Winterreifengröße für 2,5 V6

  • #31

    Also bei uns langt es wenn Du das Änderungsgutachten mitführst, denn da steht sinngemäß drinn "Änderungen zu den Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden." D.h. wenn ich mal umziehe oder das Auto ummelde. Kann nun aber auch möglich sein das euer Tüv es so einträgt, dass Du sofort umschreiben lassen musst.


    Bummi

  • #32

    Ich habe nochmal den Wisch unter die Lupe genommen:


    Was ich von der Dekra bekommen habe ist ein: "Hinweis zur Berichtigung der Angaben im Fahrzeugbrief gemäß § 27 Abs. 1 StVZO (keine Änderungsabnahme gemäß §19(3)StVZO)"



    Auszug aus der StVZO (nicht Relevantes habe ich gekürzt durch "...", Hinzugefügtes ist ROT:
    § 27 Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung.


    (1)
    Satz1: ...
    Satz2: Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unter Einreichung des Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins oder der Anhängerverzeichnisse nach § 24 Satz 3 oder des Nachweises nach § 18 Abs. 5 sowie der Unterlagen nach § 19 Abs. 3 oder 4 zu melden.
    ....
    ABER:
    (1 a) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen durch den nach Absatz 1 Satz 3 Verantwortlichen unverzüglich gemeldet werden:


    ...


    6. Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder Anhägelast,
    ...


    Gehört nicht mehr zur StVZO: :tongue:


    Also diese Änderung müsste ich sofort (vielleicht nicht auf direktem Wege) eintragen lassen. Gehe ich das Risiko ein?! ?( Die Polente, die das aus dem Stehgreif weiß oder sofort in der StVZO nachschlägt, will ich erst mal sehen und dann bleibt mir immernoch :lsvader: , 170 "Pampers-Bomber"-PS in der Stadt richtig eingesetzt oder mein behaarter Arsch, den ich ihm zeigen kann. :tongue: :D :P


    Quellen (für alle zum kompletten nachlesen): http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#27

  • #33

    also ich habe nur den änderungsnachweis und keine stvzo im wagen. wenn der tüv schreibt ich kann es später eintragen, dann mache ich es auch erst bei "nächster gelegenheit". sogar bei der abnahme meiner tunningbox steht mein oben genannter satz drinne und daran halte ich mich auch.


    gruss bummi

  • #34

    Wie gesagt: Auf dem Zettel steht nix drauf dergleichen, aber er hat mir gesagt ich müsse das unverzüglich in die Wagenpapiere übernehmen lassen. Und die "Berichtigung der Angaben im Fahrzeugbrief" beziehen sich wie Du an meinem letzten Thread siehst auf §27 und da steht gerade drin, dass ich die Daten ändern lassen muss, aber kennt Ihr Wayne???

    Opel fahrn iss, wie wennze fliechs!

    Einmal editiert, zuletzt von murphy ()

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