ZitatAlles anzeigenpursuit: Du haust hier ´zig Gesetzestexte rein, die du wahrscheinlich irgendwo im Netz gefunden hast, wobei die zu 90% hier in diesem Beitrag gar nix zu suchen haben... Man sollte nicht mit irgendwelchen Zitaten protzen, wenn man den Hintergrund nicht versteht / erkennt...
Du haust hier z.B. den §315b StGB rein. Das ist ein Straftatbestand, in dem Beispiel des Themenstarters ist aber keinerlei Straftatbestand erkennbar. Da ist überhaupt kein Vergehen erkennbar, nicht mal ´ne kleine Ordnungswidrigkeit.
Ich studiere Jura im 4 Semester an der Ruhr-Universität-Bochum mein Lieber. :tongue:
Aber Grandiose Aussage und Feststellung, vom
Herrn "Polizeibeamter". :tongue: :tongue:
gruß pursuit
( Ps: Wie bekommt man es hin , dass das Zitierte in einem grauen Kasten steht. Ich hab es nicht hinbekommen. )