Amerikanische Blinkersteuerung
- Butane
- Erledigt
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#32 Lt. Vorschrift hat Standlicht weiss zu sein. Orange ist nur für Blinker und Seitenmarkierung zulässig. Bei US-Importen besteht sogar die Umbaupflicht, wenn der Aufwand in vertretbarem Umfang machbar ist.
Solange wies keiner merkt, kann man so rumfahren (grad bei solchen Details kennt sich die Rennleitung selten aus). Eingetragen bekommt man es unter normalen Umständen nicht. -
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#33 Hi !
Die Blinker funktionieren 100 % und sie zählen nicht zum Standlich, sondern sind als Seitenmackierungsleuchten gedacht oder besser gesagt als Seitenbegrenzungsleuchten.
Siehe die 5er Reihe... sicherlich lässt sich darüber streiten ob oder ob nicht. Fakt ist das der Gesetzgeber vorschreibt, dass mann SML 35 cm über den Boden verbauen sollte oder besser gesagt muss und das es max. 6 (bin mir nicht sicher) sein dürfen.
Aber in welcher Form schreibt er nicht vor ... nur das sie zugelassen sein müssen... und mein Blinker ist zugelassen !
MFG DJ XXL
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#37 Hi !
Ja du hast ja Rech das will ich auch nicht abstreiten. Ich werde das jetzt auf jeden fall erst mal so lassen und wenn mich die Rennleitung auffordert dieses wieder auszubauen, werde ich dem selbstverständlich folge leisten.
Wenn ich dazu komme, werde ich auch mal beim TÜV vorfahren und mich darüber mal genauer schlau machen !
MFG DJ XXL
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#38 ZitatOriginal von DJ XXL
Wenn ich dazu komme, werde ich auch mal beim TÜV vorfahren und mich darüber mal genauer schlau machen !
am besten aber noch bevor es mal zum Unfall kommt- wir wissen ja alle, dass grad sowas das gefundene fressen für die Versicherungen ist nicht bezahlen zu müssen- von wegen: nicht zulässig, ungultige Betriebserlaubnis usw usw -
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#39 Hi,
ZitatOriginal von DJ XXL
Hi !Die Blinker funktionieren 100 % und sie zählen nicht zum Standlich, sondern sind als Seitenmackierungsleuchten gedacht oder besser gesagt als Seitenbegrenzungsleuchten.
Siehe die 5er Reihe... sicherlich lässt sich darüber streiten ob oder ob nicht. Fakt ist das der Gesetzgeber vorschreibt, dass mann SML 35 cm über den Boden verbauen sollte oder besser gesagt muss und das es max. 6 (bin mir nicht sicher) sein dürfen.
Aber in welcher Form schreibt er nicht vor ... nur das sie zugelassen sein müssen... und mein Blinker ist zugelassen !
MFG DJ XXL
Auszug aus der StVzO
Zitat
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine GrundsätzeAn Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
(3) Lichttechnische Einrichtungen müssen so beschaffen und angebracht sein, daß sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem Gerät vereinigt sind.
(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
Weiterhin hat eine SML ein anderen Abstrahlwinkel als ein Blinker.
Also wenn du das so siehst, sind es min. 3 Punkte, dafür das du ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb nimmst.
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#40 Was mich am meisten Abschreckt ist die Gefahr das meine Versicherung im Falle eines Falles von ihrem recht gebraucht macht und nicht den Schaden übernimmt den ich verusacht habe. Wenn die Blinker nicht eingetragen sind und meine Wagen deswegen keine Betriebserlaubnis habe, kann das sehr sehr teuer werden :tongue:
Nehmen wir nur mal an jemand biegt ab, rammt mich und hat normalerweise schuld. Dann sagt er das ich geblinkt hatte und er dachte das ich abbiegen will. Was dann?? Dann gibt es theater. Wenn dann eine nicht genehmigte Einrichtung an der Beleuchtung festgestellt wird, gibt es nicht nur mit der Versicherug ärger. Was eingriffe in die Beleuchtungstechnik angeht ist der Staat sehr sensibel. Solche Sachen sind passiert und laut meiner Versichrung bleiben sie da stur was ich auch glaube weil ich die Jungs schon sehr lange kenne...
Das Argument der 5´ BMW hätte das ja auch ist nicht korrekt. Der neue 5ér hat Baurat genehmigte Seitenbegrenzungsleuchten ZUSÄTZLICH zu den Blinkern(inkls Kurvenlicht etc..). Das ist was ganz anderes. Sicherlich kann mann drüber streiten aber mir wäre es nicht wert das Leben und Geld zu riskieren für ein bissel Blink Blink. Das ist sicherlich auch übertrieben und weit gesponnen aber das KANN zutreffen.
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