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#15 so hab mir den text der dekra mal durchgelesen; hab auch nur den begriff "außenwirkung" gefunden. ich denke dass ist wohl eine auslegungssache. klar wenn dich der cop mit eingeschalteter fußraumbeleuchtung aus dem grund anhält weil er sie gesehen hat, dann war das wohl die beschriebene außenwirkung
So ich hab die Dekra jetzt einfach mal angeschrieben und gefragt, mal sehen was bei rum kommt
Hier die Antwort für alle die es interessiert:
Sehr geehrter Herr Rupp,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:
Gemäss §49a (Absatz 1) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren
Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt für eine
nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.Dringt die Innenbeleuchtung oder die Fussraumbeleuchtung nach aussen und
beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen
Einrichtungen
oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil
andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls
der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert
werden könnte.Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall
beurteilt
werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist
eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht erforderlich.
Ansonsten ist eine Verwendung auch dann nicht möglich, wenn die
Beleuchtung nur auf Messen u.ä. (im nichtöffentlichen Verkehrsraum) in
Betrieb genommen werden soll, da es sich im Sinne der StVZO um eine
betriebsfertige (d.h. mit einfachen Handlungen in Betrieb zu nehmende)
Einrichtung handeln würde.Mit freundlichen Grüßen,
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosystemei. A. Peter Jünger
Naja da die Beleuchtung ja den Fußraum betrifft, hat es nicht mehr Außenwirkung als die normale Innenbeleuchtung, würd ich jetzt mal behaupten
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