Kleiner Hinweis zwecks Anwalt:
Den Anwalt einschalten, bringt meines Erachtens nichts, zumindest noch nicht. Das Problem ist ist, dass Du dem Händler erst einmal die Chance der Nachbesserung geben musst. Den Aspekt der arglistigen Täuschung könnte man durch den Anwalt klären lassen, aber da würde ich dann eher mit der Polizei wegen Betrugs reden. Die Anwaltskosten bekommst Du in dem Fall nicht zwingend wieder, da sich hier immer die Frage stellt, ob ein Anwalt zwingend notwendig ist bzw. ob die Klage evtl. nach ZPO oder so zu führen ist. So genau kenne ich mich da nicht aus, aber ich hatte selbst einmal einen Fall, in dem mir durch einen Anwalt eine Kostenrechnung geschickt wurde, die ich übernehmen sollte. Da die Gegenseite aber auf Grund der Rechtslage keinen zwingenden Grund hatte, die Anwaltskosten einzuklagen, blieb sie darauf sitzen. Es sei denn, Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Dann kannst Du da mal nachfragen.
Ich würde Dir raten, Dich umgehend mit dem FOH in Verbindung zu setzen. Bestehe auf einer korrekten Ausbesserung. Mit einer entsprechenden Prüfung durch einen Gutachter, etc. kannst Du ja trotzdem drohen. Aber wie gesagt. Erst einmal auf Nachbesserung bestehen und entsprechende Korrektur der Rechnung. Wobei ich ehrlich sagen muss, dass sich mir die Kosten nicht als zu hoch darstellen.
Nachdem mir damals einer meine Türe hinten rechts eingedellt hat, wurde auch der Austausch nur dieser Tür (inkl. Lackierung, etc.) mit ca. 1.200,00 Euro kalkuliert. Zwei Türen nebst Schweller und allen Nebenarbeiten kann also meines Erachtens durchaus in Richtung 3.600 Euro gehen.
Gib mal Bescheid, wie es damit weiter geht.