Also bei uns langt es wenn Du das Änderungsgutachten mitführst, denn da steht sinngemäß drinn "Änderungen zu den Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden." D.h. wenn ich mal umziehe oder das Auto ummelde. Kann nun aber auch möglich sein das euer Tüv es so einträgt, dass Du sofort umschreiben lassen musst.
Bummi