Omega Alu´s

  • #1

    Hallo.
    Da ja jetzt Winterreifen Plicht werden, hab ich mir für die Sommerschluffen gerade Original Opel Omega Alus ersteigert.
    Muß ich die eigentlich eintragen lassen? Oder brauch ich eine ABE?
    Wer weis was?
    Gruß
    Gerhart

    Walter Röhrl " Einen Opel lenkt man mit den Hinterrädern, das Lenkrad ist nur zum korrigieren..."

  • #2

    Ave!


    Wenn in deinen Papieren stehen nicht! Bei den standart alus ist es normalerweise unüblich das sie eigetragen werden...


    Nordi


    PS: Guck mal unten bei den Papieren nach ob die eingetragen sind...

    :respekt: !!!Omega-Freak 4 Life!!! :respekt:


    Klein, Weiß, Stark ---> FIAT Panda 100 HP... R.I.P. ;(


    *bier* !!!!Jetzt wieder mit Blitz auf Tour!!! *bier*


    :ok: 2,5 V6 VFL Limo & 2.0 16V VFL Caravan :ok:

  • #3

    Eingetragen sind nur Reifengrößen, aber keine Alu´s.
    Sind aber Felgen die es damals mit dem Omega gab.
    Gruß
    Gerhart

    Walter Röhrl " Einen Opel lenkt man mit den Hinterrädern, das Lenkrad ist nur zum korrigieren..."

  • #4

    Ave!


    Guck mal ob irgendwo in den Papieren im unteren Teil was von nem LM rad steht... Ansonsten mußt du sie dir wohl oder übel eintragen lassen...


    Nordi

    :respekt: !!!Omega-Freak 4 Life!!! :respekt:


    Klein, Weiß, Stark ---> FIAT Panda 100 HP... R.I.P. ;(


    *bier* !!!!Jetzt wieder mit Blitz auf Tour!!! *bier*


    :ok: 2,5 V6 VFL Limo & 2.0 16V VFL Caravan :ok:

  • #5

    Da steht bestimmt in den Bemerkungen "zu Ziff.20 u. 23." und dann die Felgengröße. LM-Rad muß da nicht zwingend beistehen.

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

  • #7

    Hallo!


    Ich hatte deswegen reichlich streß! habe ich hier aber alles geschrieben!
    Kommt halt auf die Rad Felgen kombie drauf an! Mich haben die Tüvmuggels jedenfalls richtig vera...


    Schöne Grüße
    Schrauber

  • #8

    Wenn es Herstellerfelgen sind, dann ist das Material der Felge uninteressant, da kommt es nur auf die Maße an.

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

  • #9

    und wie sieht es aus bei Alu-Felgen eines anderen Herstellers? muss ich diese eintragen lassen ?


    mal noch ne Frage nebenbei:
    Bis zu welcher Größe bekomm ich Reifen bei nem Omega A 2.0 eingetragen? momentan hab ich noch die 195er drauf.



    gruß

  • #10

    Hi,


    Miller: du mußt jede Felge und Reifengröße eintragen lassen, die nicht schon original eingetragen ist.


    Meatball: bei dir im Schein müßte hinter der Felgengröße auch die Kennzeichnungen stehen, die zugelassen sind.

    V6 CRuiSeR
    Jetzt immer Freitags Abends in Bochum bei D&W anzutreffen 8)

  • Hey,

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