TÜV zickt bei ET 8 mm, Hilfe !

  • #1

    Hallo,


    ich war gerade beim TÜV und wollte meine Bastuck Anlage und meine neuen Felgen eintragen lassen. Ich hatte um 12:30 einen Termin und der Prüfer hat auch sofort losgelegt. Um 14:00 war er dann endlich fertig. Großer Spaß !


    Ich hatte vorher Ronal Felgen in 17 Zoll mit einer ET von 35mm / 235er Bereifung und 20mm H&R Distanzscheiben eingetragen. Meine neuen Felgen sind ebenfalls von Ronal in 18 Zoll / 235er und einer ET von 28mm. Das wollte der TÜV Prüfer nicht eintragen. Er sagte, dass die ET dann nur noch 8 mm betragen würde und das ist zu wenig. Es muß angeblich mindestens 20 mm ET vorhanden sein. Nun bekomme ich die Felgen nur eingetragen, wenn ich die Distanzscheiben auf 10mm reduziere oder ganz weg lasse. Eine ET von 18 mm würde er gerade noch akzeptieren. Oder ich besorge ein Gutachten aus dem hervorgeht, dass auch eine ET von 8 mm in Ordnung ist.


    Was kann ich jetzt machen ? Hatte von Euch auch schon einmal so ein Problem ? Der Bastuck wurde problemlos eingetragen und es muß auch nicht gebörtelt werden. Ich habe selbst mit 20mm Spurplatten noch massig Luft hinten in den Radhäusern und ich könnte laut Gutachten hinten 265er Reifen fahren. Da wäre die Belastung auf der Achse doch noch viel höher. Diese Einwände haben den Prüfer leider nicht interessiert.


    Vielen Dank und viele Grüße,


    Torsten

  • #2

    Hi, ich fahre hinten ET 1, d.h. die Felgen haben eine ET von 36 und dazu kommen 35er Platten pro Seite. Ich glaube ich musste damals ein Festigkeitsgutachten vorlegen, das die Felgen in Verbindung mit Spurpaltten für diese ET freigegeben sind.

  • #3

    Hi Toca,


    dein Prüfer hat null Ahnung !...... wo her nimmt er sich die Info was die ET Grenze beim Omega ist ????...... hat er die geschätzt oder was X(


    die ET Grenze für eine 0815 Eintragung ist +3


    lade dir das Gutachten von H&R runter dort steht die min ET...... oder fahr zu nächsten TüV sofer du möglichkeit dazu hast.


    mfg
    Peter



    PS: Opel OMEGA B
    Felge Lochzahl 5, Spurverbreiterungen DRA-System 40 mm 110/5, 65, 0 mm, ET-Grenze: 3


    http://www.h-r.com/bin/9EUTG077.pdf

    6 in Reihe + Hubraum + max. Druck = :P = :D ......aus Freude am fahren :ok:

  • #4

    Hallo omega-cruiser,


    vielen Dank ! Leider beeinflußt die Wahl der Felge die Höhe der zulässigen ET. Die 3 mm sind laut Gutachten nur bei der Verwendung von den Originalfelgen mit 195er Bereifung zulässig. Ich habe H&R nun einmal angeschrieben und hoffe, dass ich schnell eine Antwort erhalte.


    Gibt es eventuell einen anderen Hersteller von Spurplatten, welche in Ihrem Gutachten eine geringere ET zulassen ?


    Vielen Dank und viele Grüße,


    Torsten

  • #5

    Hi,


    hab auch H&R Spurplatten 30mm je Seite und hab jetz ne ET 5 und der Tüver hat keine Mucken gemacht. Habs über Einzelabnahme gemacht und gut war das.



    Gruß David

  • #6

    Hallo Bassdriver,


    ich habe den Prüfer gefragt, ob er die Spurplatten in Verbindung mit den Felgen per Einzelabnahme einträgt aber er hat sich geweigert. Er meinte das würde er nur tun, wenn er entweder von H&R oder von Opel einen Unbedenklichkeitsnachweis bekommt. Was hast Du für die Abnahme vorlegen müssen ?


    Viele Grüße,


    Torsten

  • #7

    In den Gutachten von H&R sind Spurweitenänderungen grösser 2% freigeben (Hinweis H5). Das ist der Nachweis, den der braucht.
    Die Reifengrössen im Gutachten sind nur von Interesse, wenn man das nach §19 eintragen lassen will. Bei §21 wird die Reifengrösse gesondert beurteilt (nach Freigang des Rades) und dort kann mit dem Gutachten alles bis ET08 bzw. ET03 eingetragen werden. Sollte der Radfreigang an der VA nicht ausreichen (z.B. wg. Tieferlegung), dann klappt das natürlich nicht, dann müsste noch gebördelt und gezogen werden.


    EDIT: Hier nochmal die wichtigen Passagen aus dem Gutachten:


    H2:
    Die 20, 25 und 30mm Distanzringe wurden hinsichtlich ihrer Festigkeit in Anlehnung an die Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern auf die o.a. Radlast geprüft. Es sind die mitgelieferten Befestigungselement zu verwenden.


    H3:
    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmässigen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen .....
    Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung durch einen aaS gemäß §19 Abs. 2 in Verbindung mit §21 StVZO erforderlich.


    H5:
    Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als +2% liegt ein technischer Bericht des TÜV Rheinland vor (Gutachten-Nr.: 954/447039/TK)

  • #8

    Da hab ich jetzt mal ne frage zu meiner Kombination an der Hinterachse. Ich fahrwe ja ET 36 mit 35er Spurplatte also ET 1. Dürfte ich das dann gar nicht fahren und ist das gefährlich so herumzufahren, da scheinbar gar nicht frei gegeben für den Omega?

  • #9

    Hi Tocra,


    ich habe nicht nur ein Auto mit Platten über den TüV gefahren ;) und hatte nie ein Problem .... das einzige das zählt ist Gutachten und freigängigkeit !


    im Gutachten steht wohl nur deswegen die Serienberiefung, weil sonst damit zu rechen ist das Karoserriearbeiten nötig wären ?(


    selbst hatte ich 9x18 ET35 + 30mm platte drunter = ET5 ....36,-€ für die Eintragung und tschüss...läuft immer so.


    mfg
    Peter

    6 in Reihe + Hubraum + max. Druck = :P = :D ......aus Freude am fahren :ok:

  • #10

    Das mit der ET liegt wohl im Ermessen des Prüfers. Bei H&R dürfte der nicht über ET03 gehen, da dass das Minimum ist, dass der Hersteller der Spurplatten freigibt. Man bräuchte in dem Fall eigentlich ne Freigabe vom Hersteller oder nen kulanten Prüfer.


    Edit: Kommt natürlich drauf, was in Deinem Gutachten steht. Die 35-er Platten dürften ja nicht von H&R sein.

  • Hey,

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