Hi!
Die Sache mit den Reifen ist die, dass wenn im Gutachten steht, dass vorne und hinten gleiches Fabrikat verwendet werden muss auch nur dieses eingetragen wird. Abweichungen davon liegen im Ermessen des Prüfers. Da die Fabrikatsbindung seit einiger Zeit aufgehoben ist und nur festgeschrieben ist, dass nicht Diagonal- und Radialreifen gleichzeitig verwendet werden dürfen, sollte es eingentlich kein Problem darstellen.
Dasselbe gilt für die Tieferlegung, der Prüfer muss selbst entscheiden, ob es zulässig ist, da nur gesagt wird, dass bis 40mm ohne Kontrolle i.O. ist. Abnahme nach §19,5 ist mit anderer Tieferlegung nicht möglich, §21 (Einzelabnahme) sollte ohne Probleme möglich sein (wird halt nur teurer).
Das mit den Schrauben ist totaler Quark, wenn die Räder mit den Schrauben lt. in dem Gutachten aufgeführten Abmessungen, Bundtyp und der richtigen Festigkeitsklasse montiert sind wird das eingetragen. Der Prüfer, der extra Schrauben sehen will hat einen an der Waffel. Kaum ein Hersteller wird sich eigene Radschrauben anfertigen lassen, ist viel zu teuer.
Prüfer die sich so anstellen haben entweder keine Ahnung oder wollen keine Entscheidungen treffen, da sie entweder gegen solches Tuning sind oder schon mal wegen irgendwelcher Eintragungen Probleme hatten. Wenn ein Umbau ordentlich durchgeführt wurde und die Gesetzlichen Randbedingungen eingehalten werden, kann der Prüfer per Einzelabnahme alles eintragen, auch wenn im Gutachten was anderes steht. Ich habe mit der DEKRA keine Probleme und kläre mit meinem Abnehmer meisst vorher unter welchen Bedingungen er mir was eintragen würde.