das ist deswegen quark weil die front beim omega wenn es tunigschürzen sind in 2 minuten abgebaut ist das sind je nach dem wie man sie fest macht 2 bis 4 schrauben und in den meisten fällen hat der jenige der die front drauf hat auf seinen ome hat auch meist selbst drauf gebaut und weis genau wie sie abgeht also ich höre sowas zum ersten mal
Tüv Probleme mit Invaderschürtze
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#12 Ist aber beim Omega schon etwas aufwendiger, alleine die Schrauben in den Radkästen und die von unten. Alleine auf 2 oder 4 Schrauben verlasse ich mich nicht mehr seit ich mir meine Irmscher Schürze beim Rückwärts fahren abgerissen habe. Seitdem immer 8 Schrauben. Sieht auch beim Tüv besser aus. Hinten ebenso, ich meine da sind es sogar 10.
Ob da in der Schürze Kanten sind oder nicht ist doch egal, einfach eckig ausschneiden, von hinten nen Streifen hinterkleben wo sich die Klappe aufsetzen kann und z.b. mit 2 - 4 Magnetschnapper von Möbeltüren ausstatten. Sollte reichen. Immerhin wird die Klappe beim fahren ja noch vom Fahrtwind angedrückt. Ein Scharnier einlaminieren ist dann doch etwas aufwendiger.
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#13 Das größere Problem liegt ja eigentlich darin das die Front länger wird hat aber bei mir auch keiner mitbekommen .
Mein TÜV -Mann ist auch mal zu seinem Chef gefahren,um zu fragen ob es machbar ist .
Mitlerweile machen die ja für Geld auch alles .
Weil die ja auch nur von extras leben,sonst kommt ja da keine Kohle mehr rein. -
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#19 .....besorg Dir eine einschraubbare Abschleppöse, wie sie hinter vorgesehen ist, dazu dann das "Gegengewinde", welches ohne Probleme am Abschlepphaken bzw. der Karosserie befestigt wird. Dann machste vorne nur das Loch rein, dass der Haken eingeschraubt werden kann und fertig.
Sollte nicht groß auffallen und Du musst keine Klappe oder sonst was bauen
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#20 Hi,
na beim dem GFK Geschwür fällt doch ein Loch mehr oder weniger nicht aufWeiterhin ist ein Abschlepphaken vorne Pflicht, hinten kann ggf. entfallen.
Siehe auch StVZO §43Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen Punkt 2.
Zitat(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
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