Tiefgang und Bodenfreiheit

  • #1

    Hi Jungs,
    ich hab ein Problem mit meiner front. Bodenfreiheit 6cm und ich hock ungefähr 3x am Tag auf. vom Höchsten Punkt im Kotflügel hab ich 62,5 cm. Könnt ihr mal eure Werte mitteilen. Ich brauch aufjedenfall 11 cm oder so, was hat den die RB noch luft mit den 65 federn in Kombination?
    gruß,
    Andy

  • #4

    Hi Peter,
    ich hab nur die 65 Kaw Federn drin und die Seat Cupra Lippe. Das ist echt zu tief. Kannst du bei dir mal messen wieviel cm Bodenfreiheit du bis zur Frontschürze hastt? Kann mir noch jemand angaben von der Jms bzw. Steinmetz Lippe geben?
    danke,
    Andy

  • #5

    die mindesthöhe an der unterkannte der frontsschürze muß glaub 11cm betragen das spricht auch für die bodengruppe,auspuff u.s.w.


    MfG

  • #6


    Genauso ist es!


    Nachgebende Teile (flexible Spoiler / Lippen) dürfen auch tiefer sein, aber man muss problemlos über ein 11cm hohes Hindernis fahren können.


    Weiterhin ist dann interessant, wie weit deine Kennzeichen noch vom Boden entfernt sind, das kann auch Ärger geben, wenn die zu tief hängen!


    Gruß



    Christian

  • #7

    Mindesthöhen für Autos gibt es so vom Gesetzgeber nicht.
    Die gesetzlichen Vorgaben stehen in der StVZo. Das sind Mindesthöhe Scheinwerferaustrittskante vorn 50 cm, Kennzeichen vorn 20 und hinten 30 cm.


    Zur generellen Tieferlegung gibt es nur ne Tüv-interne Richtlinie, die besagt glaub ich mindestens 7cm an tragenden Teilen.


    Da muß sich der Tüv Prüfer aber theorethisch nicht dran halten, da es nur ne Empfehlung ist.


    Der Rest ist Ermessungsspielraum des Prüfers.


    So auch gängige Praxis im Raum Hannover


    Wir haben zum Beispiel nen Prüfer, der sagt, wenn du mit deinem Auto über meine Grubenkante kommst, dann reicht das.
    Und die Kante ist 7,5 cm hoch, wobei flexible Spoilerteile auch schleifen dürfen...



    Gruß Esche

  • #8


    Als ich vor zwei, drei Wochen bei der Dekra war, haben die gesagt, dass es 11 cm sind...


    Naja, drauf gesch...en.


    Die Mindesthöhen mit Kennzeichen/Scheinwerfer sind natürlich richtig.


    Auf jeden Fall kann dich der Partybus zur Dekra/Tüv-Überprüfung schicken, wenn er denkt das dein Auto zu tief ist.


    Und rein theoretisch kann er dir die Weiterfahrt untersagen!



    Gruß

  • #9

    Na klar, ist alles richtig


    Wie gesagt, es gibt interne Absprachen bei Tüv und Dekra, die dann natürlich meistens so eingehalten werden. Wollte nur sagen, daß es vom Gesetzgeber keine direkten Angaben gibt.


    Letztendlich kann man immer das Fahrzeug sicherstellen lassen, wenn man nen Verdacht hat.


    Meistens schleift dann ja eh irgendwo nen Reifen am Kotflügel oder der Auspuff ist nicht eingetragen, oder Felgen sind nicht zulässig oder was weiß ich,daß die Cops nen grund haben, die Karre vorführen zu lassen oder stillzulegen 8)


    Nur direkt an der Tieferlegung alleine kann dann jedenfalls nicht liegen..


    Übrigens lange nichts von dir gehört, Columbo :D :D


    Wie gehts??


    Gruß Esche

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