Wie meinst Du das mit dem Tüv Bericht? Ich war Freitag bei der Dekra bzgl. der HU und AU. Da hat der Prüfer mir die HU-Plakette verweigert, weil er unwissend (oder zu faul zum nachschauen) gesagt hat, ich dürfe die Reifen weder in der Größe, noch mit dem TI fahren. Zack! Wiedervorführung innerhalb eines Monats nötig. Nu bin ich gestern wieder hin (den anderen Mangel (Lenkzwischenhebel) habe ich beseitigt) und der andere Prüfer hat mir dann angeboten, wenn ich die Winterpellen als 91er fahren will, die zul Achslast der Hinterachse von 1240kg auf 1230kg herabzusetzen. Das ist dann ein ganz normales Änderungsgutachten und kostet 33,50 Euronen. Er hat aber nicht nur die Last geändert, sondern auch netterweise auf mein Bitten die Winterreifengröße als Zusatz mit eingetragen. Bei einer Achslast H von 1240 gibt es nur diese Möglichkeit, da 91er definitiv um ganze 8 Promille *lach* überladen wären.
Bei uns läuft das dann so, dass man mit dem Änderungsgutachten zur Zulassungsstelle wandert und die da in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 eintragen lässt. Vielleicht läuft das in anderen Bundesländern oder bei Tüv Nord oder Süd anders, aber hier geht das nur so. Dekra und Tüv machen das hier nur so! Änderung der Papiere kosten dann nochmal 15 Euro.
Gruß Marten
edit1: Habe endlich die Info mit Formeln gefunden, die wir alle suchen: http://www.gtue.de/sixcms/medi…e-informativ_091-2005.pdf
Demnach darf ich auf jeden Fall (nur) nach der Ablastung der HA von 1240 auf 1230kg die Winterpellen als 91er fahren. Als Sommerreifen dürfen es wg. LI-Geschwindigkeits-Zuschlag ab 210km/h weiterhin nur 94V sein.
Danke Euch allen nochmal!
P.S.: Die GTÜ-Mitteilung wär vielleicht was für die Datenbank, wenn die denn dann wieder geöffnet wird und keine Urheberechte verletzt werden.