiß ich bin einmal von nem wald mit neblern gekommen nachts mit fahrlicht weil halt neblig war,dann in der stadt war es klar und ich habe die vergessen auszumachen,haben mich die grünen angehalten und gelabert das es normal 70 euro kostet!
    also stimmt schon dann je nach bundesland,
    aber letez zeit machen die grünen jetzt blauen nix mehr wegen nebnler,weil die selber alle mit neblern rumfahren!
    wegen lauter musik hmmmm ne ist bei uns nicht,aber anschnallen vergessen kostet ein 40,rück oder bremslicht kaputt nen 10

  • #10

    Mist, ich hab vergessen, was das damals war, ich hab genau zu dem was ganz oben steht mal gelesen das da auch ziemlich viel auslegungssache ist. Wenn du nem Polizisten mit sowas kommst von wegen is ja billiger als das andere, bevtl. könnte denen dann noch anderes einfallen, weiß leider nicht mehr was. So von wegen naja in Tateinheit mit vorsatz, usw... wenn ich nur wüsst wo ichs gelesen hab

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