Blaue Fußraumbeleuchtung

  • #1

    Hi Ihr...


    Wie sieht es denn mit der gesetzlichen Lage aus zwecks blauer Fußraumbeleuchtung... Mein schrauber hat mich gebeten ich soll mal schauen ob ich den Paragraphen ausfindig machen kann, da er jemand sowas einbauen soll und keine lust hat eine auf den Deckel zu bekommen...


    Also folgedessen möchte ich gerne von euch ein Statement haben wie es hier mit dem gestzlichen aussieht... Wenn möglcih Paragraphen die ich mir ausdrucken könnte und ihm übergeben kann...


    Dake Grüße Der_Baeck

  • #2

    Hi,
    wenn die über den Türkontaktschalter angeschlossen werden und nur angehen, wenn die Tür auf geht, ist es kein Problem. Wenn die am Dauerstrom hängen und die Schmiere Dich mit eingeschalteten Licht anhält, könnte es Probleme geben ;)

  • #3

    Hi pico...



    Ja aber das licht kann man doch auch ohne die Tür aufzumachen einschalten. :DIst des net ein bissi gewagt??? Kenn mich da ja auch net weiter aus. Brauche solchen schnick schnack net. Ich seh genug wenn ich aussteigen will... Das problem bei der sache ist aber erst mal das die dinger mit aller höchster Wahrscheinlichkeit blau sind und die ja auch angehen sollen wenn die Tür auch zu ist. Geh ich mal davon aus...


    Ist ja eigentlich Zweck solch einer Coolness... :( :] ?(


    Gibs da einen Paragraphen für???


    Grüße Der_Baeck

  • #4


    Du weisst schon wie ich das meine ;)



    sorry, da bin ich überfragt. Für die UBB gabs da sowas aber speziel für den Innenraum ?( Davon abgesehen obs legal ist oder nicht- wenn die Cops bedenken haben, dass Dich das Licht beim Fahren beeinträchtigt, siehts eh made aus. Mich würde das Licht nachts tierisch stören.

  • #5

    Naja werde des ihm so berichten... Soll er dann selber entscheiden wie er es macht oder auch nicht. Mal sehen vielleicht schaltet sich tanner oder sonst wer von der rennleitung mit ein, die können da dann bestimmt genaueres dazu sagen... Trotzdem danke pico...


    Grüße Der_Baeck

  • #6

    Also in der Schweiz kannst du das Total Vergessen.
    Es wäre nicht mal erlaubt wenn es mit einem Handbrems Kontakt ausgestattet wäre oder so.


    Es wär sogar illegal wenns nur eingebaut daliegt und kein strom hat.....

  • #7

    Guten Morgen,


    ich hab vor knapp einem Jahr dafür Punkte bekommen als mich die lieben Grünen Mänchen angehalten haben und die Fußraumbeleuchtung endeckt haben. Damals noch mit meinem Astra F.


    Der grüne Mann sagte das man die Beleuchtung haben darf ABER sie muss mit dem Zündkontakt ausgehen damit gewährleistet ist das die Röhren während der Fahrt aus sind. Hatte dann die wahl zwischen ausbauen und einem Relaieinbau der die Röhren bei Zündkontakt ausschält... Hab sie ausgebaut ist zuviel Aufwand für ein bischen Licht


    Mfg

  • #8

    Hi,
    ich schätze mal, das es bei grüner Beluchtung das gleiche ist :D


    Als ich wegen der Rückleuchte Letzten monat beim TÜV war (ohne Ervolg), sagte der Prüfer. Das habe ich mal nicht gesehen. Ich hatte in jedem Fußraum 2 grüne Kaltlicht Kathoden. Als ich ihn fragte warun, sagte er das die Gehäuse nicht auf Splitterschutz geprüft sind und keine e Prüfnummer besitzen, also nicht zulässig.
    Der war bis jetzt der zweite, den das gestört hat.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #9

    Moinsens!


    Grundsätzlich ist farbige Beleuchtung im oder am Kfz nicht zulässig. Man darf es wohl einbauen, z.B. zu Showzwecken oder sowas, dann muss es aber so geschaltet sein, dass es sich bei betätigter Zündung nicht einschalten lässt.
    Soweit ich weiß, ist das aber nicht mehr bußgeldbewährt, also nicht mehr mit Punkten verbunden, sondern lediglich noch ein Verwarngeld.


    Es gibt da in der StvZO diese Beleuchtungs-Paragraphen, aus der in erster Linie die grundsätzlichen Dinge hervorgehen. Solche Sachen sind schon mehr spezialgesetzlich geregelt, da müsste ich auch nachblättern. Ich guck mal, ob ich was finde...

  • #10

    also soweit ich weiss darf man die lampen auch während der fahrt an haben nur die direkte lichtquelle darf man von aussen nicht sehen


    wurde mir zuminst so mal von einem der rennleitung so erklärt


    mfg moppel

  • Hey,

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