Beiträge von Sebbi77

    Hallo zusammen!


    eine Verjährung tritt nur ein, wenn der Sachverhalt innerhalb der jeweiligen Zeit nicht zur Anzeige bzw. zu einer Zahlungsaufforderung oder Anhörung gekommen ist.


    Das die Rechtsschutzversicherung nicht für diesen Fall eintritt isrt auch normal. Es werden nie rückwirkende Sachverhalte bearbeitet. Bei Abschluss einer Rechtsschutz ist es idR auch so, dass der Versicherungsschutz erst 3 Mon. nach abschluss der Police wirksam wird und danach erst neue Fälle unter dem Schutz der Police sind.


    Ich würde auch darauf bestehen die Mitteilungen des Amts nachvollziehen zu lassen, denn im Normalfall erfolgt zumindest die Zustellung des letzten Aufforderungsbescheids per Einschreiben um die Zustellung zu gewährleisten. In solch einem Fall müsste Dir das Amt die erfolgreiche Zustellung belegen können. Falls Sie das nicht können würde ich jegliche Mahn- und Strafgebühren nicht tragen und das ganze auf jeden FRall persönlich mit der bearbeitenden Behörde besprechen.


    Viel Erfolg!