Beiträge von murphy


    Ist nicht immer so, normalerweise gehts Abblendlicht aus beim Fernlicht, zumindest wenn beide in einer Birne verbaut sind (H4), was bei Omega B verbaut wird, weiß ich nicht, im A wars ne H 4 und da ging das Abblendlicht aus, der Kolben würde zu heiß.




    Welche Internetseite?


    Habe hier Auszug aus $50 StVZO:
    (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit


    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,


    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und


    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,


    ausgerüstet sein.


    RIIIICHTIIIGGGG!!!!


    Und deshalb müssen es auf jeden Fall Klarglasscheinwerfer (meist mit speziellen Linsen) sein, die dazu auch noch Xenon bauartgeprüft sind. Klarglas deshalb, weil die Prismen in den anderen SW das grelle Xenonlicht zu sehr brechen und den Verkehrsteilnehmern ins Gesicht werfen würden. Daher auch SRA (Dreck macht nichts anderes als Licht brechen) und ALWR (damit die Dinger NIE zu hoch strahlen können). Xenonlicht ist viel intensiver und scheint durch die andere Farbtemperatur mehr zu blenden. Da die alten SW die Beleuchtungswerte außerhalb des "Fahrbahnlichtkegels" nicht gewährleisten, sind solche Umbauten fast immer illegal.
    Besorge Dir die richtigen SW z.B von Hella, dann liegst Du auf der richtigen Seite. Zu guter letzt denke dran, dass bei Xenon-Umbau auch gewährleistet sein muss, dass das Abblendlicht (dann ja Xenon) bei Betätigung des Fernlichtes weiterhin leuchtet. Ist das nicht der Fall, sind die Brenner schnell hinüber, denn häufiges Zünden vor allem im warmen Zustand ist ungesund. Xenon sollte man vor dem nächsten Zünden mind. 5-10 min. auskühlen lassen. Daher lasse ich, wenn ich mal eben etwas abliefere, die brenner weiterlaufen. Xenonlampen ziehen nicht so viel Strom wie die alten Halogendinger.


    Tu Dir den Gefallen und mache es richtig! Oder willst Du einer der "Penner" sein, die Dich im Rückspiegel immer so blenden???


    MfG Marten


    P.S.: Übrigens dürfen Xenons die Straße aus diesen Gründen auch nicht so weit ausleuchten. Während H-Lampen nur 1% Neigung Richtung Boden haben müssen (der SW-Kegel 10cm in 10m Entfernung abfallen muss), müssen Xenons 1,5% haben. Sie leuchten also legal eingebaut nicht so weit.

    Wie gesagt: Auf dem Zettel steht nix drauf dergleichen, aber er hat mir gesagt ich müsse das unverzüglich in die Wagenpapiere übernehmen lassen. Und die "Berichtigung der Angaben im Fahrzeugbrief" beziehen sich wie Du an meinem letzten Thread siehst auf §27 und da steht gerade drin, dass ich die Daten ändern lassen muss, aber kennt Ihr Wayne???

    Ich habe nochmal den Wisch unter die Lupe genommen:


    Was ich von der Dekra bekommen habe ist ein: "Hinweis zur Berichtigung der Angaben im Fahrzeugbrief gemäß § 27 Abs. 1 StVZO (keine Änderungsabnahme gemäß §19(3)StVZO)"



    Auszug aus der StVZO (nicht Relevantes habe ich gekürzt durch "...", Hinzugefügtes ist ROT:
    § 27 Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung.


    (1)
    Satz1: ...
    Satz2: Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unter Einreichung des Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins oder der Anhängerverzeichnisse nach § 24 Satz 3 oder des Nachweises nach § 18 Abs. 5 sowie der Unterlagen nach § 19 Abs. 3 oder 4 zu melden.
    ....
    ABER:
    (1 a) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen durch den nach Absatz 1 Satz 3 Verantwortlichen unverzüglich gemeldet werden:


    ...


    6. Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder Anhägelast,
    ...


    Gehört nicht mehr zur StVZO: :tongue:


    Also diese Änderung müsste ich sofort (vielleicht nicht auf direktem Wege) eintragen lassen. Gehe ich das Risiko ein?! ?( Die Polente, die das aus dem Stehgreif weiß oder sofort in der StVZO nachschlägt, will ich erst mal sehen und dann bleibt mir immernoch :lsvader: , 170 "Pampers-Bomber"-PS in der Stadt richtig eingesetzt oder mein behaarter Arsch, den ich ihm zeigen kann. :tongue: :D :P


    Quellen (für alle zum kompletten nachlesen): http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#27

    Ja, wird passen. Die iss schon richtig. Pass auf, dass der E-Satz komplett mitkommt. Stecker und kabel sollten liegen, brauchste nur zwischenstöpseln. Evtl. wirds vorne am Sicherungskasten nen bisschen Gefummel, aber mit Stromdieben relativ leicht zu bewältigen. Anleitung kannste grob von Rameder übernehmen. Die kann man da irgendwo raussuchen. Meine komplette Kupplung ist von da. Die ist genau so asymetrisch wie Deine Auserwählte.
    Kriterien:
    Dein Heck ist nicht verformt und vor allem die AHK ist unfallfrei. Haarrisse sieht man nicht!


    Bei Deinem Omi sind die Bohrlöcher vorgekörnt, achte darauf, dass Du alle Scheiben und Muttern hast und halt Dich an die angegebenen Anzugsdrehmomente.