AHK eintragen ja oder nein??

  • #1

    Hallo Leute!
    Ich habe (glaube hier) gelesen das mein eine AHK. jetzt
    nicht mehr eintragen lassen muß sondern nur die Anbauanleitung mitführen muß!
    Jetzt hat aber mein Teile Dealer gesagt ich muß sie doch beim Tüv abnehmen lassen!
    Was stimmt nun???
    Gruß Ralle!

  • #3

    AHK muss meines Wissens nach eingetragen werden. Selbst wenn die AHK eine ABE hat, muss doch die Prüfnummer, die in der AHK eingeschlagen ist in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Ausserdem sind ja noch so Sachen wie Stützlast usw. dort einzutragen.
    Einzige Ausnahme wäre, wenn die originale AHK bereits eingetragen ist (ist häufig der Fall) und man sich eine Gebrauchte anbaut (auf Prüfnummer achten).

  • #4

    Hallo!
    Bei mir war eine drann die hat der vorbesitzer aber abgebaut! Nun habe ich mir eine andere angebaut mit ABE. War beim Tüv und der hat mir gesagt das wenn in der ABE ein € oder E Zeichen vor der Nummer steht dann muß man die nicht eintragen lassen! Leider hatte meine kein Zeichen davor.
    Aber trotz alle dem ist es besser sie eintragen zu lassen den wenn es zu einem unfall kommt dann kann es schnell zu komplikation kommen.
    MFG
    Schrauber

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!