Wäre nicht die Rennleitung nach wenigen Minuten vor Ort gewesen (Stauende), gäbe es seit damals definitiv einen VW-Fahrer weniger.
Der hat doch glatt noch vor den Uniformierten darauf bestanden, dass ich eine illegal starke Bremsanlage haben muss
Nutzte alles nix und er durfte zahlen, Richter hat ihm erklärt: Bei 150 km/h reichen die vom Sachverständigen errechneten 20 m Abstand zum Vordermann eben nicht aus...
LG, Helmut