@ columbo oder andere

  • #11

    Also wenn in einem Auto eine tritte Bremsleuchte drinnen ist darf diese nicht entfernt werden, war bei meinem Volvo so. Die ist beim Vorbesitzer bereits dadurch das er eine neue Scheibe bekommen hatte, und die Firma die sie eingebaut hatte die Halterung verlohren hatte weggefallen und hatte den Kofferaum beleuchtet.Ich wurde damals schon darauf hingewiesen das ich sie doch wieder am Fenster anbringen solle (weils halt plicht ist). Oder aber ich solle sie abklemmen aber so das mann nicht erkennen kann das eine mal drann war aber die Rennleitun hat mich natürlich auch darauf hingewiesen das es eigendlich nicht legal ist aber in einem Auto dieses alters wird man ne dritte Bremsleuchte nicht erwarten.In meinem falle war es damals von Volvo ein extra ein jahr später war es in allen drinnen, wie das geregelt wird ist mir halt nicht klar dar es halt nur ein extra war und hätte es der Käufer damals nicht gewollt hätte er es auch nicht bekommen.Aber das diese Bremsleuchte nun Plicht ist halte ich für ein gerücht den dann wäre es auch ein grund die Tüv-Prüfungen nicht zu bestehen und mein Kollege ich for zwei wochen ohne noch über den Tüv gekommen.Sollte es eine neue regelung geben wären die ja ganz scharf drauf es zu bemängeln.

    [FONT=times new roman][SIZE=20]Die Strasse [COLOR=red]brennt es raucht,
    [COLOR=darkblue]ein Omega ist aufgetaucht.

  • #12

    mädelz, einfach ne gelbe weste ins auto(gibs beim sonderposten für 5€) und gut ist! ist doch platzsparend^^
    3.Bremsleuchte, igitt, gut das ich nen altes auto hab^^

    Ich stecke immer in der Scheisse, nur die Tiefe ändert sich von Zeit zur Zeit!

  • #13

    Hallo Leute!


    Bin vorhin extra nochmal zur Dekra zu fahren um wegen der Bremsleuchte zu fragen.


    Die netten Leute sagten mir, dass es zwar nicht in der StVZO steht, sie aber darauf zu achten haben. Die 3. Bremsleuchte sei wohl serienmäßig ab einem bestimmten Baujahr verbaut (wusste er nicht genau, er glaube aber seit '98 ). WEnn diese Bremsleuchte nicht verbaut ist, gilt das als erheblicher Mangel und es gibt keine Plakette!!! Alles orientiert sich an einer EG-Richtlinie.
    Wenn wir die anhalten musste das also Punkte geben, stehenlassen wird aber wohl nix (Betriebserlaubnis erlischt nicht).
    Auch die Westen sind nicht per StVZO vorgeschrieben, aber es ist laut Berufsgenossenschaft oder so Pflicht bei gewerblichen Kraftfahrzeugen. Habe mich gleich noch wegen tieferlegen erkundigt, da es da auch immer Streitfälle gibt. Interessant ist hierbei, ob die Kennzeichen den Mindestabstand über der Fahrbahn haben (vorn 20, hinten 30cm) und das Auto muss Hindernisse von 11 cm Höhe überfahren können!! Schweller, Spoiler, etc. dürfen tiefer sein, müssen aber dann nachgeben, so dass das Hindernis überfahren werden kann. Das Schwarzmachen der Scheinwerfer habe ich mir auch gleich noch bestätigen lassen. Ist kein Problem, wenn man die Ellipsoid-SW hat und keine reflektier-notwendigen Teile lackiert (Fernscheinwerfer, Blinker, ...)


    Gruß



    Christian

  • #14

    Moinsen,


    ist doch vollkommen latte ob die Warnweste Pflicht ist oder nicht, denn
    sie rettet EUREN Arsch.
    Sorry aber ich habe glaub ich schon zuviele solcher Vollidi**en von der Straße runtergekrazt als dass ich über solchen Diskussionen lachen könnte.


    Vielleicht seht Ihrs mal von der Seite, dass sowohl eine dritte Bremsleuchte, als vorallem auch eine Warnweste EURER Sicherheit dient.


    Greez
    Daddy

    :P Und es gibt Ihn doch...den Opel Omega mit eingebauter Vorfahrt :P
    Opel Omega B MV6 Limo gaaanz normaaal (fast)

  • #15

    Hi,
    guck doch mal auf das Datum der Beiträge auf die du antwortest. :)


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • Hey,

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